Kantonsrat Kanton Luzern: Session vom 7. und 8. November 2016, 2. Tag

  • 08. November 2016
  • SP Kriens
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Kantonsrat Kanton Luzern: Session vom 7. und 8. November 2016, 2. Tag

Kantonsrat Kanton Luzern: Bericht aus der Kantonsratssession vom 8. November 2016

Heute geht es weiter im Kantonsrat Luzern. Wir beraten folgende Geschäfte:

B 62 Nachtragskredite zum Voranschlag 2016; Entwurf Kantonsratsbeschluss über die Bewilligung 
DerRegierungsratbeantragtdemKantonsratfünfNachtragskreditezumVoranschlag 2016. In der Erfolgsrechnung 2016 sollen Mehrkosten von 9,35 Millionen Franken und in der Investitionsrechnung 2016 von 0,88 Millionen Franken bewilligt werden. DieMehrkostenfallenausschliesslichimBildungswesenan.DergrössteTeilderMehrkosten entsteht in den Aufgabenbereichen Berufs- und Weiterbildung sowie Hochschulbildung. Die Gründe dafür liegen vorwiegend in zu tief budgetierten Mengen. Weitere Nachtragskredite werden in den Aufgabenbereichen Volksschulbildung und Gymnasialbildung beantragt.
Die Botschaft gibt zu reden. Die SVP lehnt sie ab. Die FDP ist nicht zufrieden mit dem Vorgehen der Regierung. Die SP führt den Nachtragskredit auf die zu enge Budgetierung zurück. Auch die Grünen meinen, es bleibe nichts anders übrig, als dieser Botschaft zuzustimmen. Auch die GLP stimmt dieser Botschaft zu.
Abstimmungsresultat: 85:25 Zustimmung

Die Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Kantonsgerichtes für den Rest der Amtsdauer 2013–2017 wird vorgezogen. Wahlzettel werden verteilt, ausgefüllt und wieder eingesammelt. Das Resultat folgt nach der Auszählung.

B 50 Anpassungen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht; Entwurf Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch
Am 1. Januar 2013 trat das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Im Kanton Luzern wurden sieben Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden aufgebaut, Zuständigkeiten festgelegt und Abläufe bestimmt. Nach gut drei Jahren Erfahrung sollen nun einige Optimierungen bei den Zuständigkeiten und Abläufen vorgenommen werden.
Diese Botschaft wurde in der Kommission einstimmig genehmigt. Im Rat ist die Botschaft im grossen und ganzen ebenfalls unbestritten.
Hier mein Votum: Seit 2013 gibt es im Kanton Luzern die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB. Gesetzlich Grundlage für die KESB ist das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, das wiederum zum Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch gehört.
Die sieben KESB im Kanton Luzern konnten in diesen drei Jahren in ihrem Tätigkeitsfeld grosse Erfahrungen sammeln. Von grösseren Skandalen (vermeintliche und echte) blieben sie bis heute zum Glück verschont. Wobei in grossen Teilen der Bevölkerung der Ruf dieser Institution nicht der Beste ist. Die vorwiegend negative Berichterstattung der Medien hat einen grossen Anteil daran. Denn gute Arbeit in den Institutionen ist keine Schlagzeile wert. Gerade deshalb ist es wichtig, dass die politischen Instanzen hinter dieser Behörde stehen und Hand bieten zu Verbesserungen in den Abläufen und in den Handlungen.
Die hier zu beratenden Änderungen kommen zum grössten Teil von den KESB-Organisationen selber. Sie dienen der Vereinfachung und der Optimierung der Abläufe innerhalb dieser Behörde und regelt die Zusammenarbeit mit externen Stellen.
Ein wichtiger Teil dieser Vorlage befasst sich mit den Zuständigkeiten bei der Arbeit mit den Klienten. Unser besonderes Augenmerk liegt beim Wohle der betreuten und betroffenen Personen, die Leistungen der KESB in Anspruch nehmen müssen. Es ist erfreulich, dass mit dem geplanten Wechsel vom Entscheid der Gesamtbehörde neu zu Einzelzuständigkeiten für die Klientel keine Nachteile und Verschlechterungen absehbar sind. Die Zuständigkeitsfragen sind unserer Meinung nach gut umgesetzt und entsprechen den Bedürfnissen der KESBEbenfalls einverstanden sind wir mit zwei weiteren Änderungsanträgen respektive Neuerungen. Die Lösung für Streitigkeiten bei unterstützungspflichtigen Gemeinden entspricht dem neuen Sozialhilfegesetz und sorgt für eine einheitliche Handhabung. Ebenso begrüssen wir die hier präsentierte Lösung für die Unterstützungspflicht  bei Eintritt in eine Betreuungs- oder Pflegeeinrichtung.
Soweit die positiven Aspekte in der Botschaft B 50.
Nicht einverstanden waren wir schon in der Vernehmlassung mit §57a zur Entschädigung für ärztliche Unterbringungsentscheide nach einer Zurückbehaltung. Neu werden die Kosten den betroffenen Gemeinden auferlegt. Wir sind uns einig, dass der anordnende Arzt oder die anordnende Ärztin ohne grosse Umtriebe entschädigt werden soll. Wir sehen aber nicht ein, weshalb die KESB diese Kosten übernehmen sollen. Insbesondere, da es nach unsern Informationen in den wenigsten Fällen Personen betrifft, die von der KESB betreut werden. Die Kostenübernahme ergibt nur einen grossen administrativen Aufwand, der schlussendlich wieder von den Gemeinden gedeckt werden muss. Nach unseren Informationen betrifft dies offenbar nur einen Arzt im Kanton Luzern, der bereit ist, solche Unterbringungsentscheide zu fällen. Im Kanton Luzern kann offenbar keine ärztliche Person zu solchen Entscheiden verpflichtet werden.
Wir sind der Meinung, dass dieses Problem anders, grundsätzlicher zu lösen sei. Dass beispielsweise der Amtsarzt zu dieser Massnahme verpflichtet ist und die Kosten so über den Kanton geregelt werden. Die Regierung lehnt die Lösung mit dem Amtsarzt ab, weil es schon heute schwierig sei, einen solchen zu rekrutieren. Auch lassen sich die Kosten nicht nach TARMED auf die Krankenversicherer abwälzen. Die Situation bleibt unbefriedigend.
Nicht eingegangen wurde auf unsere Forderung (und der KESB-Präsidialkonferenz sowie einzelner Gemeinden) in der Vernehmlassung nach einheitlichen Gebühren anstelle der heutigen unterschiedlichen Gebührenordnungen der einzelnen KESB. Die SP würde es begrüssen, wenn die Gebühren der Mandatsführungen der einzelnen KESB im Kanton Luzern aneinander angeglichen und gesetzlich festgehalten würden. Heute weisen die Kosten und die Art der Kostenberechnungen je nach KESB grosse Unterschiede aus. Dies ergibt insbesondere grosse Probleme, wenn eine betreute Person die Wohngemeinde wechselt. Besonders wenn die neue Gemeinde höhere KESB Mandatsführungskosten der früheren Wohngemeinde verrechnet. Dies könnte unnötige Auseinandersetzungen zwischen den betroffenen Gemeinden verursachen. Die Regierung meint, dazu brauche es keine Gesetzesänderung, die KESB seien zusammen mit ihren Trägerschaften selber dafür zuständig. Wir werden weiterhin die Gebühren der KESB im Auge behalten.
Unser Fazit zu dieser Botschaft: Im Grossen und Ganzen sind die Anpassungen dieses Gesetzes sinnvoll. Insbesondere die Regelung der Einzelzuständigkeiten bringt den KESB-Organisationen eine spürbare Effizienzsteigerung und wird von diesen auch getragen. Daher wird die SP Fraktion dieser Botschaft grossmehrheitlich zustimmen.
Abstimmungsergebnisse: Einstimmig mit 105 Stimmen angenommen

B 54 Einzelrichterinnen und Einzelrichter in Strafverfahren an den erstinstanzlichen Gerichten; Teilrevision Justizgesetz
Bei den erstinstanzlichen Gerichten soll die Entscheidungskompetenz des Einzelrichters oder der Einzelrichterin in Strafsachen ausgeweitet werden. Erstinstanzliche Gerichte in Strafsachen sind die Bezirksgerichte Luzern, Hochdorf, Kriens und Willisau sowie das Kriminalgericht
Die Botschaft wird im Rat kontrovers beraten. Die CVP begrüsst die Botschaft und legt sich auf Variante II fest (Entscheidungskompetenz bis 1 Jahr). Die SVP steht ebenfalls hinter dieser Botschaft. Sie bevorzugen jedoch die Variante I (Entscheidungskompetenz bis 2 Jahre). Die FDP beführwortet diese Botschaft auch. Sie bevorzugt die Variante II. Die Grünen lehnen diese Botschaft ab. Die GLP unterstützt diese Botschaft mit Variante
Und hier mein Votum mit der Meinung der SP Fraktion: Das Justizwesen in der Schweiz ist wie alles andere auch Veränderungen unterworfen. Aufgabe der Politik ist es, darauf zu reagieren und der nötige Schritt einzuleiten. Deshalb wird die SP wird auf diese Botschaft eintreten.
Bei unserem Geschäft geht es um die Kompetenzen der Einzelrichter und Einzelrichterinnen an den Bezirksgerichten. Im Kanton Luzern urteilen die Bezirksgerichte (Luzern, Kriens, Hochdorf, Willisau), das Kriminalgericht, das Jugendgericht und das Arbeitsgericht  in der Regel als Abteilung im Dreiergremium. Einzelrichter und Einzelrichterinnen  im Strafrechtsbereich gibt es vorwiegend bei Übertretungen, bei abgekürzten Verfahren und bei Einsprachen gegen Strafbefehle, die sich auf Kosten oder Entschädigungen beziehen.
Aufgrund von beschlossenen Vorhaben auf Bundesebene gibt es eine Verlagerung der Strafbefehlsverfahren zu Gerichtsverfahren. Zu nennen sind zum Beispiel  Strafverschärfungen  bei der „Via Secura“, Umsetzung Ausschaffungsinitiative etc.
Das bedeutet, die Staatsanwaltschaft kann bei bestimmten Delikten nicht mehr das Verfahren mit einem Strafbefehl abschliessen. Mit der Folge dass mehr Fälle auf die vorher erwähnten erstinstanzlichen Gerichten zukommen.
Die Entscheidungskompetenz für Einzelrichter und Einzelrichterinnen in Strafsachen soll deshalb erhöht werden. Ein Einzelrichter, eine Einzelrichterin soll künftig auch bei Verbrechen und Vergehen, soweit die Staatsanwaltschaft nicht eine Freiheitsstrafe von mehr als 1 Jahr (entspricht Variante II: Vorschlag Kantonsgericht) respektive 2 Jahren (Variante I: Vorschlag Regierung) vorsieht, Urteile fällen können.
Nach der Strafprozessordnung können Bund und Kantone für Übertretungen, Verbrechen und Vergehen – ausser die Staatsanwaltschaft beantrag eine Freiheitsstrafe von mehr als 2 Jahren – ein Einzelgericht vorsehen.
Was bedeutet das für das Gerichtswesen? Es wird mit einer grösseren Effizienz gerechnet, da sich nur noch 1 statt 3 Personen mit dem Fall befassen müssen. Es können also theoretisch in der gleichen Zeit mehr Fälle bearbeitet werden. Wobei in der Praxis sich meist nur 1 richtenden Person im Dreiergremium intensiv mit dem Fall befasst.
Wo sehen wir die Gefahr dieser Massnahme? Je grösser der Eingriff in die persönliche Freiheit ist, desto breiter müssen die Gerichtsurteile abgestützt ausfallen. Die Entscheide müssen ausgewogen und nachvollziehbar sein. Persönliche Ansichten und politische Einstellungen dürfen nicht massgebend bei der Urteilsfindung sein. Denn jede Person, die mit dem Gesetz in Konflikt gerät, hat das Recht auf einen fairen Prozess und ein faires Gerichtsurteil. Besonders, wenn es sich um einen Grundrechtseingriff wie ein Freiheitsentzug handelt. Denn vergessen wir nicht, Richten ist schlussendlich auch ein politisches Amt.
Hinzu kommt, dass die Richtenden keinem Weisungsrecht unterstehen. Sie sind unabhängig in ihren Entscheiden, soweit sie sich im Bereich der Gesetze bewegen. Kein Gerichtspräsident, keine Gerichtspräsidentin kann ihnen beim Urteilen dreinreden, ihre Ermessensspielraum steuern. Die Gefahr von sehr weit auseinander triftenden Gerichtsurteilen sehen wir als sehr gross an. Dies ist bei einem Dreiergremium weniger der Fall als bei Einzelrichter und Einzelrichterinnen.
Wir befürchten, dass eine Ausweitung der Einzelrichterkompetenz der Akzeptanz der Urteile schadet. Mit der Folge, dass Urteile vermehrt ans Kantonsgericht weitergezogen werden. Mit allen finanziellen Folgen für den Kanton und die Betroffenen. Der gewünschte Effekt, finanziell und personell, würde so wirkungslos verpuffen.
Aus diesen Gründen lehnen wir beiden hier zur Diskussion stehenden Varianten ab. Erweiterung auf 1 Jahr, wie sie die Gerichte als Kompromiss eingehen wollen oder müssen, und auf 2 Jahre, wie sie die Regierung wünscht. Wir sind überzeugt, dass sich die heutige Praxis gut bewährt. Für uns wäre es wichtiger, dem Gericht genügend Ressourcen zur Verfügung zu stellen, damit sie auch in Zukunft ihr Amt in Würde und Gerechtigkeit ausüben können.

Abstimmungsergebnis: Varianten I : II 28:82 für Variante II (Entscheidungskompetenz bis 1 Jahr)
Schlussabstimmung: 90:22 Zustimmung gegen die Stimmen der Grünen und der SP
Link zur Berichterstattung SRF

B 52 Aufhebung einer Eigentumsbeschränkung bei Grundstücken der Stiftung für Schwerbehinderte Luzern
Mit einem Kantonsratsbeschluss soll eine Eigentumsbeschränkung bei Grundstücken derStiftungfürSchwerbehinderteLuzerninRathausenaufgehobenwerden.DieStiftung hat diese Eigentumsbeschränkung bei der Fusion mit der Stiftung Erziehungsheim RathausenimJahre1988vondieserübernommen.MitderAufhebungsollderStiftung für Schwerbehinderte Luzern ermöglicht werden, anstehende grosse Projekte miteiner Hypothek zu finanzieren.

Diskussion und Abstimmung dieses Geschäftes habe ich verpasst, da ich in der Kaffeepause in der „Wandelhalle“ mit Marcel Schwerzmann und Susanne Truttmann über Wohnmobile und Camping diskutiert habe. Auch dies hat Platz in einer Session, wenn nicht gerade eigene Geschäfte anstehen.

Nun kommen wir zu den Vorstössen

Berichterstattung zum Leistungsauftrag der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz für die Jahre 2013–2015
Der Rat nimmt die Berichterstattung zur Kenntnis

Petition zur Erhaltung der Bushaltestelle der VBL Linie Nr. 22 im Gebiet Breitfeld, Inwil
Die  Petition wird mit 103:0 Stimmen zur Kenntnis genommen

A 107 Anfrage Nussbaum Adrian (CVP) und Mit. über die Unternehmenssteuerreform III und deren finanzielle Auswirkungen auf den Kanton Luzern 
Antwort der Regierung.
Adrian Nussbaum ist mit der Antwort nicht zufrieden. Es erfolgt eine Diskussion mit den Grünen und der SP.

P 163 Postulat Budmiger Marcel (SP) und Mit. über die neue Feierlaune des Regierungsrates 
Antwort der Regierung
Rege Diskussion zwischen Links und Rechts
Abstimmung: 27:84 teilweise Erheblicherklärung abgelehnt

Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Kantonsgerichtes für den Rest der Amtsdauer 2013–2017
Ergebnisse: Präsident Marius Wiegand 90Stimmen, Vizepräsident Andreas Galli 110 Stimmen

A 126 Anfrage Odermatt Marlene und Mit. über den aktuellen Stand der Erstellung eines Waffenregisters
Antwort der Regierung

A 115 Anfrage Zemp Baumgartner Yvonne (SP) und Mit. über die Spitalplanung und die Finanzierung / Gesundheits- und Sozialdepartement
Antwort der Regierung. Yvonne Zemp ist mit der Antwort nicht zufrieden
P 116 Postulat Zemp Baumgartner Yvonne und Mit. über die Situation am Luzerner Kantonsspital (LUKS)
Antwort der Regierung
Diskussion über die Führung der Regierung erfolgt. Die einen sind mit den Antworten zufrieden, die andern nicht. Offenbar sind die Kompetenzen der Regierung und des LUPS sind hier im Saal nicht allen klar.
Abstimmung: Ablehnung mit 27:77 Stimmen

Mittagspause

Dringliche Vorstösse

P 210 Postulat Roth David (SP) und Mit. über die Schliessung der Poststellen und die frühzeitige Einbindung der Gemeinden in den Prozess. Hier der Link: p-210
Regierung wünscht eine teilweise Erheblichkeit. Hier der Link für die Antwort: p-210-antwort-rr-rothdavid
Die CVP unterstützt uns für die Vollerheblichkeit des Postulates. Die GLP ist für teilweise Erheblichkeit. Die Grünen sind für die Erheblichkeit. Die FDP ist für Stimmfreigabe. Die SVP unterstützt ebenfalls die Überweisung.
Abstimmung: 70:40 für erheblich erklärt

Es geht weiter mit der Traktandenliste

A 134 Anfrage Graber Michèle (GLP) und Mit. über die Ausschreibung eines Klinikinformationssystems des Luzerner Kantonsspitals
Antwort der Regierung. Michèle Graber ist mit der Antwort nur teilweise zufrieden. Sie wünscht die Diskussion.
Keine Partei ergreift das Wort.

P 157 Postulat Wolanin Jim (FDP) und Mit. über eine Unterstützung von Arbeitgebern bei der Anstellung von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen
Antwort der Regierung
Ablehnungsantrag von der SVP. Es wird ein negatives Beispiel aus der Praxis geboten.
Die Grünen unterstützen das Postulat und wünschen ebenfalls eine Vereinfachung für Stellenantritt und -wecchsel. Auch die CVP unterstützt die Vereinfachung für einen Stellenantritt und unterstützen das Postulat. Die SP unterstützt das Postulat ebenfalls, genau wie die GLP.
Abstimmung: 87:20 überwiesen

A 173 Anfrage Müller Guido (SVP) und Mit. über die Effizienz von arbeitsmarktbezogenen Weiterbildungsmassnahmen der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) des Kantons Luzern
Antwort der Regierung. Guido Müller ist mit der Antwort nicht zufrieden und wünscht Diskussion
Keine Parteien ergreifen das Wort.

P 174 Postulat Reusser Christina (Grüne) und Mit. über die Errichtung einer Beistandschaft oder Vormundschaft für unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche aus dem Asylbereich
Antwort der Regierung
Die SVP lehnt das Postulat ab. Die FDP lehnt das Postulat wegen Erfüllung ab.
Die GLP unterstützt das Postulat.
Abstimmung: 58:44 erheblich erklärt

A 176 Anfrage Keller Daniel (SVP) und Mit. über die längerfristige Planung in Bezug auf die Erreichbarkeit des Luzerner Kantonsspitals (LUKS)
Antwort der Regierung. Daniel  Keller ist mit der Antwort nicht zufrieden. Er wünscht Diskussion.
Keine Partei ergreift das Wort.

M 152 Motion Hunkeler Yvonne (AKK (CVP)) namens der AKK über einen Tätigkeitsbericht der Gerichte
Antwort der Regierung
Die GLP lehnt die Motion ab, möchte sie als Postulat. Die SVP lehnt diese Motion ab.
Abstimmung: 82:27 zugestimmt

P 159 Postulat Peter Fabian (FDP) und Mit. über die Abschaffung des Versicherungsobligatoriums von illegalen Bauten
Antwort der Regierung
Der Postulant zieht das Postulat zurück

P 178 Postulat Stutz Hans (Grüne) und Mit. über den aktiven Einbezug von interessierten Kreisen bei Vernehmlassungen
Antwort der Regierung
Die Regierung lehnt das Postulat ab. Die FDP lehnt dieses Postulat ebenfalls ab. Die SVP, die CVP auch.
Abstimmung: 18:79 Ablehnung

P 105 Postulat Peter Fabian (FDP) und Mit. über eine Überprüfung der Anzahl, des Umfangs und der Gestaltung verschiedenster Berichte (Jahresberichte, Tätigkeitsberichte usw.) in der kantonalen Verwaltung und ausgelagerten Institutionen, bei denen der Kanton wesentlich beteiligt ist 
Antwort der Regierung
Die Regierung wünscht teilweise Erheblichkeit. Die SP schliesst sich dem an. Die CVP ist gespalten in teilweise und volle Überweisung. Die SVP ist für volle Überweisung.
Wegen Bio-Pause den Rest der Debatte verpasst.

M 184 Motion Hunkeler Yvonne (CVP) und Mit. über die Einreichung einer Kantonsinitiative über die Beseitigung der Heiratsstrafe
Antwort der Regierung
Die Regierung lehnt diese Motion ab. Die Grünen lehnen diese Motion ebenfalls ab. Die SVP befürwortet sie. Die GLP, die FDP und die SP lehnen sie ab. Sie befürworten die Individualbesteuerung. Das Thema ist in Bern bereits angekommen.
Abstimmung: 50:55 abgelehnt

M 193 Motion Zimmermann Marcel (SVP) und Mit. über einen Planungsbericht zur Organisationsentwicklung 
Antwort der Regierung
Regierung lehnt Motion ab.
SP Antrag für Postulat liegt vor.
Motionär verzichtet auf Motion. Er wünscht regelmässige Bericht und ist mit Postulat einverstanden.
CVP ist für Postulat, FDP und Gründe ebenfalls. Die GLP unterstützt Postulat.
Abstimmung: 104:3 überwiesen

P 181 Postulat Grüter Thomas (CVP) und Mit. über die Aktualisierung der Schülerzahlen während der Budgetphase 
Antwort Regierung
Postulat wird zurückgezogen.

16.35 Ende der Novembersession!

 

 

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