Nun liegt die Antwort der Regierung ( P-674-Stellungnahme-RR-Fässler Peter ) auf mein Postulat P-674 vor und findet Echo in den Luzerner Medien.
ZentralPlus: Mit Fido zum Kurs – Luzern prüft erneutes Obligatorium
Luzerner Zeitung: Kurspflicht für Frauchen und Herrchen?
Meine Forderung:
Der Regierungsrat des Kantons Luzern wird aufgefordert, zu prüfen, ob das Gesetz über das Halten von Hunden und die Verordnung über das Halten von Hunden dem Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsschädigenden Auswirkungen und dem Tierwohl auch nach der gestiegenen Nachfrage nach Hunden während der Corona-Zeit und deren Folgen noch genügen.
Die Antwort der Regierung:
Ist für mich unbefriedigend. Einzig soll geprüft werden, ob allenfalls obligatorische Kurse für Ersthundehaltende wieder eingeführt werden sollen. Was ich auf jedenfall unterstütze. Von einem Leumundszeugnis für Hundehalterinnen und -halter von beissfreudigen Hunden will der Regierungsrat nichts wissen. Ebenso würden die Vorschriften für Hundesitting-Dienste genügen. Von einem Verbot von Rassehunden sprechen wir schon gar nicht mehr. Da nun die meisten Einschränkungen nach dem Ende der Pandemie fallen, könnten viele Hunde den Halterinnen und Halter zur Last fallen. Die Auswirkungen werden in den nächsten Monaten spürbar werden.
Daher bin ich mit einer teilweisen Überweisung des Postulates nicht einverstanden.
Weitere Infos betreffend Kampfhunde.
Von «Kampfhunden» und Hochrisiko-Haltern – NZZ
Bundesgerichtsurteil Kampfhunde