Kantonsratssession vom 22., 23. und 29. Oktober 2018, 2. Sessionstag

  • 23. Oktober 2018
  • Kantonsrat Luzern
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Kantonsratssession vom 23. Oktober 2018

Die Oktobersession des Luzerner Kantonsrates geht am zweiten Tag weiter.

Hier ist die Traktandenliste der Oktobersession, inklusive Abstimmungsresultate, Kurzprotokolle und Anwesenheitslisten.

Traktandum 9: B 128 Verlängerung der Archiv-Schutzfristen und Archivierung von psychiatrischen Behandlungsdokumentationen; Entwurf Änderung des Archivgesetzes und des Spitalgesetzes, 1. Beratung

Ausgangslage:
In der Junisession 2015 hat der Kantonsrat das Postulat P 602 von Christina Reusser erheblich erklärt. Das Postulat fordert die Überprüfung der Schutzfristen für besonders schützenswerte Personendaten. Der Regierungsrat hat in seiner Antwort ausgeführt, dass angesichts der Lebenserwartung und auch im Quervergleich mit dem Bund und anderen Kantonen die Luzerner Schutzfristen eher kurz seien und eine Überprüfung angezeigt sei. Eine Änderung des Archivgesetzes wird deshalb vorgeschlagen.

Hauptanliegen:
Änderung des Archivgesetzes
– Verlängerung der Schutzfristen für besonders schützenswerte Daten.
– Grundlage zur Schaffung für ein Online-Datenverzeichnis.

Bild: Luzerner Psychiatrie

Änderung des Spitalgesetzes:
Die Archivierung von Patientendaten ist seit dem Inkrafttreten des Archivgesetzes 2004 Thema. Das Berufsgeheimnis von Ärztinnen und Ärzten hinderte das Staatsarchiv an der Durchsetzung einer Anbietepflicht für Behandlungsdokumentationen von Spitälern. Die generelle Entbindung vom Berufsgeheimnis im Spitalgesetz soll eine Verpflichtung ermöglichen, sich aber auf die Behandlungsdokumentationen von psychiatrischen Kliniken beschränken.

Mein Eintretensvotum:

Die SP Fraktion schliesst sich der Feststellung von Christina Reusser und der Regierung zum Postulat P 602 an, dass die Schutzfristen für  besonders schützenswerte Daten im geltenden Gesetz zu kurz sind. Sie unterstützt deshalb die Neuregelung der Schutzfristen im Gesetz über das Archivwesen in der vorgesehenen Art mit den längeren Schutzfristen.

Zusätzlich soll bei dieser Gelegenheit im Archivgesetz eine gesetzliche Grundlage für Online-Datenverzeichnisse geschaffen werden. Diese neue Regelung macht in der heutigen Zeit der Digitalisierung Sinn. Die neuen Formen der elektronischen Kommunikation haben für die öffentlichen Archive grosse Veränderungen gebracht. Recherchen in Archivbeständen werden heute vermehrt online, via Internet durchgeführt. Aus diesem Grund arbeiten öffentliche Archive seit mehreren Jahren mit Online-Datenbanken, auf denen sie ihre Verzeichnungsdaten der Öffentlichkeit zugänglich machen. Sie erleichtert Fachleuten wie Laien die Suche und schlussendlich den Zugang zu den archivierten Dokumenten. Die Archive können so ihre Informationen einem grösseren Benutzerkreis zugänglich machen. Die Schutzfristen werden selbstverständlich auch da eingehalten.

Im Weiteren diskutieren wir hier auch über Änderungen im Spitalgesetz.

Die SP Fraktion begrüsst eine Regelung zur Archivierung von Patientendaten. Sie ist sich bewusst, dass es sich dabei um besonders schützenswerte Daten handelt. Mit der Änderung des Spitalgesetzes wird eine rechtliche Unklarheit bei der Archivierung von Patientendossiers beseitigt. Die Archivierung von Patientendaten ist seit dem Inkrafttreten des Archivgesetzes 2004 ein Thema. Das Berufsgeheimnis von Ärztinnen und Ärzten haben das Staatsarchiv bisher an der Durchsetzung einer Anbietepflicht für Behandlungsdokumentationen von Spitälern verhindert. Die generelle Entbindung vom Berufsgeheimnis im Spitalgesetz soll jetzt eine Verpflichtung zur Anbietepflicht ermöglichen. Wir sind mit den vor-gesehenen Änderungen grundsätzlich einverstanden. Leider  beschränkt  sich diese Vorlage nur auf die Behandlungsdokumentationen von psychiatrischen Kliniken.

Die SP Fraktion versteht die Ungleichbehandlung in dieser Frage von LUPS und LUKS nicht. Wir sehen keinen Grund, die beiden Luzerner Spitalunternehmungen bei der gleichen Problemstellung rechtlich unterschiedlich zu behandeln. Diese Ungleichbehandlung von Krankheiten bei der Archivierung von Daten kommt einerseits einer Diskriminierung gleich. Andererseits bleibt dadurch die rechtliche Unklarheit über die Archivierung von Patientendossiers im Bereich des LUKS weiterhin bestehen. Worin liegt der Sinn, eine psychische Erkrankung bei der Archivierung anders zu behandeln als eine rein medizinische, einen operativen Eingriff oder eine Krebstherapie zum Beispiel? Und wo bleibt die Effizienz beim Gesetzgebungsprozess? Es sollte in diesem Bereich eine einheitliche gesetzliche Grundlage oder wenigstens eine Angleichung der Praxis für die Archivierung von Patientendaten schweizweit angestrebt werden.

Aus diesem Grund beantragt die SP Fraktion, dass die Anbietepflicht der Daten in Paragraf 32a auch für die Spitäler gelten soll.

Den Antrag auf Streichung von Paragraf 32a lehnen wir entschieden ab.

Die Fraktion wird auf die Vorlage B 128 eintreten und ihr voraussichtlich zustimmen.

1 Antragsteller/in Setz Isenegger Melanie
Paragraf 32a
Antrag: Die Anbietepflicht der Daten soll auch für Spitäler gelten.
Abstimmung: Ablehung mit 80 zu 25 Stimmen.

2 Antragsteller/in Steiner Bernhard/Dalla Bona-Koch Johanna
Paragraf 32a
Antrag: Streichen.
Abstimmung: Ablehnung mit 64 zu 47 Stimmen.

Schlussabstimmung: Zustimmung mit 82 zu  29 Stimmen.

Bericht in der Luzerner Zeitung.

Traktandum 10: B 125 Totalrevision des Wasserbaugesetzes; Entwurf Gewässergesetz, 1. Beratung

Hauptanliegen: Die Übertragung von heutigen Gemeindeaufgaben im Bereich des Gewässerunterhalts an den Kanton, der Verzicht auf Gemeindebeiträge an wasserbauliche Massnahmen, die Sicherstellung eines guten Gewässerunterhalts sowie die Neuregelung der Vorschriften für Bauten und Anlagen an und in Gewässern. Der Schutz der Bevölkerung vor Hochwasser leidet unter der finanzpolitischen Sackgasse. Wenn Gesetze nur noch mit Gegenfinanzierung beschlossen werden können, kann sich der Kanton nicht mehr weiterentwickeln. Die Mehrkosten durch die Übernahme der Zuständigkeit soll mit der AFR 18 gegenfinanziert werden.

Anträge:

1 Antragsteller/in Hofer Andreas
Paragraf 2 Abs. 2d (neu)
Antrag: bauliche Massnahmen so gestaltet sind, dass nicht nur Hochwasser, sondern auch Niedrigwasser mitberücksichtigt werden. Antrag geht zurück in die Kommission.

2 Antragsteller/in Hofer Andreas
Paragraf 2 Abs. 4d
Antrag: den öffentlichen Zugang zu den Gewässern zu erleichtern, soweit dies natürliche Lebensräume nicht beeinträchtig. Antrag geht zurück in die Kommission.

Schlussabstimmung: Zustimmung mit 102 zu 0 Stimmen

Traktandum 11: B 133 Änderung Kantonsstrasse K 34 in den Gemeinden Wolhusen und Ruswil; Entwurf Dekret über einen Sonderkredit

Schlussabstimmung: Zustimmung mit 103 zu 0 Stimmen.

Traktandum 12: B 134 Änderung Kantonsstrasse K 13 im Abschnitt Grenzweg-Fluhmühle (exkl.) in der Stadt Luzern; Entwurf Dekret über  einen Sonderkredit

Schlussabstimmung: Zustimmung mit 105 zu 0 Stimmen.

Traktandum 13: B 138 Verteilung der Sitze auf die sechs Kantonsratswahlkreise; Entwurf Kantonsratsbeschluss

Schlussabstimmung: Zustimmung mit 108 zu 0 Stimmen.

Traktandum 14: Wahl einer Vertreterin / eines Vertreters der Arbeitgeberseite der Schlichtungsbehörde Arbeit für die Amtsdauer 2019–2022 (Nachfolge Bossert Heinz)
Markus Gehrig CVP ist gewählt mit 106 Stimmen.

Traktandum 15: A 563 Anfrage Kaufmann-Wolf Christine und Mit. über die Sanierung Renggloch sowie den dadurch zu erwartenden Mehrverkehr durch Kriens

Mein Votum zu dieser Anfrage:

Kriens erstickt im Lastwagen-Mehrverkehr, der die Gemeinde nach der Sanierung der Rengglochstrasse überschwemmt. Befürchtungen, die in vielen Kriensern Köpfen herumschwirrt. Und die Antwort der Regierung auf Frage 4 nach der Zunahme des Schwerverkehrs nach der Sanierung stimmt gar nicht zuversichtlich. Es gebe keine Hinweise auf eine wesentliche Veränderung des Mehrverkehrs durch den Schwerverkehr. Das ist dann schon sehr optimistisch und Wunschdenken.

Bild: Google Earth

Dafür könnte Kriens in Zukunft von Velofahrenden überschwemmt werden. Was heute einer Kamikazefahrt über das Renggloch gleichkommt, wird nach der Sanierung gefahrlos möglich sein. Eine starke Aufwertung des Langsamverkehrs. Auch auf der Achse K4 Obernauerstrasse .

Die Gemeinde Kriens hat es selber (mit dem Kanton) in der Hand, ob sie sich schutzlos dem Moloch Verkehr aussetzen will. Oder ob sie auf  eine intelligente Verkehrslenkung setzt. Mit flankierenden Massnahmen, die den Verkehrsfluss durch das Gemeindezentrum dem Bedarf und der Kapazität der Strasse anpasst. Massnahmen, die den öffentlichen Verkehr bevorzugen. Denn 100 Personen in 1 Bus brauchen nun mal weniger öffentlichen Verkehrsraum auf der Strasse als 100 Personen im eigenen Auto. Freier Platz im Übrigen ,das dem Gewerbe zugutekommt, das auf Autos zur Ausübung ihrer Berufe angewiesen ist und für schnelles Vorankommen dankbar ist.

Ohne Zweifel, der Verkehr wird zunehmen. Wie auf jeder neuen oder ausgebauten Strasse. Aber wir haben es in der Hand, diesen Verkehr zu lenken. Zugunsten der Menschen, zu Gunsten der Lebensqualität in den Gemeinden und im Kanton.

Dazu müsste der Kanton allerdings diese Verkehrslenkungsmassnahmen auf der K4 Obernau-Kriens Zentrum recht schnell in Angriff nehmen. Eigentlich zeitgleich mit der Sanierung der Rengglochstrasse. Leider ist zu befürchten, dass dies nicht geschieht. Immerhin müsste die Dosierungsanlage auf der K4 im Obernau vor Abschluss der Sanierung der Rengglochstrasse in Betrieb genommen werden, damit das Zentrum von Kriens nicht im Verkehr erstickt.

Traktandum 16: A 556 Anfrage Roth David und Mit. über Falschbuchungen bei Busunternehmen
Diskussion erfolgt

Traktandum 17: A 497 Anfrage Reusser Christina und Mit. über den Einsatz von UV-Low-Energie-Technologie bei kantonalen Druckerzeugnissen
Diskussion erfolgt

Traktandum 18: M 515 Motion Piazza Daniel und Mit. über die Wiedererlangung des finanziellen Gleichgewichts mittels Sparen durch Bürokratieabbau
Es liegen Ablehnungsanträge von GLP, SP und Grüne vor.
Abstimmung: Ablehnung als Motion mit 72 zu 35 Stimmen. Als Postulat wird das Geschäft mit 80 zu 31 angenommen.

Traktandum 19: A 524 Anfrage Meyer Jörg und Mit. über den Schutz vor Cyber-Angriffen
Diskussion erfolgt

Traktandum 20: A 544 Anfrage Frye Urban und Mit. über die Digitalisierung: Eine die gesamte Gesellschaft verändernde industrielle Revolution mit vielen Chancen, aber auch erheblichen Risiken
Diskussion erfolgt

Traktandum 21: P 461 Postulat Frye Urban und Mit. über die Offenlegung der Entschädigung für Leitungsorgane von Organisationen, welche wiederkehrend mit substanziellen Beiträgen des Kantons unterstützt werden
Abstimmung: Ablehnung mit 59 zu 49 Stimmen.

Traktandum 22: A 560 Anfrage Roth David und Mit. über straflose Selbstanzeigen im Kanton Luzern
Diskussion erfolgt.

Traktandum 23: A 588 Anfrage Frey Monique und Mit. über Verlust beim Ressourcenindex
Diskussion erfolgt.

Traktandum 24: A 538 Anfrage Schmid-Ambauen Rosy und Mit. über Baukosten und Bauvorgaben
Die Anfragerin ist mit der Antwort zufrieden zufrieden, es gibt keine Diskussion.

Traktandum 25: A 549 Anfrage Brücker Urs und Mit. über die Strategie des Regierungsrates für den «Innovationspark Zentralschweiz» 
Diskussion erfolgt

Traktandum 26: A 558 Anfrage Schmid Patrick und Mit. über Realersatz für Waldflächen beim Hochwasserschutz- und Renaturierungsprojekt Reuss 
Der Anfragende ist mit der Antwort zufrieden, es gibt keine Diskussion.

Traktandum 27: A 578 Anfrage Ledergerber Michael und Mit. über hindernisfreie Bushaltestellen im Kanton Luzern 
Diskussion erfolgt.

Traktandum 28: P 517 Postulat Peyer Ludwig und Mit. (CVP) über die Wiedererlangung des finanziellen Gleichgewichts mittels stärkerer Fokussierung auf Kostenrisiken bei Bundesvorlagen mit Auswirkungen auf die Kantone («Preisschild für Bundesvorlagen») 
Abstimmung: Ablehnung mit 97 zu 2 Stimmen, mit den Stimmen der CVP!?

Traktandum 29: M 575 Motion Stutz Hans und Mit. über die dringliche Behandlung von Vorstössen und über die Änderung von § 64 des Kantonsratsgesetzes (KRG) 
Abstimmung: Ablehnung mit 78 zu 18 Stimmen.

Traktandum 30: P 448 Postulat Huser Barmettler Claudia und Mit. über eine Überprüfung des halbjährlichen Kindergarteneintritts
Abstimmung: Zustimmung mit 94 zu 2 Stimmen, ohne Diskussion.

Traktandum 31: A 550 Anfrage Brücker Urs und Mit. über die anfallenden Kosten bei den Gemeinden für die benötigte Infrastruktur im Zusammenhang mit den Medien- und ICT-Kompetenzen gemäss Lehrplan 21 
Der Anfragende ist mit der Antwort zufrieden, es gibt keine Diskussion.

Traktandum 32: A 452 Anfrage Wyss Josef und Mit. über Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz sowie Veterinärdienst in einer Dienststelle 
Der Anfragende ist mit der Antwort zufrieden, es gibt keine Diskussion.

Traktandum 33: A 453 Anfrage Wyss Josef und Mit. über Synergien der kantonalen Lebensmittellaboratorien 
Diskussion erfolgt.

Traktandum 34: A 511 Anfrage Meister Beat und Mit. über die Zusammenarbeit des Luzerner Kantonsspitals mit der Seetalambulanz 
Diskussion erfolgt.

Traktandum 35: A 589 Anfrage Piani Carlo und Mit. über die geplante Reduktion der Rettungsdienste an den Spitalstandorten Sursee und Wolhusen
Diskussion erfolgt.

Wir erfahren, dass der Sessionstag vom nächsten Montag 29.10.2018 ausfällt, da die meisten Geschäfte heute erledigt werden können.

Traktandum 36: P 534 Postulat Reusser Christina und Mit. über die Evaluation des Aufwand-Nutzen-Verhältnisses der Liste säumiger Prämienzahlender (schwarze Liste) 
Abstimmung: Ablehnung mit 77 zu 20 Stimmen.

Traktandum 37: P 573 Postulat Zemp Baumgartner Yvonne und Mit. über die Aufhebung der schwarzen Liste für säumige Prämienzahlerinnen und -zahler
Abstimmung: Ablehnung mit 82 zu 19 Stimmen.

Traktandum 38: P 535 Postulat Reusser Christina und Mit. über die Gewährleistung von Unterkünften über der Erde für alle Personen im Asyl- und Flüchtlingsbereich 
Abstimmung: Ablehnung mit 77 zu 21 Stimmen.

Traktandum 39: A 606 Anfrage Koch Hannes und Mit. über die Personalsituation in der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) 
Diskussion erfolgt.

Die restlichen Geschäfte werden in der November-Session behandelt.

Traktandum 40: M 407 Motion Stutz Hans und Mit. über eine Änderung der Kantonsverfassung zur Ermöglichung der Abwahl von Regierung und Parlament 

Traktandum 41: M 543 Motion Roth David und Mit. über die gesetzliche Aufhebung des Tanzverbots 

Traktandum 42: M 554 Motion Candan Hasan und Mit. über die Aufhebung des Sportverbots 

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