Seevorstoss wirft Wellen

  • 16. November 2023
  • Kantonsrat Luzern
  • 1 Kommentar
Seevorstoss wirft Wellen

Bild: ZentralPlus

Am 30. Januar 2023 reichte ich das Postulat P-1055 über die Erweiterung der Uferzone des Luzerner Seebeckens (Vierwaldstättersee) ein. Mein Anliegen ist folgendes:
Der Vierwaldstättersee, insbesondere das Luzerner Seebecken, ist ein beliebter Erholungsraum für die Bevölkerung und Touristen aus aller Welt. Aufgrund der steigenden Temperaturen im Sommer zieht es immer mehr Menschen zum Baden und Entspannen an den See. Die vorhandenen offiziellen Badeanstalten reichen schon lange nicht mehr aus, weshalb neue Badeplätze entstanden sind. Neben den üblichen Booten wie Kursschiffen, Ruderbooten, Motor- und Segelbooten sind in den letzten Jahren auch immer mehr Personen mit Stand Up Paddles (SUPs) auf dem See unterwegs. Dadurch wird es an schönen Sommertagen sehr voll und teilweise sogar gefährlich auf dem See. Um Unfälle, Schäden an den Ufern und Lärmbelastungen zu vermeiden, gilt in der erweiterten Uferzone eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 10 km/h für Motorschiffe. Ausgenommen davon sind bestimmte Schiffe wie Kursschiffe, Polizei-, Zoll- und Rettungsschiffe. Leider gibt es jedoch immer wieder Motorbootführer:innen, die außerhalb der inneren Uferzone ihre Boote mit hoher Geschwindigkeit fahren und dadurch einen großen Lärmpegel erzeugen. Die hohen Geschwindigkeiten und die dadurch entstehenden Wellen können für andere Boote und insbesondere für Personen auf SUP-Brettern unangenehm oder sogar gefährlich sein. Durch eine Ausweitung der inneren Uferzonen im Luzerner Seebecken und die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 10 km/h kann die Attraktivität des Erholungsraums für alle Benutzergruppen gestärkt werden. Eine alternative Möglichkeit wäre eine zeitliche Begrenzung der erweiterten inneren Uferzone, beispielsweise auf bestimmte Monate oder Wochenendtage.

Nun liegt per 31. Oktober 2023 die Antwort der Regierung vor ( P-1055-Stellungnahme-RR-FässlerPeter ). Hier die Kurzfassung der Ablehnung:
Die Schifffahrt auf Gewässern ist durch Bundesrecht reguliert, mit strengeren Vorschriften in Uferzonen von Seen. Es gibt eine innere Uferzone (bis 150 Meter vom Ufer) und eine äußere Uferzone (bis 300 Meter vom Ufer). Motorschiffe dürfen die innere Uferzone nur eingeschränkt befahren und es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h für alle Boote in beiden Zonen. Kursschiffe sind von diesen Einschränkungen ausgenommen. Kleinschiffe dürfen nur in der inneren Uferzone verkehren. Kantonale Beschränkungen der Schifffahrt sind nur bei öffentlichem Interesse oder Schutz wichtiger Rechtsgüter erlaubt. Im Luzerner Seebecken und in der Horwer Seebucht gelten erweiterte Uferzonen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h. Die Behörden sehen keine Notwendigkeit für eine weitere Ausdehnung der Uferzonen, da die aktuellen Vorschriften ausreichend sind. Eine vom Postulat vorgeschlagene Verdoppelung der erweiterten Uferzone im Luzernersee wird abgelehnt, da sie nicht gerechtfertigt ist. Der Rat lehnt den Vorstoß zur Ausdehnung der erweiterten Uferzone ab.

Der Bericht im Online-Magazin ZentralPlus Luzerner SP-Kantonsrat kämpft gegen Rowdy-Böötler zentralplus_Teil1 nahm dieses Thema mit einem reisserischen Titel auf. Die Fakten und meine Meinung sind aber korrekt dargestellt. Es dauerte nicht lange, und die Kommentare Luzerner SP-Kantonsrat kämpft gegen Rowdy-Böötler zentralplus_Teil2 zu diesem Vorstoss, positive wie negative, trudelten ein. Und sind spannend zu lesen.

 

Ein Kommentar zu Seevorstoss wirft Wellen

  1. Pingback: Dezembersession des Luzerner Kantonsrates vom 4. Dezember 2023 - Peter Fässler | Peter Fässler

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert