Die RUEK wurde an ihrer ersten Sitzung vom 26. August 2019 von der Regierung über die Botschaft B 169 „Volksinitiativen «Luzerner Kulturlandschaft» und Gegenvorschlag; Entwürfe Kantonsratsbeschlüsse und Gegenentwurf zur Gesetzesinitiative in der Form einer Änderung des Planungs- und Baugesetzes“ informiert.
Grundsatz: Was wollen die Initiativen?
Wir wollen mit diesen kantonalen Verfassungs- und Gesetzesinitiativen der überbordenden Ausdehnung von Siedlungsflächen und dem Verlust von Kulturland entgegenwirken.
Die Initiativen haben zum Ziel, den Schutz der Kulturlandschaft zu verstärken und die weitere Zersiedelung zu stoppen.
Die Flächen, die von der Landwirtschaft bewirtschaftet oder genutzt werden können – insbesondere die Fruchtfolgeflächen – sollen umfassend geschützt werden.
Konkret: Wir wollen…
• der Ausdehnung von Siedlungsflächen und dem Verlust von Kulturland entgegenwirken;
• Boden für die regionale Produktion von gesunden Lebensmitteln und für die Selbstversorgung nachhaltig sichern;
• eine Vielfalt von naturnahen Lebensräumen für Pflanzen und Tiere erhalten und fördern;
• eine Landschaft mit reizvoller und wohnlicher Siedlungsentwicklung, die sich ins Landschaftsbild einordnet;
• unsere Landschaft und die landwirtschaftlich nutzbaren Flächen besser schützen, dies auch zum Nutzen der kommenden Generationen.
Was meint die Regierung zu den Initiativen?
Die beiden Volksinitiativen «Luzerner Kulturlandschaft» (eine Verfassungs- und eine Gesetzesinitiative) verlangen, dass die Qualität in der Raumplanung gesteigert und dem Schutz der Landschaft und des Kulturlandes stärker Rechnung getragen wird. Hierzu sollen die Kantonsverfassung und das Planungs- und Baugesetz ergänzt werden. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Initiativen abzulehnen. Der Gesetzesinitiative stellt der Regierungsrat einen Gegenentwurf gegenüber, der zur Annahme empfohlen wird.
Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat die Entwürfe von zwei Kantonsratsbeschlüssen, mit denen die Volksinitiativen «Luzerner Kulturlandschaft» (Verfassungs- und Gesetzesinitiative) abgelehnt werden sollen, sowie den Entwurf einer Änderung des Planungs- und Baugesetzes als Gegenentwurf zur Gesetzesinitiative.
Der Regierungsrat anerkennt die Anliegen der Initiativen in weiten Teilen, lehnt sie aber aus den folgenden Gründen ab:
‒ Die Argumente der Initiantinnen und Initianten nehmen auf eine Ausgangslage Bezug, wie sie heute nicht mehr besteht. Die Raumplanung hat sich verändert, seit im Jahr 2014 das eidgenössische Raumplanungsgesetz revidiert worden ist. Seither werden die Grundsätze der Siedlungsentwicklung nach innen und
der Verdichtung streng umgesetzt. Die Initiativen sind deshalb unnötig.
‒ Die Initiativen verhindern eine zweckmässige Raumplanung, die alle Interessen einbezieht. Raumplanung ist wichtig, damit sich Kanton und Gemeinden weiterentwickeln können. Die Initiativen verunmöglichen eine auf die Interessen der Gesamtbevölkerung ausgerichtete, differenzierte Raumplanung.
‒ Die Initiativen verhindern, dass die Entwicklung dort stattfindet, wo die nötige Infrastruktur vorhanden ist. Stattdessen fördern sie die Bautätigkeit an peripheren, unzweckmässigen Lagen und provozieren den Bau zusätzlicher Infrastrukturanlagen. Damit führen die Initiativen gerade zu einer weiteren Zersiedelung.
‒ Die Aufnahme einer Bestimmung zur Raumplanung widerspricht dem Modell der Luzerner Kantonsverfassung.
Der Regierungsrat stellt der Gesetzesinitiative einen Gegenentwurf gegenüber. Dieser berücksichtigt wesentliche Anliegen der Gesetzesinitiative, ohne den raumplanerischen Spielraum für den Kanton und die Gemeinden allzu sehr einzuschränken.
Der Regierungsrat empfiehlt den Gegenentwurf zur Annahme.
1. Lesung RUEK
Am 23. September 2019 erfolgte in der RUEK die 1. Lesung (Beratung) dieses Geschäftes. Alle Parteien traten in ihren Eintretensvoten einstimmig für die Behandlung von B 169 ein. Die anschliessende Detailberatungen dauerte den ganzen Tag.
Allerdings, der Kantonsratsbeschluss über die Volksinitiative «Luzerner Kulturlandschaft» (Verfassungsinitiative) ergab keine Wortmeldungen und Anträge. Dem Kantonsratsbeschluss über die Volksinitiative «Luzerner Kulturlandschaft» (Verfassungsinitiative) wurde mit 9 zu 4 Stimmen zugestimmt. (Die Initiative wurde damit in der Kommission abgelehnt.)
Der Gegenentwurf zur Gesetzesinitiative «Luzerner Kulturlandschaft» gab hingegen mehr zu diskutieren. Die etwa 12 Anträge wurden Pro und Kontra diskutiert und anschliessend zurückgezogen oder kamen zur Abstimmung. Dem Gegenentwurf zur Gesetzesinitiative «Luzerner Kulturlandschaft» wurde schlussendlich mit 10 zu 3 Stimmen zugestimmt.
Dem Kantonsratsbeschluss über die Volksinitiative «Luzerner Kulturlandschaft» (Gesetzesinitiative) wurde mit 9 Stimmen bei vier Enthaltungen zugestimmt. (Die Initiative wurde damit ebenfalls abgelehnt.)
1. Beratung Kantonsrat
Am 21. Oktober 2019 erfolgte im Kantonsrat die 1. Beratung von B 169 (Details).
2. Lesung RUEK
Die 2. Lesung von B 169 erfolgte in der RUEK am 4. November 2019. Zu Beginn bekam die Kommission eine Information über das Thema Bodenaufwertung. Es ging darin um die Bodenkartierung und Bodenverbesserungen.
Auch in der 2. Lesung wurden wieder etliche Anträge gestellt, bevor es zur Schlussabstimmung kam. Diese verlief wie folgt:
Die erste Abstimmung endete mit 6 zu 6 Stimmen unentschieden.
Die zweite Abstimmung endete mit 6 zu 6 Stimmen unentschieden.
Dem Gegenentwurf zur Gesetzesinitiative «Luzerner Kulturlandschaft» wurde mit Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt.
2. Beratung Kantonsrat (Schlussberatung)
Am 12. Dezember 2019 erfolgen dann die 2. Beratung im Kantonsrat.
In der 1. Schlussabstimmung stimmte der Rat dem Kantonsratsbeschluss über die Volksinitiative «Luzerner Kulturlandschaft» (Verfassungsinitiative), wie er aus der Beratung hervorgegangen ist, mit 83 zu 33 Stimmen zu. Sie ist somit abgelehnt und unterliegt der Volksabstimmung.
In der 2. Schlussabstimmung stimmte der Rat dem Kantonsratsbeschluss über die Volksinitiative «Luzerner Kulturlandschaft» (Gesetzesinitiative), wie er aus der Beratung hervorgegangen ist, mit 84 zu 32 Stimmen zu. Auch sie wurde damit abgelehnt und unterliegt zusammen mit dem Gegenentwurf der Doppelabstimmung.
In der 3. Schlussabstimmung stimmte der Rat dem Gegenentwurf zur Gesetzesinitiative «Luzerner Kulturlandschaft», wie er aus der Beratung hervorgegangen ist, mit 66 zu 49 Stimmen zu.
Volksabstimmung
Die Abstimmung war für den 17. Mai 2020 geplant. Infolge des Corona-Virusses ist sie verschoben worden. Die Abstimmung erfolgt somit später.