Für mich war die Kantonsrat Session vom 12. und 13. Dezember eine gute Session. Gut deshalb, weil ich einige Geschäfte vertreten und dazu Voten halten konnte. Zwei Tag im Rat zu sitzen ohne etwas zur Debatte beizutragen ist sehr mühsam und auch ermüdend. Natürlich heisst das, dass das Wochenende vor der Session der Politik gehört: Akten studieren und Voten verfassen. Meine nächsten Angehörigen sind dies unterdessen so gewohnt. Ein Spaziergang in der Natur muss aber trotzdem drin liegen.
Eine erste Debatte fand zu Beginn schon mal nicht statt. Die Anfrage zu Hundekursen wurde als nichtdringlich eingestuft und kommt erst später in den Rat. Ebenfalls keine Debatte gab es zur Anfrage über die 3. Fahrprüfung, die in Luzern durchgeführt wird. Der Anfragende war mit der Antwort teilweise zufrieden und wünschte keine Diskussion.
Die Botschaft B 50 betreffend KESB gab in der 2. Lesung zu diskutieren. Nachträglich kam der Antrag hinzu, dass die KESB automatisch Zugriff auf die Sozialversicherungsnummer zur Identifikation ihres Klientel’s haben sollten. Bedenken gab es speziell von den Grünen wegen dem Datenschutz. In der Schlussabstimmung wurde das Geschäft mit 100 Ja-Stimmen zu 3 Enthaltungen genehmigt.
Die Botschaft B 54 wurde hingegen in der 2. Lesung kontroverserer diskutiert. Der Rat beschloss in der 1. Lesung dem Antrag der Gerichte zu folgen, die Einzelrichter nur bei Delikten mit einem Strafmass bis zu 1 Jahr Freiheitsentzug vorsehen. Alle andern Delikte sollen weiterhin von einem Dreier-Richtergremium beurteilt werden. Die SP ist auch gegen diese Regelung. Wir möchten weiterhin, dass auch Delikte mit dem Strafmass bis 1 Jahr von 3 Richtenden beurteilt wird. In der Schlussabstimmung unterlagen wir mit 17 Nein zu 87 Ja-Stimmen.
Den grossen Rest der Zeit der beiden Sessionstage nahm das Konsolidierungsprogramm KP 17 (B 55) sowie die AFP (Aufgaben- und Finanzplan 2017-2020)- und Budgetdiskussion (B 63) ein.
Ich vertrat bei der Botschaft B 55 (KP 17) die zustimmende Meinung beim Geschäft „Zusammenführung der Konkursämter“. Gegen die geballte Ablehnung von Seiten SVP und CVP hatte es diese Gesetzesänderung schwer. Sie wurde ganz knapp mit 56 zu 54 Stimmen abgelehnt. Das Gärtchendenken hat wieder einmal gesiegt.
Bei der Debatte zum AFP (B 63) vertrat ich den Verzicht auf die Kürzung der Mittel im Bereich häuslicher Gewalt. Leider erfolglos. Die Meinungen waren gemacht, das Links-Rechts-Schema bei den Abstimmungen funktionierte tadellos!
Leider spielte dies auch in weiteren für uns wichtigen Bereichen. So konnten wir in den Bereichen Personal und Kultur keinen Kompromiss erreichen. Alle Sparvorlagen wurden mit der bürgerlichen Mehrheit verabschiedet.
Als Erfolg für die SP kann sicher der Kompromiss mit CVP und FDP angesehen werden, in 4 Bereichen nicht mehr Leistungen zu kürzen. Der Kompromiss lautete wie folgt:
– Keine weiteren Kürzungen bei Prämienverbilligung
– Keine weiteren Kürzungen bei sozialen Einrichtungen (SEG)
– Keine weitere Erhöhung der Studien- und Schulgebühren
– Keine weitere Kürzung der Stipendien
Er wurde grossmehrheitlich im Rat eingehalten. Dies machte für uns den Weg frei für ein Ja zur Steuererhöhung. Ich stimmt dem allerdings nur dem Kompromiss zu liebe zu. Zwei weitere Mitglieder der Fraktion enthielten sich der Stimme, und zwei lehnten die Steuererhöhung ab. In der Schlussabstimmung wurde die Steuererhöhung dann gutgeheissen, mit Stimmen der CVP, der FDP, Grünen, GLP und der SP gegen die Stimmen der SVP.
Wir machten uns für das obligatorische Referendum stark, damit der budgetlose Zustand nicht allzu lange dauern würde. Die bürgerliche Mehrheit zog aber das fakultative Referendum vor. So hat die SVP nun 60 Tage Zeit, die geforderten 3000 Stimmen zu sammeln. Die Abstimmung über das Budget findet deshalb erst im Mai statt. Bis dahin hat der Kanton Luzern kein Budget und kann nur das allernötigste finanzieren.