Im Kanton Luzern wird das Halten von Hunden immer beliebter. Auf Gesetzesebene ist deshalb ab dem 1 Januar 2023 eine obligatorische Hundeausbildung für Ersthundehalterinnen und -halter sowie für Halterinnen und Halter, die einen Hund aus dem Ausland einführen, vorgeschrieben. Gleichzeitig gibt es immer mehr Hunde im Kanton Luzern (22’388 Stand November 2024 1*). Damit nimmt auch die Zahl der verhaltensauffälligen Hunde sowie die Anzahl von Hundebissen stetig zu. Dasselbe gilt für Meldungen wegen «übermässigen Aggressionsverhaltens» von Hunden. Dies erschwert das friedliche Zusammenleben von Menschen und Hunden in der Natur und in den Siedlungsgebieten.
Zu diesem Thema haben wir folgende Fragen:
- Welche Erfahrungen macht der Kanton Luzern mit den obligatorischen Hundeausbildungen?
- Wie viele Hunde wurden seit der Einführung des Obligatoriums ausgebildet?
- Wie kontrolliert der Kanton Luzern, ob das Obligatorium von den Hundehalterinnen und -haltern eingehalten wird?
- Wie kontrolliert der Kanton Luzern die Qualität der Hundeausbildung und deren Anbietenden auf dem Markt?
- Bewährt sich das System, dass das Nationale Hundehalter-Brevet (NHB) innerhalb von 18 Monaten nach Erwerb des jeweiligen Hundes erworben werden muss? Müssten nicht auch vor dem Erwerb eines Hundes grundlegende Informationen über das Halten von Hunden vermittelt werden?
- Sind die Auswirkungen der Hundeausbildung in der Statistik sichtbar (zum Beispiel bei Meldungen über die Anzahl von Bissen oder über übermässiges Aggressionsverhalten)?
- Etliche Kantone führen sogenannte Rassenlisten und verbieten verschiedene, als besonders gefährlich eingestufte Hunde. Neustes Beispiel ist der Kanton Zürich, in dem nach einem schweren Beissvorfall der Kauf eines Rottweilers seit 2025 bewilligungspflichtig ist. Ist eine Verschiebung solcher Hunderassen, die als beissfreudig gelten, von anderen Kantonen in den Kanton Luzern feststellbar?
- Der Kanton Luzern kennt eine beschränkte Leinenpflicht für Hunde. Wird diese eingehalten? Wird sie kontrolliert?
- Werden Vorfälle mit Hunden und deren Halterinnen und Haltern, die sich im Rahmen des sogenannten Hundetourismus im Kanton Luzern aufhalten, weil hier lockerere Regeln gelten als in umliegenden Kantonen, separat statistisch erfasst? Wenn ja, wie sieht diese Statistik aus? Gibt es dabei spezielle Hotspots wie beispielsweise den Meggerwald, der nahe am Kanton Schwyz liegt?
- Sieht die Luzerner Regierung wegen der steigenden Anzahl von verhaltensauffälligen Hunden sowie der Anzahl von Hundebissen einen Bedarf zur erneuten Anpassung der gesetzlichen Regelungen betreffend Hundehaltung im Kanton?
- In jedem Kanton gelten andere Regeln für Hundehalterinnen und -halter. Sieht die Luzerner Regierung einen Bedarf zur einheitlichen Regelung der Hundehaltung für die gesamte Schweiz?
Fässler Peter
Bühler-Häfliger Sarah, Fleischlin Priska, Schuler Josef, Elmiger Elin, Schneider Andy, Pilotto Maria, Koch Hannes, Sager Urban, Galbraith Sofia
1* https://tierstatistik.identitas.ch/de/dogs-canton.html Entwicklung nach Kantonen