Session Kantonsrat Kanton Luzern vom 29. und 30. Januar 2018: 1. Sessionstag

  • 29. Januar 2018
  • Bildung
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Montag 29.01.2018, 1. Sessionstag Januarsession

Der Kantonsrat trifft sich heute zur ersten Session im 2018. Die Traktandenliste ist mit 39 Traktanden überschaubar. Alle Abstimmungsresultate werden unmittelbar nach der Abstimmung im Internet aufgeschaltet.

Mein Vorstoss P 399Postulat Fässler Peter und Mit. über die Prüfung einer gemeinsamen Direktion für die Justizvollzugsanstalten Grosshof und Wauwilermoos“ wird in dieser Session nicht behandelt. Ich zog ihn zurück, da das Geschäft keine Relevanz mehr besitzt. Ein neuer Direktor für die JVA Grosshof wird gesucht. Auch die Regierung kam zum Schluss, dass es beide Führungskräfte braucht und mit der Zusammenlegung kein Geld gespart werden kann. Bericht LZ vom 06.01.2018

Liveticker der Luzerner Zeitung

(Bild Pixabay)

Als erstes Sachgeschäft beraten wir über Botschaft 100: Aktualisierung des Waldrechts; Entwurf Änderung des Kantonalen Waldgesetzes. Die Revision beinhaltet 3 Aspekte:
1. Nachvollzug von Bundesrecht zum Waldschutz
2. Stärkung der Regionalen Organisationen (RO)
3. Reorganisation des Forstdienstes
Inhalte:
Waldschutz: Schadorganismen, Klimawandel, Holznutzung, Arbeitssicherheit, Waldflächenpolitik
RO: Neu dürfen sie unter bestimmten qualitativen und quantitativen Anforderungen nicht Mitglieder beraten und anzeichnen (in ihrem Perimeter), vorher machte es das lawa.
Forstdienst: Von 16 auf 12 Reviere, Reorganisation und Stellenabbau, als Nachgang zum KP17 (Einsparungen wiederkehrend 0.5 Mio.)
Es gibt grosse Diskussionen über die Anträge der RUEK. Schlussendlich: Zustimmung 1. Lesung 108 zu 2 Stimmen

Weiter geht es mit der ÖV-Vorlage.

B 99 Trolleybusverlängerung bis zur Mall of Switzerland in Ebikon und Bau eines Bushubs Ebikon; Entwürfe zweier Dekrete über Sonderkredite – Dekret über einen Sonderkredit für die Trolleybusverlängerung bis zur Mall of Switzerland in Ebikon
und
P 492 Postulat Ledergerber Michael und Mit. über die Anpassung des Bushubs Ebikon, das als dringlich erklärt wurde. Es sind nicht alle Busperons behindertengerecht geplant. Das soll geändert werden.

Zwei Dekrete, welche inhaltlich zusammenhängen: Die Trolleybuslinie des R-Bus 1 soll bis zur Mall of Switzerland verlängert werden. Die Linien 22 und 23 fahren künftig nicht mehr nach Luzern sondern an den neuen Bushub Ebikon, wo jede halbe Stunde auf die S-Bahn umgestiegen werden kann.

Hauptanliegen:
Kapazitätsausbau bis zur Mall of Switzerland
Weniger Busse bis Luzern Bahnhof, was Innenstadt von Luzern entlastet
Umsetzung Bushubkonzept mit Umsteigen auf S-Bahn in Luzern Ost

(Bild Kanton Luzern)

Vor-/ Nachteile
+ Erhöhung öV-Kapazitäten
+ Verlängerung der Hauptlinie des Luzerner öV
+ Anbindung S-Bahn an Buslinien in Luzern Ost
– Verspätete Umsetzung (Mall ist bereits geöffnet)
– Umsteigen von Linien 22/23 ist unattraktiv, S-Bahn nur mit Halbstunden-Takt
– Bushhub nicht ganz barrierefrei (Kissenlösung)
– Trolleyleitungen beeinträchtigen das Ortsbild von Ebikon
– Investition in veraltete Technologie?

Gegen diese Botschaft spricht sich die SVP aus. Ihre Argumente kann ich nicht nachvollziehen. Ihre Argumente ergäbe eine Verzögerung des Projekts, der keine dringlichen Verkehrsprobleme lösen würde.

Nach der Mittagspause behandelt der Rat das Postulat P 492 von Michael Ledergerber und Mit. über die Anpassung des Bushubs Ebikon. Drei Kanten des neuen Bushub Ebikon entsprechen nicht den Vorschriften im Behindertengesetz. Das akzeptieren die Behindertenorganisationen nicht. FDP und CVP plädieren für eine teilweise Erheblichkeit des Postulats. Die SVP ist gegen die Überweisung. Die Grünen sind für die volle Überweisung. Das Postulat wird mit 76 zu 37 Stimmen teilweise überliefert.

Es steht ein Rückweisungsantrag der SVP an. Ablehnung mit 26 zu 87 Stimmen.

Es liegt nun ein Ablehnungsantrag der SVP vor.

Schlussabstimmung Bushub Ebikon 1. Lesung: 84 zu 28 Stimmen Zustimmung.

Schlussabstimmung Trolleybusverlängerung bis Mall 1. Lesung: 88 zu 26 Stimmen Zustimmung.

Bericht im zenralplus

Traktandum 6: B 97 Abrechnung über die Erstellung der Schutzbauten Laui in Sörenberg, Gemeinde Flühli; Botschaft und Entwurf Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung. Zustimmung mit 96 zu 0 Stimmen.

Traktandum 7: B 107  Kantonale Gesetzesinitiative „Für eine sichere Gesundheitsversorgung im ganzen Kanton Luzern“.

(Bild Pixabay)

Die Allianz für Lebensqualität hat die Initiative Ende November 2016 eingereicht. Sie entstand aufgrund des desolaten Kantonsbudgets. Träger sind vor allem verschiedene Personalverbände und die linken politischen Parteien. Inhaltlich geht es vor allem darum, dass der Kanton weiterhin Verantwortung übernimmt für eine gute Qualität der Leistungen im Gesundheitswesen.

Die Initiative fordert:

  • Eine flächendeckende Spital- und Notfallversorgung
  • Eine öffentlich-rechtliche Spitalversorgung an den drei bisherigen Standorten
  • Sicherung der Versorgungsqualität durch Verpflichtung der Spitäler zu Aus- und Weiterbildung des Pflegepersonals, die Einhaltung eines Personalschlüssels,
  • Die ausreichende Finanzierung des GWL

Beurteilung der SP: Die SP unterstützt die Initiative. und soll vor allem die Verantwortung des Kantons für die Versorgung (Standorte, Angebot im ländlichen Raum, vulnerabler Gruppen aber auch für die Aus- und Weiterbildung der MA) betonen. Ein zentrales Argument ist auch die Steuerung durch den Kanton indem die Spitäler explizit in öffentlich-rechtlicher Form weiter betrieben werden sollen und keine neue Rechtsform, insbesondere keine AG, toleriert werden soll. Dieses Argument ist wohl das wichtigste bei der Akzeptanz in der Bevölkerung.

Die CVP, SVP, FDP und GLP sind gegen die Initiative, gleich wie die Regierung. Sie findet sie realtitätsfremd.
Die SP und die Grünen sind für die Initiative.

Schlussabstimmung: Initiative abgelehnt mit 93 zu 23 Stimmen.

Traktandum 8: B 102 Umwandlung der Realkorporation Mettmenschongau in eine öffentlich-rechtliche Genossenschaft; Entwurf Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung
Traktandum 9: B 103 Umwandlung der 18er Realkorporation Wolhusen-Markt in eine öffentlich-rechtliche Genossenschaft; Entwurf Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung
Abstimmungen: 99 zu 0 Zustimmung (Trakt.8), 97 zu 0 Zustimmung (Trakt. 9)

Traktandum 10: B 105 Volksinitiative „Für eine hohe Bildungsqualität im Kanton Luzern“; Entwurf Kantonsratsbeschluss

(Bild: Pixabay)

Ausgangslage: Leistungsabbau um die fehlenden Einnahmen zu kompensieren. Arbeitszeiterhöhung um eine Lektion, in der Folge Überbelastung bei den Lehrpersonen. Einführung Lehrplan 21. Anhaltende Diskussionen um Schulschliessungen. Erhöhung der Schulgelder belastet die Familien.

Hauptanliegen und Vorteile:

  • Gute Rahmenbedingungen schaffen: Klassengrössen, genügend Unterricht, Ressourcen für Förderunterricht, integrative und separate Sonderschulung.
  • Breites Bildungsangebot sichern: breites Angebot an Ausbildungsgängen von der Volksschule bis zur Sekundarstufe II.
  • Freien Zugang zu Bildung garantieren: Chancengleichheit für alle, unabhängig der Finanzen, Schulgelder abschaffen.

(Bild Pixabay)

Gesamtbeurteilung SP:

  • Sparpaket und die erfolgten Massnahmen sind ungerecht.
  • Arbeitszeiterhöhung ist nicht akzeptabel.
  • Pensionierungswelle führt in absehbarer Zeit zu Fachkräftemangel.
  • Anstellungsbedingungen müssen attraktiv sein, um die Motivation der Lehrpersonen und damit qualitativ gute Bildung zu erhalten.
  • Gut funktionierende, in den Gemeinden verankerte Volksschulen, in denen motivierte und gut ausgebildete Lehrpersonen einen integrativen Unterricht anbieten, der alle Lernenden in ihren Stärken fördert und in ihren Schwächen unterstützt.
  • Familien entlasten, möglichst freien Zugang zu Bildung für alle => Schulgelder abschaffen.
  • Gutes Angebot auf der Sekundarstufe II neben Langzeit- und Kurzzeitgymnasium eine breite Palette an dualen Ausbildungen und schulisch organisierter Grundbildung.
  • Gute Umsetzung des Lehrplans 21; Zusammenarbeit mit anderen Kantonen.
  • Bildungspolitik ist Wirtschaftspolitik!

Die Regierung lehnt die Initiative ab. Folgende Parteien ebenfalls: CVP, SVP, FDP und GLP. Dafür sind die SP und Grüne.

Schlussabstimmung: Ablehung der Initiative mit 85 zu 23 Stimmen.

Traktandum 11: B 104 Abrechnung über die Auslagerung der Rechenzentren für den Kanton Luzern; Entwurf Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung
Keine Diskussion im Rat. Zustimmung mit 105 zu 0 Stimmen.

Es folgt nun die Behandlung der parlamentarischen Vorstössen

Traktdandum 12: P 383 Postulat Hofer Andreas und Mit. über das Verscherbeln des Luzerner Tafelsilbers.
Der Regierungsrat wird aufgefordert, auf den Verkauf von kantonseigenen landwirtschaftlichen Liegenschaften zu verzichten und so auch zukünftigen Generationen die Möglichkeit offenzuhalten, bei Bauprojekten den Grundeigentümern Realersatz anbieten zu können.

Die FDP ist für die Ablehnung des Postulates. Die SVP mehrheitlich ebenfalls. Die CVP und die GLP lehnt es mehrheitlich ab. Minderheiten sind für eine teilweise Erheblichkeit. SP und Grüne sind für die Überweisung des Postulates.

Schlussabstimmung: Ablehnung mit 43 zu 63 Stimmen

Traktandum 13: A 337 Anfrage Sager Urban und Mit. über die hohen beruflichen Einstiegshürden für Fachfrau/Fachmann Betreuung durch lange Praktika in der Fachrichtung Kinder.
Die grosse Mehrheit der Lernenden «Fachfrau/Fachmann Betreuung FaBe» haben vor ihrem Einstieg in die berufliche Grundbildung ein bis zwei Praktika absolviert, wie der Berufsverband Savoirsocial in seiner Medienmitteilung zu den Einstiegshürden für Fachpersonen Betreuung schreibt. Diese Zahlen bestätigt auch eine 2016 von der Gewerkschaft VPOD durchgeführte Umfrage beim Luzerner Kita­Personal. Den vom dualen Bildungssystem vorgesehenen Weg über Schnupperlehre und Lehrvertrag bieten viele Betriebe gar nicht an. Ein bis zwei Jahre Praktikum, oftmals sogar im gleichen Betrieb, sind keine Ausnahme. Auch besteht für die
Lernenden keine Garantie, dass sie nach solchen Praktika einen Lehrvertrag als Fachfrau/ Fachmann Betreuung erhalten.

 

 

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