Kantonsratssession vom 19.09.2016

  • 19. September 2016
  • SP Kriens
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Dritter Tag der September-Session des Kantonsrats Luzern.

Hier eine Auswahl der heute behandelten Geschäfte.

Wir machen bei Traktandum 20 weiter. Es geht um die Sanierung und Erweiterung des Heilpädagischen Zentrums Hohenrain: Entwurf Dekret über einen Sonderkredit B 43. Die Vorlage ist unbestritten, es wird ihr grossmehrheitlich zugestimmt.

Traktandum 21: Dekret über einen Sonderkredit für die Projektierung eines zentralen Verwaltungsgebäudes am Seetalplatz, Luzern Nord B 48. Rege Diskussion über den Zeitpunkt, die Grösse, die Flächen der Arbeitsplätze, des Energiestandarts, etc. Schlussendlich wird auch dieser Vorlage mehrheitlich zugestimmt.

Traktandum 23: Miete von Büros für die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen; Entwurf Dekret über einen Sonderkredit B 53. Der Vorgang und die kurzfristige Eingabe der Botschaft wird kritisiert. Die Notwendigkeit dieses Sonderkredits wird aber eingesehen. Zustimmung im Rat.

Traktandum 24: Änderung der Kantonsstrasse K 36, Neubau Chrutacherbrücke, Gemeinde Flühli, Entwurf Dekret über einen Sonderkredit B 45. Diskussionslose Zustimmung.

Traktandum 25: Verlängerung der Frist zur Behandlung der Volksinitiative „Energiezukunft Luzern“; Entwurf Kantonsratsbeschluss B 44. Die Vernehmlassung für das neue Energiegesetzt läuft noch. Daher macht die Verlängerung Sinn. Die Initative kann dann mit dem neuen Energiegesetz diskutiert werden. Es wird diskutiert, da von der SVP ein Ablehnungsantrag gestellt wurde. Die SVP sei grundsätzlich gegen Fristverlängerungen. Zustimmung.

Traktandum 27: Postulat Amrein Othmar und Mit. über das geplante Projekt „Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss“ P 132. Der Postulant stellt folgende Forderung: Der Regierungsrat wird beauftragt, beim geplanten Projekt «Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss» einen Marschhalt einzulegen, bis die Rahmenbedingungen für die Finanzierung des Gesamtprojekts geklärt sind. Weiter ist eine Reduktion auf den minimalen Hochwasserschutz
und ein Verzicht auf die Renaturierung zu prüfen.
Es erfolgt eine heftige Diskussion Pro und Kontra zu diesem Thema. Hier mein Beitrag dazu:

Naturgefahren nehmen keine Rücksicht auf Menschen und auf die Politik sowieso nicht. Überschwemmungen im riesigen Ausmass künden sich auch in den meisten Fällen nicht im Voraus an. Und Naturgefahren bringen Tod und Verwüstungen. Vernichten Existenzen.

Die Menschheit ist zum Glück nicht schutzlos diesen Naturgefahren ausgesetzt. Die Technik und das Geld machen es heute möglich, das Risiko von Überschwemmungen im wortwörtlichen Sinne einzudämmen.

Unser Kanton hat die Notwendigkeit erkannt, Schutzmassnahmen einzuleiten. Meiner Meinung nach liegt ein ausgewogenes Projekt vor uns auf dem Tisch. Ausgewogen, weil es folgende 4 wichtige Punkte umfasst.

Erstens: Der Schutz vor einem Jahrhunderthochwasser. Überschwemmungen wie im August 2005 dürfen nicht mehr vorkommen. Die Schäden in der Bevölkerung, im Gewerbe und in der Industrie wären heute ein Vielfaches höher als damals. Ich sehe noch heute die Bilder meines Arbeitsplatzes am Seetalplatz vor mir, der erst nach ca. 2 Wochen wieder einigermassen funktionsfähig war.

Zweites: Die Renaturierung ist ein Mittel, unserer Natur wieder etwas zurück zu geben, was ihr in den letzten 100 Jahren sukzessive genommen wurde. Lebensräume für Fische und Pflanzen gewinnen an Qualität.

Drittens: Entlang der Reuss entsteht ein neues Nah-Erholungsgebiet für eine grosse Region. Es freut mich jedes Mal, wenn ich mit dem Velo am Zusammenfluss von Emme und Reuss vorbeikomme und sehe, wie schnell die Bevölkerung die neu erstellten Erholungsplätzen in Beschlag genommen hat.

Viertens: Die Finanzen als eines der wichtigsten Kriterien an diesem Projekt. Klar, es ist ein Projekt, das sehr viel kostet. Das etliche Kassen bei den Gemeinden, beim Kanton und Bund stark belastet. Aber es ist auch eine Investition für die Zukunft. Eine Investition in den Schutz von Land und Leuten. Und dank den Subventionen vom Bund auch bezahlbar. Subventionen, die aber nur fliessen, wenn die Bundesvorgaben eingehalten werden. Subventionen, auf die der Kanton unmöglich verzichten kann. Die wir nicht bachab gehen lassen können.

Ein Marschhalt im heutigen Zeitpunkt wäre eine sehr schlechte Option. Beim Hochwasserschutz verträgt es keine Verzögerungen. Oder wollen wir ein weiteres Dierikon? Nein. Das Projekt muss jetzt und heute vorwärts getrieben werden. Alles andere ist verantwortungslos gegenüber der Bevölkerung, die ein Anrecht auf den Schutz vor Naturgefahren hat.

Aus diesen Gründen lehnen wir die Überweisung dieses Postulats ab.

Die Beführworten bringen die Bauern ins Spiel. Landverlust wird erwähnt. Es wird über die Renaturierung diskutiert. Der Vergleich mit dem Kanton Zug und Aargau wird dazugezogen.

Das Postulat wird als teilweise erheblich erklärt.

Traktandum 66: Dringliche Anfrage über die ertragsstärksten juristischen Personen im Kanton Luzern A 175. Schlababtausch über Unternehmenssteuern und unsere Intiative für faire Unternehmenssteuer.

Traktandum 30: Postulat Graber Christian und Mit. über die Stellungnahme durch das betroffene Departement bei der Beratung von Budget und AFP sowie Rechnung P 91. Unsere Fraktion steht hinter dieser Forderung. Es wird mit 5 Stimmen Unterschied abgelehnt.

Postulat 31: Postulat Wolanin Jim und Mit. über den Kampf gegen die Ausbeutung im Sexgewerbe P 50. Für uns überraschenderweise gab es einen Antrag auf Ablehnung von den Grünen, der nicht angekündigt war. Wir unterstützen dieses Postulat, machen auf ein ein paar Punkte aufmerksam. Wir wären im letzen Jahr auch für das abgelehnte Gesetz zu dieser Sache gewesen.

Postulat 32 wurde nicht diskutiert, da der Fragesteller mit der Antwort einverstanden war: Anfrage Müller Pirmin und Mit. über die erneuten Aktivitäten von Islamisten in Luzern A 97. Hier meine Stellungnahme zum Vorstoss, der aber nicht zum Einsatz im Rat kam:

Die Gefahr von terroristischen Anschlägen ist in der ganzen Welt gestiegen. Radikale Elemente versuchen auf diese Weise, Ihre Ziele zu erreichen, wenn sie sich anderweitig nicht zu helfen wissen. Das ist schändlich und aufs schärfste zu verurteilen.

Andere Elemente, gerade im politischen Bereich, versuchen mit Panikmache, Verunglimpflichungen von Fremden und Andersdenkenden und –glaubenden Ihre Ziele zu erreichen.

Beides finden wir verwerflich und gefährlich für das Zusammenleben einer freiheitlich- und sozialeingestellten Bevölkerung.

Terrorbekämpfung ist ein internationales Anliegen und liegt in der Schweiz in den Händen des Bundes. Den Regierungsrat für etwas verantwortlich zu machen, für das er nicht zuständig ist oder es zumindest so erscheinen zu lassen, finden wir sehr verwerflich.

Gerade der Fall des Predigers von Kriens zeigt, dass der Bund seinen Pflichten nachkommt und eingreift wo es nötig ist. Und auch den Sachverhalt klarstellt. So hat das Bundesgericht diesen Prediger freigesprochen. Eine Gefährdung hat also nie bestanden, die Vorwürfe in dieser Anfrage haben sich im Nichts aufgelöst.

Pirmin Müller verlangt in seiner Anfrage mehr Repression, Gegenmassnahmen, mehr Kompetenzen. Gut und Recht, aber wer verweigert der Polizei die dringend benötigte Personalaufstockung? Wer ist gegen eine flächendeckende Schulsozialarbeit, die einer frühen Radikalisierung von Jugendlichen vorbeugen könnte? Dies sind nämlich genau die gleichen Kreise, die jetzt so laut nach Massnahmen rufen? Wiedersinnig ist dies, meine ich.

Traktandum 33 Postulat Amrein Ruedi und Mit. über eine Überprüfung der Strategie und Umsetzung der Denkmalpflege im Kanton Luzern P 110 und
Traktandum 34 Motion Hartmann Armin und Mit. über eine Revision des Gesetzes über den Schutz der Kulturdenkmäler M 117. Die SP-Fraktion lehnt beide Vorstösse ab. Ergebnisse: P 110 erheblich erklärt, M 117 zugestimmt.

Traktandum 35 Anfrage Knecht Willi und Mit. über die Auswertung der letzten Teilrevision des Volksschulbildungsgesetzes und über eine künftige Teilrevision A 123. Den Antworten gibt es aus unserer Sicht nichts hinzuzufügen.

Traktandum 36 Motion Widmer Herbert und Mit. über eine Erweiterung der regierungsrätlichen Beantwortungsmöglichkeiten von parlamentarischen Vorstössen durch eine Änderung von § 63a Absatz 3 im Kantonsratsgesetz M 89. Einstimmig überwiesen.

Traktandum 39 Anfrage Keller Irene und Mit. über das Gesetz über die öffentlichen Beschaffungen (öBG) im Zusammenhang mit den Entscheiden des Luzerner Kantonsspitals A 153. Es geht da hauptsächlich um das Mineralwasser, das im Spital ausgeteilt wird. Stichwort Knutwiler. Wo bleibt da die vielgepriesene Marktfreiheit der Bürgerlichen, der hochgehaltene Wettbewerb?

Traktandum 40 Anfrage Roos Guido und Mit. über die Breitbandversorgung im ländlichen Raum A 160. Giorgo Pardini hält ein feuriges Votum betreffend Sparen und Leisungserbringung. Die Regierung sieht keinen Handlungsbedarf.

Traktandum 42 Anfrage Marti Urs und Mit. über die Aufhebung des Standortes Luzern im Bereich SBB Infrastruktur Projekte A 165. Wir haben nichts zur Antwort hinzuzufügen.

Traktandum 43 Postulat Graber Toni und Mit. über eine Überprüfung des Strassenbauprojektes „K 11/Einmündung K 43Erstellen der Radverkehrsanlage und der Sanierung des Knotens“, Gemeinde Schötz P 172. Die SP-Fraktion lehnt das Postulat ab. Das Projekt soll auf Kosten des Radweges redimensioniert werden. Das können wir nicht unterstützen. Wir setzten uns für die Sicherheit der Bevölkerung ein. Zudem würde dies dem Radwegkonzept widersprechen. Das Postulat wird gegen unsere Stimmen teilweise überwiesen.

Traktandum 44 Anfrage Peyer Ludwig namens der CVP-Fraktion über die Gebetsräume in zwei Luzerner Schulhäusern A 100 und
Traktandum 45 Anfrage Müller Pirmin und Mit. über die Gebetsräume an Luzerner Schulen A 103. Es fallen die Stichworte Integration und Extremismus. Es gibt im bürgerlichen Lager auch die Angst vor Sonderlösungen. Unserer Meinung nach sind diese Räume eine gute Sache. Sie dienen auch des Religionsfriedens und deren Benützung ist gut reguliert. Alle Beteiligten vor Ort finden dies eine gute Sache.

Traktandum 46 Anfrage Wismer-Felder Priska und Mit. über die Auswirkungen des überwiesenen Postulats P 477 von Marie-Theres Knüsel Kronenberg vom 28. Januar 2014 A 131. Das Postulat forderte, den praktischen Teil des Hauswirtschaftsunterrichts (insbesondere jener der Nahrungszubereitung) im neuen Fach Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (WAH) auch nach Einführung des LP 21 in der aktuellen Grössenordnung beizubehalten. Es gibt keine Reaktionen aus dem Rat.

Traktandum 47 Postulat Müller Guido und Mit. über Kausalabgaben der Unternehmen P 691. Die SP lehnt dieses Postulat von 2010 ab. Der Aufwand lohnt sich nicht. Es ist klar, dass bei mehr Unternehmungen und mehr Bewohnerinnen und Bewohner auch die Leistungen ausgebaut werden müssen. Und dass dies mehr kostet. Das Postulat wird teilweise erheblich erklärt.

Die restlichen 8 Traktanden werden auf die nächste Session im November 2016 traktandiert.

 

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