Die Traktandenliste der Septembersession des Kantonsrates Luzern ist reich befrachtet: 84 Geschäfte sind traktandiert. Davon stammen viele noch von den beiden Juni-Sessionen. Diese wurden damals aus Zeitgründen nicht behandelt.
Nach der Begrüssung wird über die Dringlichkeit von Vorstössen abgestimmt. Alle Anträge wurden abgelehnt. Sie stammen alle von SP, Grüne und GLP.
Traktandum 3: B 157 Anpassung der Regelung zur Abgabebefreiung beim Mehrwertausgleich; Entwurf Änderung des Planungs- und Baugesetzes, 2. Beratung
Zustimmung einstimmig.
Traktandum 4: B 158 Vereinfachung des Schatzungswesens (Projekt LuVal); Entwurf Änderung des Steuergesetzes, 2. Beratung
Zustimmung einstimmig.
Traktandum 5: B 151 Regelungen für das Sexgewerbe; Entwurf Änderung des Gewerbepolizeigesetzes, 2. Beratung
Zustimmung mit 100 zu 14 Stimmen. Gegen die Stimmen der Grünen.
Traktandum 6: B 161 Einführung des neuen Ordnungsbussenrechts im Kanton Luzern; Entwurf Änderung des Übertretungsstrafgesetzes und weiterer Gesetze, 2. Beratung
Zustimmung einstimmig.
Traktandum 7: B 168 Volksinitiative «Sichere Prämienverbilligung – Abbau verhindern» und Gegenvorschlag; Entwurf Kantonsratsbeschluss und Gegenentwurf in der Form einer Änderung des Prämienverbilligungsgesetzes
SP-Initiative wurde lanciert um Abbau bei IPV für Familien rückgängig zu machen und eine Rückzahlungspflicht der IPV in einem budgetlosen Zustand bzw. bei Beitragskürzungen zu verhindern. Vor Bundesgericht hat die SP aber weitergehende Mindeststandards erstritten, welche in den Gegenvorschlag eingeflossen sind.
Inzwischen gilt neues Bundesrecht: Für untere und mittlere Einkommen sollen die Prämien der Kinder neu um 80% statt 50% verbilligt werden.
Im Kanton Aargau wurde eine Normenüberprüfung eingeleitet, da Einzelpersonen mit tiefen und mittleren Einkommen unserer Sicht nach zu wenig Unterstützung bekommen.
Nicht nur WSH-BezügerInnen sollen IPV erhalten, sondern (gemäss Bundesgesetz und Bundesgerichtsurteil) auch der Mittelstand.
Die Abstimmung über die Volksinitiative findet nach der 2. Lesung statt.
Dem Gegenentwurf der Regierung wird einstimmig zugestimmt.
Traktandum 8: A 711 Anfrage Klein Corinna und Mit. über die Prämienverbilligung
Anfragende ist mit der Antwort zufrieden, keine Diskussion.
Traktandum 9: M 705 Motion Wimmer-Lötscher Marianne und Mit. über Optimierung der Prämienverbilligung
Überwiesen als Postulat mit 102 zu 5 Stimmen.
Traktandum 10: P 728 Postulat Jung Gerda und Mit. über die Prüfung der Beseitigung einer Heiratsstrafe bei der individuellen Prämienverbilligung (IPV)
Einstimmig überwiesen.
Traktandum 11: B 171 Weiterentwicklung bedarfsgerechter Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit besonderem Betreuungsbedarf; Entwurf Teilrevision des Gesetzes über soziale Einrichtungen (SEG)
NFA vom Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG) abgelöst. Damit ging die Kompetenz zur Planung, Finanzierung und Aufsicht über Institutionen für Menschen mit Behinderungen per 1.1. 2008 an die Kantone über. Gleichzeitig trat das Bundesgesetz über die Institutionen für Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) in Kraft. Der Kanton hat zu gewährleisten, dass Angebote an Institutionen zur Verfügung stehen, welche den Bedürfnissen von invaliden Personen in angemessener Weise entsprechen.
Das SEG stellt sicher, dass ein bedarfsgerechtes Angebot für betreuungsbedürftige Kinder und Jugendliche, erwachsenen Personen mit Behinderungen sowie für Menschen mit Suchproblematik vorhanden ist.
Mit der Teilrevision sollen neben den stationär neu auch die ambulant erbrachten Leistungen gesetzlich geregelt werden, die für die benannten Personengruppen beim Wohnen, bei der Ausbildung und Erziehung respektive beim Arbeiten und bei einer möglichst selbständigen Lebensführung angeboten werden.
Hauptanliegen/Vorteile:
Leitbild für Menschen mit Behinderung und Uno Behindertenrechtskonvention – Selbstbestimmung und gesellschaftliche Integration von Menschen mit Behinderung– nachleben.
Weiterführung Strategie ambulant vor stationär.
Finanzielle Fehlanreize für Gemeinden werden abgebaut indem die Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen gleichgeschaltet wird.
Einführung Fach- und Assistenzleistungen Bereich B für Menschen mit Behinderung.
Einführung amb. Familienhilfen Bereich A und D.
Regelung Bewilligung und Aufsicht.
Zustimmung einstimmig.
Traktandum 12: B 162 Volksinitiative «Fair von Anfang an, dank transparenter Vormiete!»; Entwurf Kantonsratsbeschluss
Die Initiative des Mieterinnen- und Mieterverbandes Luzern fordert bei Mietwechsel die Offenlegung der Vormiete, was mit zwei Zahlen und im Falle einer Änderung mit einer kurzen Begründung erfüllt werden kann. Die Offenlegungspflicht soll ab einer Leerwohnungsziffer unter 1,5 (Wohnungsmangel gemäss Bundesamt für Wohnungswesen) gelten.
2013 beantragte Regierungsrat die Erheblicherklärung eines Vorstosses von Michael Töngi zur Offenlegungspflicht der Vormiete, der Kantonsrat lehnte dies aber ab.
Aktuell kann Regierungsrat Gebiete bestimmen, in denen die Formularpflicht eingeführt wird, er hat dies aber noch nie getan.
Mit der Formularpflicht wird Transparenz und Vertrauen im Mietverhältnis geschafften. Sie ist ein gutes präventives Mittel gegen missbräuchliche Mietzinserhöhungen.
Speziell: Wenn die Initative abgelehnt werden soll, muss man JA stimmen. Das verstanden viele, speziell bürgerliche Parlamentarier, nicht. Daher wurde der Initiative mit einer Stimme unterschied zugestimmt. Ein Erfolg für den Mieterschutz.
Ein Ordnungsantrag verlangte jedoch Stimmwiederholung. Dem wurde zugestimmt. Danach hatte die Abstimmung wieder ihr gewohntes Resultat: Bürgerliche lehnten die Intiative ab, Links stimmte ihr zu.
Ablehnung der Initiative mit 71 zu 40 Stimmen.
Traktandum 13: B 164 Hochwasserschutz und Revitalisierung Steibärebach, Gemeinde Triengen; Entwurf Dekret über einen Sonderkredit
Zustimmung mit 108 zu 1 Stimme.
Traktandum 14: B 167 Hochwasserschutz und Revitalisierung der Sure sowie Neubau der Wehranlage zur Regulierung des Sempachersees, Gemeinde Oberkirch und Stadt Sursee; Entwurf Dekret über einen Sonderkredit
Aufgrund von Unwetterereignissen in der Vergangenheit kam es in der Stadt Sursee und der Gemeinde Oberkirch zu Unwetterschäden. Durch die Sanierung und Automatisierung des Wehrs beim Ausfluss des Sempachersee, dem Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens sowie Anpassungen im Verlauf des Hofbachs und der Sure, soll der Schutz vor Hochwasser gewährleistet und Schäden vermieden werden. Hochwasserschutzprojekte sind immer mit Revitalisierungen umzusetzen.
Mit den Massnahmen des vorliegenden Projektes wird der Hochwasserschutz im betroffenen Gebiet so sichergestellt, dass ein alle 100 Jahre auftretendes Hochwasser schadenfrei durch Oberkirch und Sursee abgeleitet werden kann. Die Sure wird ökologisch aufgewertet (Fischgängigkeit).
Zustimmung mit 92 zu 15 Stimmen.
Traktandum 15: Pädagogische Hochschule Luzern; Tätigkeitsbericht 2018
Wird zur Kenntnis genommen.
Traktandum 16: Universität Luzern; Jahresbericht 2018
Wird zur Kenntnis genommen.
Traktandum 17: Mehrjähriger Leistungsauftrag der Hochschule Luzern (FH Zentralschweiz) 2020 – 2023
Meinung der SP Fraktion zum Leistungsauftrag: Wir sind für Kenntnisnahme «mit Vorbehalt». Einerseits würdigen wir die HSLU als bedeutende Bildungsstätte in der Zentralschweiz. Andererseits sind Vorbehalte zu Vorgaben zu «Wachstumsbeschränkung» und vor allem zur ungenügenden Finanzierung; der Trägerbeitrag von lediglich 6% ist klar zu tief.
Der Rat nimmt den Leistungsauftrag zur Kenntnisse.
Es folgen die parlamentarischen Vorstösse
Traktanden 18 bis 35 stammen aus dem Überhang der ordentlichen Juni-Session.
Traktanden 36 bis 61 stammen aus der Klima-Session im Juni.
Alle Details siehe hier.