Anfrage zur Staatsanwaltschaft zu „fehlenden Zahlen zur Verjährung“
In der Luzerner Zeitung vom 11. März 2018 wurde ein Artikel unter dem Titel „Staatsanwaltschaft: Zahlen zur Verjährung fehlen“ publiziert. Im Zeitungsbericht wurde über die steigende Arbeitsbelastung der Staatsanwaltschaft berichtet. Und über die Kontrollmechanismen der Oberstaatsanwaltschaft, wie Einstellungen wegen Verjährung verhindert werden. Die Zahl der Einstellungen stieg im Vergleich zum Vorjahr um fast 4%. Genaue Zahlen zu Verjährungen konnten nicht genannt werden, da der Aufwand zur Erhebung zu aufwändig sei. Dem schnellen Leser konnte dabei der Eindruck entstehen, die Staatsanwaltschaft arbeite nicht seriös.
Zur Klärung stellt die SP zu diesem Thema folgende Fragen:
- Welches sind grundsätzlich und im Speziellen Gründe, dass es zur Einstellung eines Verfahrens infolge Verjährung kommen kann?
- Was für Delikte sind von Verjährungen hauptsächlich betroffen? Sind auch Gewaltverbrechen oder grosse Wirtschaftsdelikte darunter?
- Weshalb stieg die Zahl der Einstellungen um fast 4% gegenüber dem Vorjahr und wie war der Anstieg in den Jahren zuvor?
- Welche Kontrollmechanismus in der Staatsanwaltschaft sollen Verjährungen verhindern?
- Welchen Einfluss hat die steigende Arbeitsbelastung der Staatsanwaltschaft auf die Zahl der Verjährungen?
- Hat die Staatsanwaltschaft genügend personelle und technische Ressourcen für die Bewältigung der steigenden Arbeitsbelastung?
- Wie wirken sich die ungenügenden personellen Ressourcen der Polizei auf die Arbeit der Staatsanwaltschaft aus?
Peter Fässler
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