Die SP Kanton Luzern reichte die Vernehmlassung zu Änderungen des Justizgesetzes und weiterer Erlasse betreffend Organisationsentwicklung (OE17) der Gerichte Mitte März 2018 ein. Wir sind nur mit einer geplanten Neuerung bei der Änderung des Justizgesetzes nicht einverstanden.
Dies betrifft die Neugestaltung des arbeitsrechtlichen Schlichtungsverfahrens
Neu sollen die vom Kantonsrat gewählten Mitglieder des Arbeitsgerichtes als Einzelrichterinnen und -richter die Aufgaben der heutigen Schlichtungsbehörde Arbeit übernehmen. Die Schlichtungsaufgabe wird daher dem Arbeitsgericht übertragen, weshalb auf eine separate Schlichtungsbehörde Arbeit verzichtet werden soll. Der Arbeitsaufwand für die Mitglieder des Arbeitsgerichtes bleibe in etwa gleich. Wahl und Entschädigung der paritätischen Mitglieder entfalle somit. Die administrativen Abläufe beim Arbeitsgericht würden vereinfacht und beschleunigt werden.
Wir meinen, die paritätische Ausgestaltung des Schlichtungsverfahrens bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten hat sich bis heute bewährt. Durch die paritätische Vertretung fliesst sowohl die Sicht der Arbeitgebenden als auch jene der Arbeitnehmenden in die Schlichtung ein. Dies erhöht die Akzeptanz und die Wahrscheinlichkeit von Vergleichen. Es kommt eher zu Kompromissen, Klagen lassen sich verhindern. Ohne paritätische Schlichtungsbehörde befürchten wir mehr Gerichtsverfahren anstelle von Schlichtungen. Eine Kosteneinsparung betrachten wir daher als fraglich.
Die SP lehnt deshalb diese geplante Änderung ab.
Mit den restlichen Änderungen sind wir einverstanden.
Berichterstattung Luzerner_Zeitung_2018-03-19 Vernehmlassung Justizgesesetz