Session des Luzerner Kantonsrates vom 15.03. und 16.03.2021, 1. Sessionstag 15.03.2021

  • 15. März 2021
  • Kantonsrat Luzern
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Erster Sessionstag vom 15. März 2021

Stadthalle Sursee (Bild: www.stadthalle-sursee.ch)

Januar-Session in der Stadthalle Sursee (Bild: Luzerner Zeitung)

Der Kantonsrat Luzern trifft sich zur ersten Session im 2021. Die Session findet zum zweiten Mal in der Stadthalle Sursee statt. Coronabedingt, damit die Abstände eingehalten werden können. Ein strenges Schutzkonzept vermeiden hoffentlich Ansteckungen mit dem Virus. Die Schutzmaske muss neu auch während dem Ratsbetrieb am eigenen Sitzplatz getragen werden. Lediglich bei den Voten am Rednerpult darf die Maske abgenommen werden. Neu haben wir hier in Sursee eine mobilie Abstimmungsanlage.

Hier geht es zur Traktandenliste. Und hier zum Live-Stream Vormittag, Live-Stream Nachmittag.

Traktanden

Sachgeschäfte und dazugehörende parlamentarische Vorstösse

1. Eröffnungen

2. Beschlussfassung über die dringliche Behandlung der parlamentarischen Vorstösse. Hier die Liste Dringliche Vorstösse März-Session 2021.

Weiter geht es mit den Sachgeschäften und den dazugehörenden parlamentarische Vorstössen

3. B 54  Neuberechnung der Kantonsbeiträge und Weiterentwicklungen im Volksschulbereich; Entwurf Änderung des Gesetzes über die Volksschulbildung
1. Beratung
Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat die Vorlage zur Änderung des Gesetzes über die Volksschulbildung. Hauptpunkte sind die neue Berechnung der Pro-Kopf-Beiträge des Kantons an die kommunalen Volksschulen, die Reduktion der Sekundarschulmodelle von drei auf zwei sowie die heilpädagogische Förderung von Kindern im Vorschulalter mit Behinderung in einer Kindertagesstätte. Geplant ist, diese Änderungen mit unterschiedlichen Umsetzungsfristen einzuführen.
Das Gesetz wird mit 94 zu 21 Stimmen in 1. Lesung angenommen. Die SVP ist gegen die Gesetzesänderung.

4. B 57  Aktualisierung des kantonalen Datenschutzrechtes; Entwurf Änderung des Datenschutzgesetzes und weiterer Gesetze
1. Beratung
Die Europäische Union hat im April 2016 eine Reform der Datenschutzgesetzgebung verabschiedet. Die entsprechende EU-Richtlinie muss aufgrund des Schengen-Assoziierungsabkommens von der Schweiz in das innerstaatliche Recht übernommen werden. Ebenso soll das revidierte Europaratsübereinkommen zum Schutz personenbezogener Daten berücksichtigt werden. Wie das eidgenössische Datenschutzgesetz müssen auch die Datenschutzgesetze der Kantone anpasst werden. Im Kanton Luzern ist eine Teilrevision des Datenschutzgesetzes vorgesehen.
Ein Rückweisungsantrag der SP wird abgelehnt.
Die Vorlage wird mit 81 zu 26 bei 6 Enthaltungen angenommen.

5. B 61 A Unterstützungsmassnahmen in der Covid-19-Epidemie; Entwürfe Dekret über einen Sonderkredit (Kulturbereich) und Kantonsratsbeschluss über Nachtragskredite (HSLU, Kultur, Bergbahnen, A-fonds-perdu-Beiträge)– Dekret
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, dem Entwurf eines Dekrets über einen Sonderkredit von 10’833’800 Franken zur Ausrichtung von Ausfallentschädigungen im Kulturbereich zuzustimmen. Weiter beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat vier Nachtragskredite zum Voranschlag 2021 für Unterstützungsmassnahmen in der Covid-19-Epidemie. Mit den zusätzlichen Mitteln werden die Hochschule Luzern, der Kulturbereich sowie touristische Angebote des öffentlichen Verkehrs unterstützt.
Dem Dekret wird mit 106 zu 0 Stimmen zugestimmt.

6. B 61 B Unterstützungsmassnahmen in der Covid-19-Epidemie; Entwürfe Dekret über einen Sonderkredit (Kulturbereich) und Kantonsratsbeschluss über Nachtragskredite (HSLU, Kultur, Bergbahnen, A-fonds-perdu-Beiträge) -Kantonsratsbeschluss
Dem Kantonsratsbeschluss wird mit 108 zu 0 Stimmen zugestimmt.

7. B 62 A Härtefallmassnahmen für Luzerner Unternehmen – Erweiterung I; Entwürfe Dekret über einen Zusatzkredit und Kantonsratsbeschluss über einen Nachtragskredit – Dekret
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, dem Entwurf eines Dekrets über einen Zusatzkredit von 21,651 Millionen Franken für die Erweiterung der Härtefallmassnahmen für Luzerner Unternehmen zuzustimmen. Damit kann der Kanton zusammen mit den zusätzlich vom Bund bereitgestellten Finanzhilfen die finanzielle Unterstützung von Luzerner Unternehmen, die von der Covid-19-Epidemie besonders betroffen sind, aufstocken. Weiter beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, dafür einen Nachtragskredit zum Voranschlag 2021 zu bewilligen.


8. B 62 B Härtefallmassnahmen für Luzerner Unternehmen – Erweiterung I; Entwürfe Dekret über einen Zusatzkredit und Kantonsratsbeschluss über einen Nachtragskredit – Kantonsratsbeschluss

Die Debatte wird am 2. Sessionstag weitergeführt.

Zum Schluss werden 2 Ratsmitglieder verabschiedet:

Andreas Hofer (Grüne/Junge Grüne) und Pirmin Müller (SVP).

 

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