Geschäftsbericht Luzerner Polizei 2017

  • 11. April 2018
  • Politik
  • 0 Kommentare

Bild: Luzerner Polizei

Der Geschäftsbericht der Luzerner Polizei 2017 ist veröffentlich. Er enthält wertvolle Informationen über das Polizeiwesen des Kantons Luzern für das vergangene Jahr. Der gesamte Geschäftsbericht ist hier ersichtlich. Auch interessant der Artikel im zentralplus zu diesem Thema.

„Die Polizei  braucht mehr Ressourcen“ schreibt Regierungsrat Paul Winiker in seinem Vorwort zu diesem Bericht. Weiter heisst es darin „Wir haben mit dem Planungsbericht zuhanden des Kantonsrats im Jahr 2014 einen zusätzlichen Personalbedarf von 82 Stellen ausgewiesen. Das Parlament bewilligte schliesslich 50 Stellen – jeweils zehn Stellen in den Jahren 2015 bis 2019. Bis 2017 konnten aus Spargründen nur dreizehn Stellen realisiert werden. Im aktuellen Jahr wird es erstmals zu einem Stellenabbau kommen, der teilweise durch die Erhöhung der Arbeitszeit seit 1. Juli 2017 wettgemacht wird. Erst ab 2019 ist geplant, eine jährliche Aufstockung um fünf Stellen wieder in Angriff zu nehmen.“

Die SP wies in den vergangenen Budgetdebatten vergeblich auf die verherenden Folgen für die Sicherheit der Luzerner Bevölkerung hin, die die Nichtaufstockung und der Personalabbau mit sich bringen. Leider prallten die Forderungen nach Verzicht dieser Sparmassnahmen bei der Regierung und der bürgerlichen Mehrheit im Kantonsrat ab.

Dieser Geschäftsbericht zeigt nun die negativen Folgen der verfehlten Steuer- und Sparpolitik des Kantons Luzern und deren Folgen für die Sicherheit der Luzerner Bevölkerung auf. Die SP wird sich weiter im Kantonsrat dafür einsetzen, dass der Kanton Luzern nicht zu einem Eldorado für organisierte Kriminalität wird.

Die Luzerner Polizei weisst eine sehr tiefe Polizeidichte im schweizerischen Vergleich auf. Schweizweit liegt der Durchschnitt der Einwohner pro Polizist bei ca. 450, im Kanton Luzern jedoch bei ca. 620.  Während der Trend schweizweit sinkt, steigt er im Kanton Luzern. Der Kommandant der Luzerner Polizei stellt richtig fest, dass der Kanton Luzern über eine schweizweit unterdurchschnittliche Polizeidichte verfügt.

Positiv in diesem schwierigen Umfeld ist, dass die Aufklärungsquote bei Gewaltdelikten und Einbruchdiebstählen erhöht werden konnte:
Aufklärungsquote schwere Gewaltdelikte im Vergleich zur CH ( in Prozent ):
84,3 / 81,7(2016), 88,6 / –*(2017)
Aufklärungsquote Tötungsdelikte im Vergleich zur CH ( in Prozent ):
100,0 / 100,0(2016), 100,0 / –*(2017)
Anzahl Raubtatbestände pro 100 000 Einwohner im Vergleich zur CH:
17 / 22(2016), 15 / –*(2017)
Aufklärungsquote Raubtatbestände im Vergleich zur CH ( in Prozent):
28,6 / 39,3(2016), 46,8 / –*(2017)
*Zahlen noch nicht vorhanden

Bild: Luzerner Polizei

Soweit das Positive in diesem Geschäftsbericht. Er enthält jedoch auch etliche allarmierdende Fakten.

So führte der Rückgang der Patrouillendichte infolge verordnetem Überzeitabbau dazu, dass die Polizei bei etlichen Vorfällen nur verzögert oder gar nicht intervenieren konnte. In den betroffenen Monaten Juli bis Dezember 2017 war dies durchschnittlich be i 200 Notrufen der Fall. Auf Seite 26 des Geschäftsberichtes sind die Zahlen aufgeführt.

Ebenso konnte das Ziel, den Ermittlungsdienst der Kriminalpolizei zu verstärken, nicht erreicht werden. Das bedeutet in den Worten des Polizeikommandanten: „Wir sind zunehmend nicht mehr in der Lage, beispielsweise den schweren Betäubungsmittelhandel konsequent zu verfolgen. Wir kämpfen mit den hohen prozessualen Anforderungen in der Beweisführung, was die Verfahren verlängert und die Mitarbeitenden immer mehr ins Büro zwingt. Dies wiederum lässt die Zahlen der präventiven Präsenz auf der Strasse sinken und die Interventionszeiten ansteigen.“
Und weiter heisst es im Jahresbericht auf Seite 43: „…. ergaben sich viele Verdachtslagen vor allem in der organisierten Basiskriminalität mit banden- und gewerbsmässigen Vorkommnissen in den unterschiedlichen relevanten Deliktsfeldern ( beispielsweise Betäubungsmitteldelikte und Einbruchdiebstähle ). Zum Teil bestand in einzelnen Fällen ein strafprozessual hinreichender Tatverdacht auf deliktische Handlungen, der Ermittlungshandlungen zwingend erfordert hätte. Die Kripo konnte ihnen aus Ressourcengründen jedoch nicht immer nachgehen. Diese Situation war und ist leider nicht neu, hatte sich aber durch die stetig steigenden Anforderungen der Strafprozessordnung und die Sparmassnahmen noch verschärft. In einzelnen Deliktsfeldern war und ist diese Situation durchaus sicherheitsrelevant. Heute muss davon ausgegangen werden, dass kriminelle Gruppierungen daraus Kapital schlagen werden.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert