Es freut mich, dass die Regierung meine Forderungen aus dem Postulat P 674 „Postulat Fässler Peter und Mit. über den Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsschädigenden Auswirkungen der gestiegenen Hundepopulation im Kanton Luzern“ teilweise erfüllen wird.Meine Forderung lautete wie folgt: Der Regierungsrat des Kantons Luzern wird aufgefordert, zu prüfen, ob das Gesetz über das Halten von Hunden und die Verordnung über das Halten von Hunden dem Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsschädigenden Auswirkungen und dem Tierwohl auch nach der gestiegenen Nachfrage nach Hunden während der Corona-Zeit und deren Folgen noch genügen.
Für Luzerner Hundehalterinnen und Hundehalter, die sich ab nächstem Jahr neu einen Hund anschaffen oder einen Hund aus dem Ausland bestellen, gilt dann die Brevetpflicht. Das heisst, diese Personen müssen einen Hundehalterkurs absolvieren. Dies war bis 2016 in der ganzen Schweiz obligatorisch. Danach war es den Kantonen überlassen, ob sie dieses System beibehalten wollen. Der Kanton Luzern schaffte damals die Brevetpflicht ab.
Es freut mich, dass der Kanton Luzern sich jenen Kantonen anschliesst, die die Brevetpflicht kennen. Dies macht knappt die Hälfte aller Kantone aus. Leider wurde jedoch ein wichtiger Punkt meiner Forderungen nicht umgesetzt: Erhöhte Anforderungen an Halterinnen und Halter von beissfreudigen Hunden. Denkbar wäre beispielsweise ein Leumundszeugnis gewesen, wie dies auch teilweise in anderen Kantonen gefordert ist.
Hier der Bericht in der Luzerner Zeitung vom 18.11.2022 online-Ausgabe