Kantonsrat Kanton Luzern: Session vom 7. und 8. November 2016, 1. Tag

  • 07. November 2016
  • SP Kriens
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Kantonsrat Kanton Luzern: Session vom 7. und 8. November 2016, 1. Tag

Kantonsrat Kanton Luzern: Bericht aus der Kantonsratssession vom 7. November 2016

Wir wurden am Morgen von vielen Menschen vor dem Regierungsgebäude empfangen. Mit Pfeifen und Feuer machten die vorwiegend jungen Menschen auf ihre Anliegen aufmerksam: Qualität der Bildung nicht durch die Sparmassnahmen im KP 17 gefährden. KP 17 beinhaltet das Leistungsabbauprogramm des Kantons Luzern.

Nach den Abstimmungen über die Dringlichkeiten von Vorstössen kommen wir zu den Geschäften. Alle Geschäfte und Abstimmungsresultate sind auf der Homepage des Kanton Luzern ersichtlich.

B 33 Ergänzungsbotschaft zur Botschaft B 132 über die Schaffung einer Anlaufstelle in Verwaltungsangelegenheiten wird mit 81 zu 26 Stimmen zugestimmt. Das Geschäft gibt nicht viel zu reden.

B 34 Beschaffung, Aufbau und Betrieb einer zentralen Schuladministrationslösung, 2. Lesung.
Ausgangslage: In Gemeinden versch. veraltete Softwares (SW), die den heutigen Ansprüchen nicht mehr genügen und so oder so aufdatiert werden müssten.In den Schulen sind unterschiedliche Versionen im Einsatz. Flächendeckender Austausch ist nicht möglich (Problem, wenn Schülerinnen und Schüler z.B. zügeln). Schulungen, Support und nötige Weiterentwicklungen sind heute nicht gewährleistet. VLG und DVS haben zusammen den Auftrag zur Evaluation einer neuen Software-Lösung für die Schulverwaltung erteilt.
Zu diskutieren im Rat gibt von Seiten der SVP der Datenschutz und die Finanzen. Sie lehnen deshalb diese Gesetzesänderung ab. Die GLP, die CVP, FDP und die SP unterstützen diese Botschaft. Die Grünen werden sich teilweise der Stimme enthalten, wegen dem Datenschutz. Wichtig ist für alle Parteien der Umgang mit den sensiblen Daten. Die Schlussabstimmung ergibt folgendes Ergebnis: 82 zu 26 Zustimmung.

B 37 Schaffung eines Betreuungs- und Pflegegesetzes; Entwurf Änderung des Gesetzes über die Finanzierung der Pflegeleistungen der Krankenversicherung, 2. Lesung.
Ausgangslage: Das Pflegefinanzierungsbesetz wird revidiert und ausgebaut. Es beinhaltet neu die Bewilligung und die Aufsicht, den Versorgungsauftrag der Gemeinden bei der Alterspflege und –betreuung und die Pflegeheimplanung. Zur Botschaft: Ausführliche Botschaft. Sie geht auch auf die Vernehmlassungen ein, was für uns sehr gut ist, das Hauptakteure erwähnt. Das Gesetzt gibt einerseits dem Kanton einiges an Kompetenzen. Die Gemeinden sind aber nach wie vor gefordert und besitzen in vielen Bereichen Autonomie – was natürlich auch immer mit Arbeit und Entscheiden verbunden ist.
Im Rat liegt ein Ablehnungsantrag der FDP vor. Die SVP schliesst sich diesem Antrag ebenfalls an. Umstritten ist der Passus der Betreuung im Gesetz. Der Ablehnungsantrag wurde abgelehnt.  Schlussabstimmungsergebnis: 78 zu 33 zugestimmt.

Nun kommen wir zur Beratung der Gesetzesänderungen im Rahmen des KP 17

B 55 Konsolidierungsprogramm 2017 (KP17); Entwürfe von Gesetzesänderungen und andere Massnahmen im Rahmen des Projekts.
– Die CVP tritt auf die Botschaft ein. Einige Punkte würden abgelehnt. Sie seien nicht glücklich über dieses Paket.
– Die SVP ist nicht zufrieden mit der Botschaft. Es sei kein Sparpaket. Es seien keine neuen substantiellen Sparmassnahmen dazu gekommen. Sie würden die Sparmassnahmen mittragen und die Mehreinnahmen ablehnen. Sie treten auf die Botschaft ein und trügen ihre Enttäuschung mit Fassung.
– Die FDP setzt sich mit allen Kräften für das KP 17 ein. Sie treten auch auf die Botschaft ein.
– Die SP bemängelt die fehlende Innovation des Kantons Luzern infolge der Abbauprogramme. David Roth  mahlt ein schwarzes Bild über die heutige und zukünftige Finanzlage. Ein Abbaupaket folge dem andern. Die Logik der bürgerlichen Finanzpolitik sei wie ein Marathonläufer, der seit 2 Stunden von der Strecke abgekommen sei und stur weiterläuft. Wir treten auf die Botschaft ein.
– Die Grünen sprechen über das schlecht ausgeschöpfte Resourcenpotential und deren negativen Folgen für den Kanton Luzern. Sie treten auf die Botschaft ein.
– Die GLP spricht von den fetten Jahren (? wohl nur in Meggen), auf die nun mageren Jahre folgen und auf den Kanton zukämen. Urs Brücker betont die Mehrbelastung der Gemeinden und ein allfälliges Referendum. Sie treten auf die Botschaft ein.
Regierungsrat Marcel Schwerzmann spricht von Weichenstellungen im Kanton Luzern. Er betont, dass alle Punkte der heutigen Beratung Auswirkungen auf das Budget 2017 und den AFP 2017-2010 (Aufgaben und Finanzplan)  haben.

Es folgt die Diskussion über die dringliche Anfrage A 212 von Clauda Huser über die Übergabe der Sozialhilfedossiers von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen an dei Gemeinden. Sie ist mit der Antwort des Regierungsrates teilweise zufrieden.

Detailberatung der Botschaft B 55

A – Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (Zusammenführung der gemeindeeigenen Betreibungsämter an wenigen Standorten auf die Amtsdauer 2020–2024
Es liegt ein Ablehnungsantrag der PFK (Planungs- und Finanzkommission) vor.
Hier mein Votum: Diese Diskussion hier im Kantonsrat wäre eigentlich überflüssig, wenn sich unser Regierungsrat an seinen Kompetenzbereich halten würde. Ich meinte, er hätte auch genügend Arbeit in seinem eigenen Laden, salopp gesagt, aufzuräumen. Fällt doch die Organisation der Betreibungsämter in die Aufgabenkompetenz der Gemeinden. Diese sind bis dato dafür verantwortlich, dass das ganze Betreibungswesen funktioniert. Und laut Botschaft und laut den Aussagen der Betreibungsbeamten, die in unserer Kommission sprachen, funktioniert das Ganze gut im Kanton Luzern. Never change a winner team, hiess es in der Kommissionssitzung.
Nur, was machen die winner team members mit dem Profit? Die grossen Betreibungsämter wie jene von der Stadt Luzern und Kriens liefern einen respektablen Überschuss an die jeweiligen Gemeindekassen ab. Bei den kleinen Betreibungsämtern, die im Sportelsystem geführt werden, fliesst ein allfälliger Überschuss in die Kasse der ausführenden Person respektive seiner Firma. In Zeiten finanzieller Engpässe in vielen Gemeinden wäre dies eine willkommene Geldquelle für die Gemeinden, die bei ausreichenden Betreibungsfällen ausgiebig sprudeln würde. Aber natürlich nur, wenn sich die einzelnen Betreibungsämter in genügend grosse Einheiten zusammenschliessen würden.
Einheitliche Organisationsformen, übersichtliche Abläufe und transparente Zuständigkeiten sind in einem so grossen Betrieb wie das Gemeinwesen des Kantons Luzern eminent wichtig. Die hier vorliegende Massnahme zielt in diese Richtung.
Eine Sparmassnahme für die Gemeinden, von der letztendlich auch der Kanton profitiert. Wenn nämlich die Gemeinden mehr Geld in den Kassen haben, gibt es für den Kanton dort auch mehr zu holen. Ob dies der Kerngedanke hinter dieser Massnahme im KP 17 ist, weiss ich allerdings nicht.
Jedenfalls ist die Mehrheit in unserer Fraktion der Meinung, dass dies eine Massnahme im KP 17 ist, bei der man den Regierungsrat unterstützten kann. Der Flurschaden, der damit angerichtet wird im Kanton Luzern, ist hier eher zu verantworten als in andern Bereichen, die wir heute hier diskutieren. Wir lehnen daher den Antrag der PFK grossmehrheitlich ab.

Ausser den Grünen nehmen alle andern Parteien den Antrag der PFK. Die Massnahme wird also von der Mehrheit des Rates abgelehnt.

B – Änderung des Gesetzes über die Volksschulbildung (Reduktion Kantonsbeiträge an Musikschulen)
Hier liegen Ablehnungsanträge der SP und der Grünen vor.
– Die GLP erachtet es als vertretbar, dass die Gemeinden diese Kosten kompensieren können, da die Unterrichtsverpflichtung der Lehrpersonen erhöht wird. Sie unterstützen grossmehrheitlich diese Massnahme.
– Die FDP die Verträglichkeit dieser Massnahme. Gute Muskikanten würden auch diesen Mehrbetrag bezahlen.
– Die CVP  unterstützt ebenfalls mehrheitlich diese Massnahme. Sie wollen kleinere Massnahmen nicht aus dem KP 17 herausbrechen.
Abstimmung: 84 zu 29 Zustimmung zur Massnahme

C – Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (Altlastensanierung: Übertragung der Verantwortung vom Kanton an die Gemeinden bzw. Abfallverbände)
Ablehnungsanträge liegen von SP und Grüne vor.
Die SVP trägt diese Massnahme mit. Armin Hartmann warnt aber vor weiteren Sonderabgaben. Da sie befristet ist, können sie damit leben.

Mittagspause

Die CVP trägt diese Massnahme ebenfalls mit. Aber ohne grosse Überzeugung. Aber es brauche die Summe aller Anträge.
Die FDP erwähnt das Verursacherprinzip. Diese könnten aber vielfach nichte eruiert werden. Sie unterstützen diese Massnahme.
Die GLP beruft sich auf die Befristung der Massnahmen und unterstützt sie.
Abstimmung: Massnahme mit 90 zu 20 Stimmen angenommen.

D – Änderung des Gesetzes über Wohnbau- und Eigentumsförderung (Ausserparlamentarische Kommissionen reduzieren)
Ablehnungsanträge von der SP und den Grünen.
Für die SP  ist die Wohnbaupolitik eine zentrale Aufgabe in der Politik.
Die Grünen bestehen auf die Beibehaltung der Wohnbaukommission, da wichtige Punkte anstehen.
Die GLP meint, dies sei eine Aufgabe auf Gemeindeebene. Sie unterstützen diese Massnahme.
Die CVP meint, diese Kommission brauche es nicht mehr.
Die FDP ist auch der Meinung, dass es sich um eine komunale Sache handelt.
Diese Massnahme wird mit 91 zu20 Stimmen angenommen.

E – Änderung des Gebäudeversicherungsgesetzes (Überschussbeteiligung GVL).
Hier liegt ein Ablehnungsantrag der SVP vor. Sie befürchten, dass der GVL Geld entzogen wird, dass später zu Prämienerhöhungen führen wird.
Es erfolgt keine Disskussion.
Meine Meinung, Votum nicht gehalten: Der Kanton Luzern sucht krampfhaft nach finanziellen Mitteln, um die Krater zu füllen, die die bombige Finanzstrategie der Regierung in die Staatskasse gerissen hat.
In der Institution der Gebäudeversicherung Luzern hat man nun eine sogenannte Milchkuh gefunden, die in der Lage und willens ist, dem Kanton finanziell unter die Arme zu greifen. Der Kanton möchte nämlich bildlich gesprochen, den Rahm abschöpfen und verwerten, wenn die Milch genug fett ist. Was übrigens auch in vielen Privathaushalten gemacht wird, sofern man sich nicht von Pastmilch ernährt.
Eine Überschussbeteiligung abzuschöpfen, wenn Überschuss vorhanden ist, finden wir legitim. Sie fällt nur an, wenn die GVL Gewinn schreibt.  Diese sogenannte Monopolabgabe ist moderat (maximal 1.5 Millionen Franken oder 2 % der Prämieneinnahmen) und schadet weder der Institution noch ihren Versicherten. Wir sind uns aber bewusst, dass diese Massnahme gerade für die Letzteren eine verkappte Form einer Liegenschaftssteuer darstellen könnte.
Die SP Fraktion stimmt dieser Massnahme zu.

Abstimmung 75 zu 32 angenommen

F – Änderung des Planungs- und Baugesetzes (Verrechnung des Aufwandes für Vorprüfungsberichte bei Ortsplanungsverfahren an Gemeinden)
Keine Diskussion, Massnahme einstimmung mit 106 Stimmen angenommen.

G – Änderung des Gesetzes über die Verkehrsabgaben und den Vollzug des eidgenössischen Strassenverkehrsrechtes (Erhöhung Motorfahrzeugsteuer)
1. Antrag GLP:Für besonders emissionsarme und umweltfreundliche Fahrzeuge sowie Fahrzeuge mit einem ausserordentlich geringen Treibstoffverbrauch wird eine Verkehrssteuer von maximal 50% der Steuer der entsprechenden Fahrzeugklasse erhoben. Wird mit 92 zu 12 Stimmen abgelehnt. Die SP lehnt ebenfalls ab.
2.-5.  Antrag GLP:  Die Motorfahrzeugsteuer wird um 4% erhöht. Wird mit 92 zu 18 Stimmen abgelehnt. Die SP stimmt zu.
6. Antrag GLP und SP: Die jährliche Verkehrssteuer wird alle 5 Jahre der Teuerung angepasst. Wird mit 87 zu 25 abgelehnt.
Ablehnungsantrag der SVP.
Die Grünen unterstützen diese Massnahme.
Die CVP unterstützt diese Massnahme.
Die SPV lehnt diese Massnahme ab.
Die SP stimmt dieser Massnahme zu.
Die FDP stimmt im Rahmen des Gesamtpaketes dieser Massnahme zu.
Schlussabstimmung: Diese Massnahme wird mit 84 zu 27 Stimmen angenommen.

H –Änderung des Gesetzes über die Organisation der Gerichte und Behörden in Zivil-, Straf- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren (Justizgesetz) (Erweiterung Einzelrichterkompetenz in Zivil-, Vollstreckungs- und Verwaltungssachen)
Disskussionslos genehmigt mit 108:0 Stimmen
Meine Meinung dazu (vorbereitetes Votum für eine allfällige Diskussion): Es ist gefährlich, wenn die Politik am Gerichtswesen, das heisst, an der dritten Gewalt, Änderungen vornehmen will. Geschieht dies wie hier aus finanziellen Überlegungen (sonst wäre diese Massnahme ja nicht im KP 17) gilt es ganz genau hinzuschauen.
Was bedeutet die Verdoppelung der Kompetenz für Entscheidungen eines Einzelrichters, einer Einzelrichterin, von 10‘000 auf 20‘000 Franken Streitwert? Sicher keine Qualitätsverbesserung der Gerichtsurteile. Wir befürchten eher das Gegenteil. Auch steigt damit die Chance, dass die Urteile nicht im gleichen Masse akzeptiert werden wie wenn sie von einem Dreier-Richtergremium erarbeitet und gefällt werden. Weiterzug an die nächst höhere Instanz wären die Folgen. Mit all seinen negativen finanziellen Auswirkungen.
Andererseits sehen wir auch, dass die Verdoppelung der Kompetenz das Gericht personell entlasten kann. Leider sind keine Informationen vorhanden, welche besagen, in welcher Höhe sich diese allfälligen Entlastungen bewegen.
Die Mehrheit in unserer Fraktion findet diese Massnahme trotzdem vertretbar, da es „nur“ um die Frankenhöhe des Streitwertes geht. Unsere Fraktion wird daher grossmehrheitlich dieser Massnahme zustimmen und somit unseren Willen zum Sparen kundtun.

I – Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (Zusammenführung der vier Konkursämter zu einem Amt an 1-2 zentralen Standorten)
Diskussionslose Zustimmung im Rat.
Meine Meinung dazu (vorbereitetes Votum): Zurzeit gibt es im Kanton Luzern 4 Konkurskreise. Die Konkursämter Luzern, Kriens und Hochdorf werden auf Rechnung des Staates geführt. Jenes von Luzern West im Sportelsystem.
Diese Massnahme verlangt nun, dass auch das Konkursamt Luzern West auf Staatsrechnung geführt wird. Dadurch können die Konkurskreise im Kanton Luzern auf einen Kreis mit zwei Standorten reduziert werden.
Einsparmassnahmen ergeben sich im Infrastrukturbereich und auf der Führungsebene. Ein weiterer Vorteil ist die flexiblere Einsetzung der Mitarbeitenden, die allerdings sozialverträglich gestaltet werden muss.
Von unserer SP Fraktion kommt keine Opposition zu dieser Massnahme, wir stimmen ihr zu.

J – Änderung des Spitalgesetzes (Weiterverrechnung der Kosten bestimmter gemeinwirtschaftlicher Leistungen der Sozialpsychiatrie
Zustimmung 66:14 Stimmen.

K – Änderung des Gesetzes über soziale Einrichtungen (Förderung der Versorgungskette „präventiv-ambulant-stationär“)
Zustimmung 101:1 Stimme.

L – Änderung des Gesetzes über soziale Einrichtungen (Bessere Planungsmöglichkeit bei den SEG-anerkannten Heimen) 
Ablehnungsantrag SP
Abstimmung: Zustimmung mit 89 zu 12 zu dieser Massnahme

M – Änderung des Sozialhilfegesetzes (Früherer Wechsel der Zuständigkeit bei Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen) 
Abstimmung: 95:5 Ablehnung der Massnahme

N – Änderung des Strassengesetzes (Mittelverteilung für Strassen und öV)
Antrag Grüne: 55 Prozent des dem Kanton zufallenden Anteils aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe nach dem Bundesgesetz über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe,(Die Mittel aus LSVA und Verkehrsabgaben werden wie folgt verteilt: Kantonsstrassen 55%, Gemeindestrassen 10%, öV 25%, allgemeine Staatskasse 10%).
SVP  und Regierung lehnen diesen Antrag ab. SP stimmt zu
Abstimmung: 84:17 Ablehnung
Antrag Grüne: Werden hinfällig
Antrag CVP: 6 Prozent der dem Kanton zufallenden, nicht werkgebundenen Beiträge des Bundes gemäss Absatz 1a und der Mittel gemäss Absatz 1d sind für den Bau und den Unterhalt der Güterstrassen zu verwenden.
SP lehnt diesen Antrag ab. SVP unterstützt Antrag. FDP und GLP lehnen ab.
Abstimmung: Zustimmung Antrag 59:52 Stimmen
Anträge Regierungrat: Ablehnung Vorschläge PFK. Abstimmung: Ablehnung 93:20. SP stimmte zu
Gesamtabstimmung: 86:27 Zustimmung

O – Änderung des Gebäudeversicherungsgesetzes (Objektschutzbeiträge Gebäudeversicherung Luzern) 
Gesamtabstimmung ohne Disskussion: 108:3 Zustimmung
Meine Meinung (vorbereitetes Votum): Die Risikolage von Grundstücken und Gebäuden kann sich im Laufe der Zeit stark verändern. Früher baute man die Häuser speziell in ländlichen Gebieten hauptsächlich aus Holz. Feuer im Haus ist in diesen Gebäuden eine reale Gefahr für Leben und Objekt. Da ist es nur natürlich, dass die Gebäudeversicherung des Kantons Luzern im Bereich Feuerschutz präventiv tätig ist. Sie unterstützt private Grundeigentümerinnen und –eigentümer finanziell mit Präventionsbeiträgen.
Die hier behandelte Massnahme möchte eine Ausweitung des Präventionsgedankens auf weitere Naturgefahren. Die heutigen Bauten vorwiegend aus Stein oder feuerhemmenden Holzelementen vermindern das Risiko von Feuerschäden stark. Andere Gefahren wie Hochwasser, Hangrutschungen, Steinschlägen etc. nehmen aber laufend zu. Die Klimaerwärmung macht die Natur noch unberechenbarer, als wie sie schon immer gewesen ist.
So ist es nur natürlich, dass der Präventionsgedanke der Gebäudeversicherung auch auf diese im Steigen begriffenen Naturgefahren ausgeweitet wird. Mit präventiven Massnamen gegen solchen Risiken können Schäden verhindert oder zumindest verringert werden. Das davon auch wiederum die Gebäudeversicherung, der Kanton und Gemeinden sowie Grundstückbesitzende profitieren, ist ja klar.
Der Präventionsbeitrag von 15 Rappen pro 1000 Franken Versicherungswert  wird mit dieser Massnahme nicht erhöht. Nur die Zweckbestimmung der eingenommenen 5 Millionen Franken wird angepasst. Neu können auch mindestens 30 % der Präventionsbeiträge an Gemeinden und Kanton für den erweiterten Objektschutz gegen Naturgefahren verwendet werden. Dies entlasten die Kantons- und Gemeindeinvestitionen.
Genial an dieser Massnahme ist, dass keine Prämienerhöhungen gesprochen werden müssen. Und dass mit dieser Massnahme dem Kanton für den Schutz vor Naturgefahren schlussendlich 2.8 Millionen Franken mehr zur Verfügung stehen. Und das bei einer Verringerung der Nettoinvestitionen von 1.5 Millionen. Ein richtiges Zauberstücklein. Wenn es nur immer so einfach wäre, mit weniger mehr zu bekommen.

P – Änderung des Steuergesetzes (Minimalsteuer für juristische Personen)
Ablehnungsantrag SVP.
CVP ist für diese Massnahme.
GLP ist ebenfalls für diese Massnahme.
FDP, SP und Grüne sind ebenfalls für diese Massnahmen
Gesamtabstimmung: 89:20 Zustimmung

Q – Änderung des Steuergesetzes (Begrenzung Pendlerabzug) 
Antrag GLP und Grüne: Die notwendigen Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte bis zu einem Maximalbetrag in der Höhe des jeweils aktuellen Preises eines Bahn-Generalabonnements 2. Klasse.
Zustimmung SP. Regierung empfiehlt Ablehnung. Abstimmung Antrag: 80:26 Ablehung. SP dafür.
Gesamtabstimmung: 76:30 Zustimmung. SP Zustimmung.

R – Änderung des Steuergesetzes (Abschaffung Eigenbetreuungsabzug und Erhöhung Fremdbetreuungsabzug)
Anträge GLP, Grüne und Regierung: Ablehnung Antrag PFK.
Gesamtabstimmung: 84:27 Zustimmung. SP Zustimmung.

S – Änderung des Steuergesetzes (Teilbesteuerung der Erträge aus
massgebenden Beteiligungen des Privatvermögens zu 70 Prozent)
Anträge GLP, Grüne und Regierung: Ablehnung Antrag PFK: Antrag mit 24:87 Stimmen abgelehnt.
Antrag SVP: Ablehung Massnahme.
Gesamtabstimmung: 85:26 Zustimmung. SP Zustimmung.

T – Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (Einführung Deponieabgaben)
Ablehnungsantrag SVP. SP, GLP und FDP sind gegen diesen Antrag. Die CVP ist uneins.
Gesamtabstimmung: Zustimmung 69:30.

U – Änderung des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (Teilweise geänderte Kostentragung bei den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV)
Rückweisungsantrag SVP: Anpassung korrigieren. Regierung für Ablehnung. Ablehnung 77:30 Stimmen.
Anträge FDP und CVP: Aufschub und Befristung (2018-2019) der Massnahme, da Gemeinden Budget bereits erstellt haben. SVP ist kompromissbereit. SP Ablehnung dieses Antrages. GLP unterstützt Antrag PFK.
Antrag SP: Ablehnung Massnahme. Ablwälzung ist falsch. Umgehen Gemeindereferendum mit Kompromiss.
Antrag FDP/CVP : PFK Abstimmung: 84:7 FDP/CVP, SP Enthaltung
Antrag FDP/CVP: Regierung Abstimmung: 93:3 FDP/CVP, SP Enthaltung
Gesamtabstimmung: 88:20 Zustimmung, SP Ablehnung.

V – Änderung des Steuergesetzes (Steuergesetzrevision)
Grüne: Rückweisungsantrag. Sparpaket wurde aufgeschürt. Grüne wollen Steuergesetzrevision.
Abstimmung: 20:87 Ablehnung.  SP Zustimmung.
Gesamtabstimmung: 106:1 Stimme Zugestimmt.

Weitere Infos aus dem Kantonsrat unter Zentral Plus

Ende der Beratung zu B 55.

Verabschiedung von Kantonsrat Christian Graber SVP.

 

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