Dienstag 30.01.2018, 2. Sessionstag Januarsession
Der Kantonsrat trifft sich heute zur ersten Session im 2018. Die Traktandenliste ist mit 39 Traktanden überschaubar. Alle Abstimmungsresultate werden unmittelbar nach der Abstimmung im Internet aufgeschaltet.
Traktandum 14: A 355 Anfrage Celik Ali R. und Mit. über die Nachhaltigkeitsstrategie der zukünftigen Bildungspolitik des Kantons Luzern
Bezüglich längerer Perspektive der Nachhaltigkeit für die kantonale Bildungspolitik lassen sich verschiedene Stolpersteine feststellen, die zu bewältigen sind.
Traktandum 15: P 341 Postulat Peter Fabian und Mit. über die Überprüfung von kostengünstigen Alternativen bei der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG)
Der Regierungsrat wird beauftragt, für die kostengünstige Umsetzung der öVInfrastrukturen (Haltestellen) nebst baulichen auch technische Massnahmen beispielsweise an Fahrzeugen zu überprüfen. Die alternativen Massnahmen sind auf Kosten/Nutzen und Praxistauglichkeit auch in Anbetracht der Häufigkeit eines Einsatzes zu berücksichtigen. Das eidgenössische Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) muss massvoll, fristgerecht und verhältnismässig umgesetzt werden.
Die SP meint, dass die heutigen elektronischen Rampen unzuverlässig funktionieren. Wir setzen wie die Regierung mehr auf bauliche Massnahmen. Daher lehnen wir das Postulat ab.
Abstimmung: Teilweise erheblich erklärt mit 81 zu 32 Stimmen.
Traktandum 16: A 427 Anfrage Roth David über den Firmen-Exodus im Kanton Luzern – Was macht die Regierung?
Mitte September haben Edwards Lifesciences und Post Finance ihren Wegzug aus dem Kanton Luzern angekündigt. 350 Stellen gehen verloren und damit das Vierfache von dem, was die Wirtschaftsförderung behauptet, angesiedelt zu haben.
Die Diskussion wird per Antrag abgewürgt.
Traktandum 17: P 326 Postulat Frye Urban und Mit. über die konsequente Ausschreibung von Verwaltungsratsmandaten bei Gesellschaften, die vollständig oder mehrheitlich im Besitz des Kantons Luzern sind, und Einwirkung auf die Ausschreibung von Verwaltungsratsmandaten bei Gesellschaften haben, an denen der Kanton Luzern beteiligt ist
Immer mehr Aufgaben der öffentlichen Hand werden an eigenständige Gesellschaften, mehrheitlich Aktiengesellschaften, ausgeIagert. Damit soll garantiert werden, dass die Betriebe effizienter und kostengünstiger geführt werden sowie auf sich verändernde Rahmenbedingungen schneller reagiert werden kann. Als eigenständige juristische Personen sind diese Gesellschaften in erster Linie der Erreichung ihrer statutarisch festgelegten Zielsetzungen verpflichtet.
Schlussabstimmung: Ablehnung mit 23 zu 85 Stimmen
Traktandum 18: P 327 Postulat Frye Urban und Mit. über die Einhaltung der Richtlinien des „Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance“ bei der Bestellung von Verwaltungsräten und deren Arbeitsweise
In der Stellungnahme zum Postulat P 269 «über die Wahl des LUKBVerwaltungsratspräsidiums: Mögliche Interessenskonflikte verhindern» schreibt der Regierungsrat im Zusammenhang mit möglichen Interessenskonflikten: «Weder unser Rat1 noch die Kandidatin selber rechnen mit möglichen Interessenskonflikten, welche das übliche Mass überschreiten.» Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass der Regierungsrat durchaus mit Interessenskonflikten rechnet, diese aber als irrelevant taxiert, da diese im üblichen Mass liegen.
Schlussabstimmung: 25 zu 73 Stimmen Ablehnung.
Traktandum 19: A 330 Anfrage Meyer Jörg und Mit. über zahlbares Wohnen für Senioren
Innerhalb der letzten zwei Jahre hat die Hochschule Luzern zwei Studien zum Thema bezahlbares Wohnen im Alter publiziert. Daraus geht hervor, dass der Wohnungsmarkt nur ungenügend auf die kommende, demografisch bedingte hohe Nachfrage nach Wohnungen für die ältere Generation vorbereitet ist. Insbesondere im Segment von preisgünstigen 1,5 bis 3,5ZimmerWohnungen, verfügen doch rund 80 Prozent der Single und 40 Prozent der Paarhaushalte über 65 über ein Einkommen unter 4000 Franken.
Traktandum 20: A 374 Anfrage Roth David und Mit. über eine Abweichung bei den Steuereinnahmen bei juristischen Personen durch Repartition direkte Bundessteuer und falsch geschätzte Abgrenzungen
Durch die Tiefsteuerstrategie haben Firmen ihren Hauptsitz nach Luzern verlegt, die in Luzern gar nicht produktiv tätig sind, sogenannte Briefkastenfirmen. Bei den direkten Bundessteuern haben in der Folge andere Kantone Anspruch auf die in ihrem Kanton erwirtschafteten Einnahmen.
Traktandum 21: A 412 Anfrage Müller Guido und Mit. über die finanziellen Auswirkungen von Anpassungen der Nothilfe-Pauschalen für Asylbewerber
Der Bundesrat beabsichtigt, im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Asylgesetzes ab 2019 die Beiträge für Nothilfe an Asylbewerber anzupassen. Dies wird auch auf die Finanzen des Kantons Luzern einen entscheidenden Einfluss haben.
Traktandum 22: A 424 Anfrage Agner Sara und Mit. über die Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung im Kanton Luzern
Das eidgenössische Gleichstellungsgesetz (GlG) ist bereits seit über 20 Jahren in Kraft. Trotzdem ist das Gesetz viel zu wenig bekannt, kommt nur selten zur Anwendung und kann seine Wirkung dadurch zu wenig entfalten. Nicht nur die betroffenen Personen wissen zu wenig über ihre Rechte, auch die Gerichte ziehen das GlG zur Urteilsbegründung falsch oder gar nicht bei. So kommt beispielsweise die vorgesehene Beweislasterleichterung oftmals nicht zum Tragen. Diese Erkenntnisse gehen aus dem im Juni 2017 veröffentlichten Forschungsbericht des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (Hrsg.) zur kantonalen Rechtsprechung nach dem Bundesgesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau hervor.
Traktandum 23: P 395 Postulat Schurtenberger Helen und Mit. über die Prüfung der Aussage des Datenschützers zur Arbeitslosenliste
Im Kanton Luzern gibt es 6805 Stellensuchende, 3875 Arbeitslose, 598 jugendliche Arbeitslose und 513 Langzeitarbeitslose (Stand Juli 2017). In der Schweiz sind es 133 926, davon rund 15 663 Jugendliche (Stand Juli 2017). Die ausgesteuerten Personen sind hier nicht
eingerechnet, diese werden häufig über die Sozialämter der Gemeinden betreut. Menschen, die verschuldet oder unverschuldet in die Arbeitslosigkeit fallen, benötigen eine gute und rasche Unterstützung, um den Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt so rasch als möglich wieder zu erlangen. Je schneller eine Person wieder eingegliedert werden kann, desto besser.
Die SP lehnt dieses Postulat zusammen mit den Grünen ab. Der Nutzen ist nicht gegeben, speziell in grossen Gemeinden.
Das Postulat wurde mit 85 zu 16 Stimmen überwiesen. bei 6 Enthaltungen. Ich enthielt mich auch, da ich einer Prüfung nicht abgeneigt bin.
Mittagspause
Es folgt die Behandlung der dringlichen Vorstösse.
P 484 Postulat Peyer Ludwig und Mit. über die neue Strafgebühr bei der Bezahlung der Motorfahrzeugsteuern für Personen ohne E-Banking
SP beantragt teilweise Überweisung. Die Grünen, FDP, SVP und GLP sind für grösstenteils für Ablehnung. Bemängelt wird die Kommunikation der Regierung. Regierungsrat Paul Winiker entschuldigt sich bei den Kunden über das Vorgehen. Die CVP wird gerügt, da sie dies ja mit dem Ja zum Budget abgesegnet hat.
Abstimmung: 48 zu 67 Ablehnung.
Traktandum 24: P 429 Postulat Piazza Daniel und Mit. über Hände weg von Prämienverbilligungsrückzahlungen – Rechtssicherheit und Vertrauensschutz für Prämienverbilligungsbezüger
Die CVP fordert den Regierungsrat auf, inskünftig sicherzustellen, dass es weder aufgrund von budgetlosen Zuständen noch aufgrund von Sparmassnahmen zu Rückzahlungen von Prämienverbilligungen kommt. Dafür sei nötigenfalls eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Für die laufenden Rückzahlungen soll der Kanton in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen ebenfalls eine Härtefallregelung prüfen.
Antrag teilweise Erheblichkeit von der SVP.
Abstimmung: Mit 79 zu 31 Stimmen erheblich erklärt
Traktandum 25: A 460 Anfrage Stutz Hans und Mit. über die Konsequenzen von „No Billag“ für die Luzerner Medienlandschaft
Auch in Luzern erhalten lokale Radio- und Fernsehsender Gebührengelder; die SRG
unterhält eine Redaktion (Regionaljournal Zentralschweiz) und Korrespondenten für die Innerschweiz. Sie alle wären von einer Annahme der Initiative ebenfalls betroffen: Neben einer Verarmung des publizistischen und kulturellen Angebots stehen auch Luzerner Arbeitsplätze auf dem Spiel.
Traktandum 26: P 370 Postulat Schmid-Ambauen Rosy und Mit. über eine Prüfung einer Zusammenführung der Dienststellen Gymnasialbildung und Berufs- und Weiterbildung
Wir bitten die Regierung, die Möglichkeit zur Zusammenführung der beiden Dienststellen Gymnasialbildung und Berufs und Weiterbildung zu prüfen und die Auswirkungen auf die Qualität und die Kosten aufzuzeigen.
Abstimmung: Ablehnung mit „Einverständnis“ der FDP mit 20 zu 90Stimmen
Traktandum 27: P 372 Postulat Steiner Bernhard und Mit. über eine räumliche Neuorganisation der Schulgebäude
Wir fordern die Regierung auf, die pädagogische Notwendigkeit und die finanziellen Auswirkungen der räumlichen Neuorganisation der Schulräume zu überprüfen und die kantonalen Vorgaben im Sinn der Sparmassnahmen anzupassen.
Abstimmung: 75 zu 23 Stimmen Ablehnung
Traktandum 28: A 385 Anfrage Töngi Michael und Mit. über eine gesetzliche Verankerung der Luzerner Museen
Gemäss Aussagen des Regierungsrates können für das Budget 2017 und 2018 nur Massnahmen ergriffen werden, die keine Gesetzesänderungen verlangen. Der Vorschlag zur Schliessung der beiden Museen irritiert deshalb. Auch eine Änderung des Betriebskonzepts oder eine Fusion des NaturMuseums mit dem Gletschergarten ist demzufolge nicht auf den 1. Januar 2018 umsetzbar, weshalb auch eine Kürzung des Beitrags unabhängig vom Resultat des Prüfberichts auf diesen Zeitpunkt nicht sachgerecht erscheint.
Traktandum 29: P 283 Postulat Meile Katharina und Mit. über die Forderung für ein Hearing zu Sicherheitsrisiken und ökonomischen Risiken bei Atomkraftwerken und Anpassungen des Regelwerks rund um einen Gau
– Antrag für ein Hearing mit der zuständigen kantonalen Kommission und den verantwortlichen Dienststellen mit dem ENSI,
– Anpassung der Regelwerke des Kantons als Vorbereitung auf einen Gau in einem Atomkraftwerk.
Antrag SP auf teilweise Erheblichkeit.
Abstimmung: Ablehnung mit 21 zu 79 Stimmen
Traktandum 30: M 275 Motion Zurkirchen Peter und Mit. über die Einführung des Ermächtigungsverfahrens im Kanton Luzern
Der Regierungsrat wird beauftragt, eine Gesetzesänderung auszuarbeiten, in welcher das Ermächtigungsverfahren in Strafsachen in Anwendung von Artikel 7 Absatz 2 litera b der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) im Gesetz über die Organisation der Gerichte und Behörden in Zivil-, Straf- und verwaltungsrechtlichen Verfahren (Justizgesetz) aufgenommen wird.
Die SP lehnt die Motion ab.
Abstimmung: Ablehnung mit 29 zu 71 Stimmen.
Traktandum 31: A 357 Anfrage Reusser Christina und Mit. über die Erteilung von Härtefallbewilligungen im Kanton Luzern
Die Beobachtungsstelle für Asyl und Ausländerrecht zeigt in ihrem Bericht «Das Härtefallrecht in der politischen Auseinandersetzung» (Mai 2017) auf, dass bei der Erteilung von Härtefallbewilligungen kantonal grosse Unterschiede bestehen. Die Härtefallregelung wurde im Bundes gesetz als KannBestimmung ausgestaltet und räumt damit bei der Beurteilung von Härtefällen einen relativ weiten Spielraum ein. Dies zeigt, dass die rechtlichen Möglichkeiten im Härtefallrecht von den kantonalen Behörden, je nach vorherrschender politischer Stimmung, sehr unterschiedlich gehandhabt werden.
Traktandum 32: A 388 Anfrage Stutz Hans und Mit. über die Belastung der Luzerner Polizei durch das Betäubungsmittelgesetz (BetmG)
Der Befund ist nicht neu: Die DrogenProhibition ist gescheitert. Das durch Verbote angestrengte Ziel der Abstinenz von kriminalisierten Drogensubstanzen führt zu Elend, Beschaffungskriminalität und gefüllten Gefängniszellen wie auch zu einer grossen finanziellen Belastung für den Staat. Oder anders ausgedrückt: Die Kriminalisierung der Drogen verursacht heute mehr Kosten als die Drogen selbst. Auch im Kanton Luzern. Gemäss der polizeilichen Kriminalstatistik, Jahresbericht 2016, verursachte das Betäubungsmittelgesetz im Jahr 2016 im Kanton Luzern insgesamt 2564 Straftaten. Dies ist zwar ein markanter Rückgang von 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2936), nichtsdestotrotz bedeutet sie weiterhin eine grosse Arbeitsbelastung für die Polizei wie auch die Staatsanwaltschaft.
A 388 Mein Votum
Traktandum 33: A 409 Anfrage Candan Hasan und Mit. über die Zukunft der Luzerner Landwirtschaft
Die Schweizer Agrarpolitik 2014–2017 (AP14–17) ist seit 2013 in Kraft. Sie soll eine innovative, wettbewerbsfähige und nachhaltige Nahrungsmittelproduktion und versorgung sicherstellen. Kernelement dieser Anpassungen ist das weiterentwickelte Direktzahlungssystem. Nach der Umstellung verschiedener Mechanismen und Fördertöpfe ist erfreulich zu lesen, dass die Landwirtschaft zunehmend die gesellschaftlich erwünschten Leistungen erbringt. Im selben Atemzug ist aber auch zu vernehmen, dass jeden Tag schweizweit drei Bauernbetriebe eingehen. Ob man nun vom Bauernsterben oder Strukturwandel in der Landwirtschaft spricht, sei dahingestellt. Unterschiedliche Einflüsse führen im Einzelfall zum Entscheid, die Bewirtschaftung aufzugeben, es ist aber Fakt, dass immer mehr landwirtschaftliche Betriebe substanziell von den Direktzahlungen abhängig sind. In diesem Zusammenhang wird immer wieder erwähnt, dass mit der AP14–17 Betriebe zu Gewinnern oder Verlieren gehören. Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass der Kanton Luzern im Bild ist, wie die Luzerner Bauernbetriebe aus den Anpassungen der AP14–17 betroffen sind. Daraus ableitend ist der Kanton Luzern gefordert Voraussetzungen zu schaffen und Entwicklungen anzustossen, um die Luzerner Landwirtschaft zukunftsfähig mitzugestalten.
Traktandum 34: A 417 Anfrage Hofer Andreas und Mit. über das Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekt Sure in der Gemeinde Oberkirch
In der Gemeinde Oberkirch ist ein Hochwasserschutzprojekt geplant, das die Altstadt von Sursee vor Hochwasser schützen soll. Gleichzeitig soll die Sure in der Gemeinde Oberkirch revitalisiert werden.
Traktandum 35: A 463 Anfrage Winiger Fredy und Mit. über die finanziellen Auswirkungen der Revision des kantonalen Energiegesetzes
In der DezemberSession ist die zweite Beratung des total revidierten kantonalen Energiegesetzes auf der Traktandenliste. Leider wurde noch nie Auskunft über die finanziellen Auswirkungen für Kanton und Gemeinden erteilt. Dies bedauern wir sehr. Noch vor der zweiten Beratung im Parlament ist deshalb Transparenz zu schaffen.
Verabschiedung von Michael Töngi von den Grünen aus Kriens. Er ist seit 2007 im Kantonsrat. Nun wurde er in den Nationalrat gewählt und verlässt den Kantonsrat. Nachfolger wird Hannes Koch aus Horw.
Traktandum 36 verschoben in die nächste Session:
P 403 Postulat Freitag Charly und Mit. über die Kommunikation in der Steuerpolitik
In der Finanzpolitik verfügt unser Rat über verschiedene Dokumente (wie Aufgaben und Finanzplan [AFP]), Kantonsstrategie, Legislaturplan, Finanzleitbild, aber auch die Jahresberichte I und II), die teilweise sehr detailliert sind und ein grossen Knowhow erfordern, um die richtigen Schlüsse daraus ziehen zu können. Gründe für den budgetlosen Zustand oder die Rückweisung von Geschäften liegen auch darin, dass Verunsicherungen herrschen und es zunehmend schwieriger wird, Gesamtzusammenhänge herzustellen. Zum besseren Verständnis und zur Einordnung wäre eine Gesamtsicht notwendig, um die einzelnen Instrumente in einen Gesamtkontext stellen zu können.