Oktobersession des Kantonsrates vom 21., 22. und 28.10.2019, 1. Tag

  • 21. Oktober 2019
  • Kantonsrat Luzern
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Die Traktandenliste der Oktobersession des Kantonsrates Luzern umfasst 49 Traktanden.

1. Sessionstag vom 21. Oktober 2019

  1.  Eröffnungen
  2.  Beschlussfassung über die dringliche Behandlung der parlamentarischen Vorstösse.
    Der einzige dringliche Vorstoss wurde zurückgezogen.
  3. B 168 A Volksinitiative «Sichere Prämienverbilligung – Abbau verhindern» und Gegenvorschlag; Entwurf Kantonsratsbeschluss und Gegenentwurf in der Form einer Änderung des Prämienverbilligungsgesetzes – Kantonsratsbeschluss über die Volksinitiative «Sichere Prämienverbilligung – Abbau verhindern».
    Standpunkt SP: SP-Initiative wurde lanciert um Abbau bei IPV für Familien rückgängig zu machen und eine Rückzahlungspflicht der IPV in einem budgetlosen Zustand bzw. bei Beitragskürzungen zu verhindern. Vor Bundesgericht hat die SP aber weitergehende Mindeststandards erstritten, welche in den Gegenvorschlag eingeflossen sind. Inzwischen gilt neues Bundesrecht: Für untere und mittlere Einkommen sollen die Prämien der Kinder neu um 80% statt 50% verbilligt werden.Im Kanton Aargau wurde eine Normenüberprüfung eingeleitet, da Einzelpersonen mit tiefen und mittleren Einkommen unserer Sicht nach zu wenig Unterstützung bekommen.
    Zustimmung mit 90 zu 25 Stimmen.
  4. B 168 B Volksinitiative «Sichere Prämienverbilligung – Abbau verhindern» und Gegenvorschlag; Entwurf Kantonsratsbeschluss und Gegenentwurf in der Form einer Änderung des Prämienverbilligungsgesetzes – Gegenentwurf zur Initiative «Sichere Prämienverbilligung – Abbau verhindern» 2. Beratung.
    Zustimmung mit 113 zu 0 Stimmen.
  5. B 171   Weiterentwicklung bedarfsgerechter Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit besonderem Betreuungsbedarf; Entwurf Teilrevision des Gesetzes über soziale Einrichtungen (SEG). 2. Beratung.
    Standpunkt SP: Das Heimfinanzierungsgesetzt von 1986 wird 2007/2008 auf Grund des NFA vom Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG) abgelöst.  Damit ging die Kompetenz zur Planung, Finanzierung und Aufsicht über Institutionen für Menschen mit Behinderungen per 1.1. 2008 an die Kantone über. Gleichzeitig trat das Bundesgesetz über die Institutionen für Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) in Kraft. Der Kanton hat zu gewährleisten, dass Angebote an Institutionen zur Verfügung stehen, welche den Bedürfnissen von invaliden Personen in angemessener Weise entsprechen. Das SEG stellt sicher, dass ein bedarfsgerechtes Angebot für betreuungsbedürftige Kinder und Jugendliche, erwachsenen Personen mit Behinderungen sowie für Menschen mit Suchtproblematik vorhanden ist. Mit der Teilrevision sollen neben den stationär neu auch die ambulant erbrachten Leistungen gesetzlich geregelt werden, die für die benannten Personengruppen beim Wohnen, bei der Ausbildung und Erziehung respektive beim Arbeiten und bei einer möglichst selbständigen Lebensführung angeboten werden.
    Zustimmung mit 101 zu 0 Stimmen.
  6. B 172   Einführung der Teilbevorschussung von Alimenten; Entwurf Änderung des Sozialhilfegesetzes, 1. Beratung.
    Standpunkt SP: Die Alimentenbevorschussung im Kanton Luzern weist heute einen enormen Schwelleneffekt aus. Mit der Teilbevorschussung kann dieser beseitigt werden. Mit der Gesetzesrevision kann eine gewisse Korrektur erfolgen. Der Schwelleneffekt wird abgebaut, so dass ich als betroffene Person nicht mehr überlegen muss, ob sich ein höheres Einkommen lohnt. Die Regierung will neben dem Abbau des Schwelleneffekts auch den Anreiz schaffen, dass Alleinerziehende höhere Pensen und mehr Einkommen anstreben. Die Revision strebt die Vereinheitlichung des massgebenden Einkommens mit der IPV an.
    Zustimmung mit 109 zu 0 Stimmen.
  7. B 5   Nachtragskredite zum Voranschlag 2019; Entwurf Kantonsratsbeschluss über die Bewilligung.
    Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat sechs Nachtragskredite zum Voranschlag 2019. In der Erfolgsrechnung 2019 sollen Mehrkosten von 14,8 Millionen Franken bewilligt werden. Der grössere Teil der Mehrkosten fällt in den Aufgabenbereichen Asyl- und Flüchtlingswesen und Volksschulbildung an. Zusätzliche Mittel sind in den Bereichen Hochschulbildung, Sozialversicherungen, polizeiliche Leistungen und Veterinärwesen notwendig. Der zusätzliche Mittelbedarf kann mit der Zunahme der Steuererträge und der doppelten Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank finanziert werden.
    Standpunkt SP: Wir haben schon letztes Jahr beim Budget gesagt und darauf hingewiesen, dass klar zu knapp budgetiert wurde. Die Zusammenfassung der Botschaft bringt es auf den Punkt: Es hat sich gezeigt, dass bei der Budgetierung von zu optimistischen Annahmen ausgegangen wurde. Es ist aber klar, dass aus finanzpolitischen Gründen zu optimistisch budgetiert wurde. Diese Art von Budgetierung in den letzten Jahren, ist im Kanton gewollt. Ein Umstand der absolut nicht tragbar ist. Wir fordern in Zukunft eine realistische Budgetierung, die sich an den zu vollbringenden Leistungen für die Menschen im Kanton Luzern orientiert und nicht an einer Tabelle, damit die Zahlen aufgehen.

    Zustimmung mit 106 zu 1 Stimme.
  8. B 4 A Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2020–2023; Entwürfe Kantonsratsbeschlüsse – Kantonsratsbeschluss über den Aufgaben- und Finanzplan 2020–2023 des Kantons Luzern.
    Die Regierung meint: Die Finanzpolitik des Kantons Luzern ist auf Kurs: Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat den Voranschlag 2020 mit einem Ertragsüberschuss von 19 Millionen Franken und einen Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2020 bis 2023 mit Aufwandüberschüssen zwischen 8,0 und 19,5 Millionen Franken. Das ist gegenüber dem letztjährigen Aufgaben- und Finanzplan eine erfreuliche Entwicklung. Die Regierung hat wieder mehr Luft und will gezielt mehr Mittel für die Bereiche Bildung, Sicherheit, Soziales und Verkehr einsetzen – aber sie warnt vor Übermut.
    Die SP meint: Im AFP werdet die allermeisten vergangenen Abbauprogramme nicht kritisch hinterfragt. Auch solche nicht, von denen die Regierung vorgab, sie wiederwillig und aus rein finanz- und nicht sachpolitischen Gründen durchzuführen. Dringend benötigte Anpassung werden leider nur halbherzig durchgeführt. Die geplanten Erhöhungen der finanziellen Mittel sind mehr Kosmetik es so tun als ob, als eine ernsthaft längerfristige Verbesserung für die Menschen im Kanton Luzern.
    Die meisten Bemerkungen (Anträge) zum AFP von linker Seite wurden abgelehnt. Einzig Anträge der PFK wurden überwiesen.
    Schlussabstimmung: Zustimmung mit 110 zu 5 Stimmen mit den meisten Stimmen von grün/rot.
  9. B 4 B Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2020–2023; Entwürfe Kantonsratsbeschlüsse – Kantonsratsbeschluss über den Voranschlag 2020 des Kantons Luzern
    Die Anträge zum Voranschlag von linker Seite wurden abgelehnt.
    Schlussabstimmung: Zustimmung mit  zu  Stimmen gegen die Stimmen von grün/rot.

    Bild: der.bund.ch

  10. B 174 A Umsetzung Bundesgesetz über Geldspiele; Entwürfe Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele sowie zweier Dekrete über die Genehmigung des Beitritts zu geänderten Konkordaten – Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EGBGS), 1. Lesung.
    Das vorliegende Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele stellt den Vollzug des am 01. Januar in Kraft getretenen Bundesgesetzes im Kanton Luzern sicher. Weiter ist, als Grundlage für die interkantonale Zusammenarbeit, der Beitritt des Kantons Luzern zu den beiden Dekreten (Interkantonale Vereinbarung) zu genehmigen.
  11. B 174 B Umsetzung Bundesgesetz über Geldspiele; Entwürfe Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele sowie zweier Dekrete über die Genehmigung des Beitritts zu geänderten Konkordaten – Dekret über die Genehmigung des Beitritts des Kantons Luzern zur Änderung der Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten (IVLW)

 

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