Vorstoss im Kantonsrag: Anfrage über die Auslastung der Justizvollzugsanstalt Grosshof

  • 20. September 2018
  • Justiz
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Anfrage Peter Fässler und Mit. über die Auslastung der Justizvollzugsanstalt Grosshof

Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Grosshof in Kriens war über längere Zeit mit Häftlingen überbelegt. 2011 kritisierte die Nationale Kommission zur Verhütung der Folter (NKVF) nach einem Besuch der JVA diesen Umstand. Darauf wurde 2013 beschlossen, die JVA Grosshof für rund 15 Millionen Franken zu erweitern. 2017 wurde der Erweiterungsbau in Betrieb genommen. Dadurch erhöhte sich die Platzzahl von 97 auf 114 Plätze. Im AFP 2019-2022 wird auf Seite 147 die Platzzahl ab 2018 mit 120 Plätzen angegeben. Aus diesen Zahlen könnte man den Schluss ziehen, dass wiederum eine Überbelegung vorhanden ist. Zumal es im gleichen AFP auf Seite 145 heisst, „Im Justizvollzug ist die Haftplatzsituation in den schweizerischen Institutionen des Freiheitsentzuges nach wie vor angespannt. Zahlreiche
Vollzugsinstitutionen sind in gewissen Vollzugsarten dauerhaft oder temporär überbelegt. Von den Kapazitätsengpässen besonders betroffen sind Einrichtungen des geschlossenen Straf- und Massnahmenvollzuges und teilweise solche, die Untersuchungshaftplätze anbieten. Die Folge davon sind Wartelisten, Überbelegungen oder Platzierungen in nicht geeigneten Vollzugsinstitutionen.“

Die SP hat zu diesem Thema folgende Fragen:

  1. Konnten die 2011 kritisierten Doppelbelegungen von Gefängniszellen in der JVA Grosshof mit dem Erweiterungsbau eliminiert werden?
  2. Konnten die weiteren Kritikpunkte der NKVF wie Trennung der einzelnen Strafkategorien oder bessere Situation für Frauen mit dem Erweiterungsbau eliminiert werden?
  3. Wie viele Plätze stehen der JVA Grosshof zur Verfügung (vor und nach dem Erweiterungsbau)?
  4. Wie setzen sich diese Plätze im Hinblick auf die Haftarten zusammen?
  5. Genügt diese Anzahl Haftplätze den gegenwärtigen Bedürfnissen?
  6. Müssen wiederum Doppelbelegungen vorgenommen werden? Wenn ja, in wie vielen Zellen? In welchen Bereichen?
  7. Werden allfällige Doppelbelegungen dauerhaft oder temporär angeordnet oder in Erwägung gezogen?
  8. Existiert in der JVA Grosshof eine Warteliste für den Eintritt? Wenn ja, in welchen Bereichen, mit welchen Wartezeiten und mit welchen Auswirkungen auf die Beteiligten?
  9. Werden im Kanton Luzern Platzierungen in „nicht geeigneten Vollzugssituationen“ vorgenommen? Wenn ja, was heisst dies und was bedeutet dies für die Beteiligten?

Peter Fässler

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