Anfrage zu Geburten im Gefängnis
Ende Januar 2017 gebar im Züricher Untersuchungsgefängnis laut Artikel im Tagesanzeiger eine Frau ohne fremde Hilfe ein Kind. In diesem Artikel heisst es weiter, „laut Angaben einer Mitinsassin hatte sie erfolglos den Notfallknopf gedrückt sowie nach den Wächtern gerufen. Das Gefängnispersonal und der Krankenwagen seien allerdings erst nach der Geburt erschienen. Die Nabelschnur sei mit einer Schere des Gefängnisses durchtrennt worden. Die Kommunikationsstelle des kantonalen Amts für Justizvollzug bestätigt den Vorfall: «Da die Zeit zwischen den ersten Wehen und der Geburt extrem kurz war, traf die Sanität erst kurz nach der Geburt des Kindes ein.»“ Weiter hiess es in diesem Artikel, dass in Deutschland jedes Jahr rund 60 Frauen im Gefängnis Kinder gebären würden.
(Link zum Online-Artikel : https://www.nzz.ch/zuerich/u-haft-zuerich-frau-gebaert-eigenstaendig-kind-in-gefaengniszelle-ld.143376 )
Diese Mitteilung veranlasst die SP Fraktion zu folgenden Fragen:
- Gab es im Kanton Luzern ebenfalls solche „einsame“ Geburten in den Gefängnissen? Wenn ja, wie oft kommt dies vor?
- Wie oft sind schwangere Frauen in Untersuchungshaft oder verbüssen Haftstrafen in Luzerner Gefängnissen?
- Wie werden schwangere Frauen in Untersuchungshaft oder im Gefängnis betreut?
- Wie oft kommen Geburten von inhaftierten Frauen vor?
- Wo können inhaftierte Frauen gebären? In der Haftanstalt selber oder in einem Spital?
- Was geschieht mit den neugeborenen Kindern solcher Frauen? Gibt es dazu gesamtschweizerische oder kantonale Richtlinien?
- Was geschieht mit den Frauen nach der Geburt?
- Wie geht man mit weiteren Angehörigen wie Väter, Ehemännern oder weiteren Kindern in solchen Situationen um?
Für die Beantwortung dieser Fragen bedanken wir uns.
Peter Fässler