Neues Postulat eingereicht zum Thema Gefängnisdirektion eingereicht

  • 12. September 2017
  • SP Kriens
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Gestern reichte ich ein neues Postulat zum Thema „1 Direktor für beide Gefängnisse“ ein. Die SP ist nicht einverstanden mit den Plänen, die beiden Justizvollzugsanstalten (JVA) Grosshof und Wauwilermoos durch eine Direktion zu führen.

Text Postulat 399:

Postulat Fässler Peter und Mit. zur Prüfung einer gemeinsamen Direktion für die Justizvollzugsanstalten Grosshof und Wauwilermoos

Der Regierungsrat wird aufgefordert, auf eine allfällige gemeinsame Direktion für die beiden Justizvollzugsanstalten (JVA) Grosshof und Wauwilermoos zu verzichten. Zudem soll baldmöglichst wieder eine definitiv gewählte Direktionsperson der Justizvollzugsanstalt Grosshof vorstehen.

Begründung:
In seiner Antwort zur Anfrage Fässler Peter und Mit. (A349) über die „Entlassung des Direktors der Justizvollzugsanstalt  Grosshof sowie die Kommunikation der Regierung“ nimmt die Regierung in Frage 14 Stellung zu einer allfälligen Nachfolge für den Direktionsposten der JVA Grosshof.

Es wird darin erwähnt, dass für die Wiederbesetzung dieser wichtigen Stelle auch eine organisatorische Zusammenlegung der beiden JVA Grosshof und Wauwilermoos im Rahmen des Konsolidierungsprogramm KP 17  geprüft werden muss. Daher sei eine direkte Wiederbesetzung nicht möglich, da damit allfällige Veränderungen praktisch unmöglich seien.

Wir sorgen uns um die öffentliche Sicherheit der Luzerner Bevölkerung, falls diese Prüfung dazu führt, dass nur noch eine Direktionsperson für beide Justizvollzugsanstalten zuständig sein sollte. Dies aus folgenden Überlegungen:
– Die Direktionsperson einer Justizvollzugsanstalt trägt eine grosse Verantwortung gegenüber der Bevölkerung, dem Personal und den inhaftierten Personen. Diese Person muss bei unvorhersehbaren Vorfällen schnell vor Ort sein und reagieren können. Dazu muss sie ihren „Betrieb und ihre Leute“ sehr gut kennen und die jeweiligen Risiken abschätzen können.
– Die beiden Justizvollzugsanstalten haben zwei völlig verschieden Aufgaben zu erfüllen. Die JVA Grosshof ist hauptsächlich für die Untersuchungshaft zuständig. Während die JVA Wauwilermoos für den Strafvollzug da ist. Dadurch können ganz verschiede unvorhersehbare  Risiko-Ereignisse eintreten.
– Die Direktionsperson ist zuständig für das Klima in der Justizvollzugsanstalt. Sie ist die Integrationsfigur für Personal und Inhaftierte. Sozusagen die gute Seele des „Betriebs“. Sie kann bei guter Aufgabenerfüllung Höchstleistungen  bei Personal und Inhaftierten herausholen. Und sie kann den guten Ruf einer JVA massgeblich fördern und pflegen.
– Gerade eine Justizvollzugsanstalt wie das Wauwilermoos mit seinen Produktionsbetrieben, seinem Hofladen mit Kundenkontakten und seinen Inhaftierten, die ausserhalb der JVA arbeiten, ist auf das Wohlwollen der Bevölkerung, der Gemeinden und Ihren Vertretern sowie der Auftraggebern für die Produktion angewiesen. Dazu braucht es eine Person, ein Gesicht, einen verlässlichen Partner, der vor Ort ist und sich mit seinem „Betrieb“ voll identifiziert.

Im weiteren Fragen wir uns auch, inwiefern Einsparungen getätigt werden könnten durch eine Zusammenlegung des Direktoriums. Die Führungsarbeit vor Ort muss doch wohl so oder so gemacht werden.

Wir fragen uns auch, was der Bund und die Konkordatskantone zu einer solchen Massnahme zu sagen haben. Immerhin finanzieren sie einen grossen Teil der Justizvollzugsmassnahmen.

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