Erster Sessionstag vom 7. September 2020
Die Kantonsratssession findet wieder in der Messehalle Luzern statt.
Hier der Link zur Traktandenliste, den Kurzprotokollen, Anwesenheiten und Abstimmungsresultaten. Es wird ein Live-Streaming via Internet (Vormittag) (Nachmittag) realisiert (im Fokus steht das Rednerpult, die «KRP- sowie Regierungsbank» und zwischendurch mal eine Totalaufnahme des Rates).
Vereidigung neuer Mitglieder
Zu Beginn der Session werden zwei neue Ratsmitglieder vereidigt. Anja Meier aus Willisau sitzt nun für Sara Agner in unserer Fraktion. Zugleich wurde ein neues CVP-Mitglied in den Rat aufgenommen.
Antrittsrede Ylfete Fanay
Anschliessend hält unsere Kantonsratspräsidentin Ylfete Fanay ihre Antrittsrede.
Dringliche Vorstösse
Es muss über 13 dringliche Vorstösse entschieden werden. Dringliche Vorstösse September-Session 2020_LISTE Ergebnisse Der Rat folgt den Anträgen der Regierung.
Sachgeschäfte und dazugehörende parlamentarische Vorstösse
Traktandum 3: B 30 Planungsbericht über die politische Kultur und Zusammenarbeit im Kanton Luzern; Entwurf Kantonsratsbeschluss über die Kenntnisnahme
Wie steht es um die politische Kultur und Zusammenarbeit im Kanton Luzern?
Der Regierungsrat hat diese Frage in einem mehrstufigen Prozess untersuchen lassen: Aufgaben, Instrumente und Prozesse sind zweckmässig definiert, die Behandlung der Geschäfte funktioniert grundsätzlich gut. Es gibt
aber auch noch Spielraum, um die Wirkung weicher Faktoren auf das politische Klima günstig zu beeinflussen.
Nach der Diskussion zu dieser Botschaft und zu verschienden Anträgen wird die Botschaft
Traktandum 4: B 31 Anpassung der Verjährungs- und Verwirkungsfristen im Haftungsgesetz; Entwurf Änderung des Haftungsgesetzes
Das Bundesparlament hat eine Änderung des Obligationenrechts betreffend die Verlängerung der Verjährung von Forderungen verabschiedet. Die Änderung ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Da sich das kantonale Haftungsgesetz bei der Länge der Verjährungs- und Verwirkungsfristen an den privatrechtlichen Verjährungsfristen orientiert, ist eine Revision des Haftungsgesetzes erforderlich.
Der Botschaft wird ohne Opposion zugestimmt.
Traktandum 5 und 6: B 39 Entwicklung des Campus Horw – Gründung einer Aktiengesell-schaft; Entwürfe Dekret und Änderung des FLG
Die Gebäude auf dem Campus Horw sind zwar im Innenausbau gut unterhalten. Die Gebäudehülle und die haustechnischen Installationen müssen aber dringend umfassend erneuert werden. Der erneuerte und erweiterte Campus Horw soll Heimat für die Hochschule Luzern – Technik und Architektur und neu für die Pädagogische Hochschule Luzern werden. Der Campus Horw soll dynamisch bewirtschaftet werden und die Vernetzung von Bildung und Wirtschaft fördern. Die Erneuerung und Erweiterung des Campus Horw und dessen Bewirtschaftung sollen durch eine kantonseigene gemeinnützige Aktiengesellschaft realisiert werden. Das Vorhaben unterliegt der Volksabstimmung.
Für den Bau und die Bewirtschaftung soll eine kantonseigene gemeinnützige Aktiengesellschaft gegründet werden: Immobilien Campus Luzern-Horw AG, Abstimmung 2021, Gründung AG 2024. Hauptmieterin ist die PH und HSLU T&A (Kostenmiete). Gründungskosten 100‘000.- Bareinlage 3 Mio. Sacheinlage 72 Mio. Baukosten: Fremdfinanzierung und Bundessubventionen 365 Mio.
Unsere Vorbehalte: Entdemokratisierung und Entzug der politischen Mitsprache sowie Kontrolle des Kantons schreiten weiter voran. Teure Schaffung von Gremien/ Ämter zuteilen. Schuldenbremse verhindert abermals wichtige kantonale Investitionen.
Dieser Botschaft B 39A wird zugestimmt, gegen die Stimmen der Linken.
Traktandum 7: B 28 Teilrevision Gesundheitsgesetz mit Schwerpunkt Bewilligungswesen und Aufsicht; Entwurf Änderung des Gesundheitsgesetzes
Mit einer Teilrevision des Gesundheitsgesetzes werden im Bereich Bewilligungen und Aufsicht eine Harmonisierung der rechtlichen Grundlagen für die Ausübung bewilligungspflichtiger Berufe mit dem Bundesrecht, die Wiedereinführung der Bewilligungspflicht für die Naturheilpraktik und eine Erweiterung des Kreises der bewilligungspflichtigen Betriebe im Gesundheitswesen vorgeschlagen. Daneben soll die Rechtsgrundlage für kantonale Massnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und für die Palliativversorgung geschaffen sowie das Gesundheitsgesetz generell aufgrund der erfolgten rechtlichen Entwicklung und den Erfahrungen der Praxis aktualisiert werden.
Der Rat stimmt der Botschaft zu.
Traktandum 8 und 9: B 48 Anpassung der Finanzierung der Ergänzungsleistungen zu einer AHV-Rente für Heimbewohnerinnen und -bewohner; Entwürfe Änderung des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und Dekret über einen Beitrag des Kantons an den Auf-wand der Ergänzungsleistungen 2020
Die rückwirkend auf Anfang 2020 erfolgte Erhöhung der bei den Ergänzungsleistungen maximal anrechenbaren Heimtaxen führt bei der Finanzierung der Ergänzungsleistungen zu einer AHV-Rente im Heim zu einer verstärkten Umverteilung von der Landschaft mit eher günstigen Heimen zur Stadt Luzern und den Agglomerationsgemeinden mit teureren Heimen. Die Finanzierung der Ergänzungsleistungen im Heim soll deshalb so angepasst werden, dass die Heimtaxen nur noch bis zu einer bestimmten Grenze solidarisch von allen Gemeinden mitfinanziert werden. Der diese Grenze übersteigende Teil soll neu zulasten der Wohnsitzgemeinde gehen.
Das Kantonsgericht hat mit Urteil vom 15. Januar 2020 festgestellt, dass die bisherige Begrenzung der bei den Ergänzungsleistungen maximal anrechenbaren Heimtaxen (EL-Taxgrenze) bei derzeit 141 Franken gegen Bundesvorgaben verstösst und viele Betroffene zum WSH Bezug (Wirtschaftliche Sozialhilfe) gezwungen waren, was gegen Bundesvorgaben verstösst. Gericht hat dem Kläger rückwirkend eine höhere Taxe (effektive Kosten) per 2018 (Einritt Heim) zugesprochen. Der Regierungsrat hat Urteil akzeptiert und arbeitete mit VLG und Stadt Luzern eine Lösung aus.
Abstimmung: Zustimmung zur Gesetzesänderung gegen die Stimmen der SP.
Traktandum 10: P 226 Postulat Engler Pia und Mit. über die rückwirkende Anpassung der maximal anrechenbaren Aufenthaltstaxe bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen
Der Regierungsrat wird aufgefordert, die Anpassung der maximal anrechenbaren Aufenthaltstaxe bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen in Pflegeheimen rückwirkend ab 2019 zu überprüfen und anzupassen. Niemand soll aufgrund eines Pflegeheimaufenthalts zum Sozialhilfebezüger oder zur Sozialhilfebezügerin werden.
Abstimmung: Ablehnung.
Traktandum 11: B 41 Schaffung von Sportraumkapazitäten in Sursee; Entwurf Dekret über einen Sonderkredit
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, dem Entwurf eines Dekrets über einen Sonderkredit für den Erwerb eines Nutzungsrechtes an der Dreifachsporthalle auf dem Zirkusplatz in Sursee zuzustimmen. Mit dem Nutzungsrecht können die bestehenden räumlichen Engpässe beseitigt werden und die kantonalen Berufsfachschulen in Sursee und die Kantonsschule Sursee erhalten ab August 2024 für 67 Lektionen eine neue und attraktive Sportinfrastruktur.
Abstimmung: Zustimmung.
Traktandum 12: B 36 Zusatzkredit für den Bau der Holzschnitzelheizzentrale für das HPZH und das BBZN in Hohenrain; Entwurf Kantonsratsbeschluss
Am 5. Dezember 2017 bewilligte der Kantonsrat einen Sonderkredit von 4,03 Millionen Franken für den Bau einer Holzschnitzelheizzentrale mit Fernwärmeleitungsnetz für das Heilpädagogische Zentrum Hohenrain und das Berufsbildungszentrum Natur und Ernährung in Hohenrain. Nun beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat für dieses Projekt einen Zusatzkredit von 1,1 Millionen Franken.
Der Zusatzkredit ist nötig, um Mehrausgaben zu finanzieren. Diese ergeben sich aus Auflagen aus der Baubewilligung, einer zusätzlichen Mess-, Steuer-, Regelund Leittechnik-Verbindung zwischen der Holzschnitzelheizzentrale und den Übergabestationen sowie zusätzlichen Honorarkosten wegen des Wechsels des
Planerteams. Weiter zeichnen sich Mehrkosten aufgrund der erfolgten Prüfung und Neubeurteilung des Projekts und der bereits erfolgten Submissionsverfahren ab.
Abstimmung: Zustimmung
Traktandum 13: B 37 Änderung der Kantonsstrasse K 2b, Einmündung Dorfstrasse – Rütimatt, Gemeinden Greppen und Weggis; Entwurf Dekret über einen Sonderkredit
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, eine Änderung der Kantonsstrasse K 2b im Abschnitt Einmündung Dorfstrasse bis Rütimatt in den Gemeinden Greppen und Weggis zu beschliessen und für die Baukosten einen Sonderkredit von 14,7 Millionen Franken zu bewilligen.
Die Kantonsstrasse K 2b verbindet die Gemeinden Greppen und Weggis. Die Strasse weist über längere Strecken eine für die heutigen Verhältnisse ungenügende Breite auf. Für den Langsamverkehr bestehen zudem nur lückenhafte und unterdimensionierte Anlagen. Mit dem Projekt wird ein durchgehender Rad-/Gehweg entlang der Kantonsstrasse realisiert. Die Strasse wird gemäss den aktuellen Normen und Richtlinien verbreitert und gleichzeitig saniert.
Standpunkt Teile der SP: Dem Projekt liegt eine konservative und nicht den heutigen Klimabedingungen angepasste Planung zu Grunde. Die Strasse wird für den motorisierten Individualverkehr attraktiver und verleitet zum schnellen Fahren. Der kombinierte Rad- und Gehweg verläuft unattraktiv entlang der Hauptstrasse und eine natürliche Beschattung ist nicht vorgesehen. Investitionen in Strassenbauprojekte sollen ab sofort auf die Klimaneutralität überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Abstimmung: Zustimmung.
Traktandum 14: B 38 Änderung der Kantonsstrasse K 10 im Abschnitt Althus-Entlebuch Dorf (exkl.), Gemeinde Entlebuch; Entwurf Dekret über einen Sonderkredit
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, eine Änderung der Kantonsstrasse K 10 im Abschnitt Althus–Entlebuch Dorf (exkl.) zu beschliessen und für die Baukosten einen Sonderkredit von 12,9 Millionen Franken zu bewilligen.
Die Kantonsstrasse K 10 dient als Hauptverkehrsachse zwischen den Kantonen Luzern und Bern und dem Lokalverkehr der Gemeinden in der Biosphäre Entlebuch. Im Projektperimeter genügt die Kantonsstrasse den heutigen Anforderungen an die Verkehrssicherheit und die Funktionsfähigkeit, insbesondere für die Fussgängerinnen und Fussgänger und die Radfahrenden, nicht mehr. Separate Anlagen für die Radfahrenden sind nicht vorhanden. Ausserdem sind die Kantonsstrasse und die bestehenden Kunstbauten im Abschnitt Einmündung Renggstrasse–Dorf in einem schlechten Zustand. Sodann entsprechen die bestehenden Bushaltestellen nicht mehr den heutigen Bedürfnissen und den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes.
Kritik der SP: Eine Bushaltestelle wird aufgehoben rest. verschoben.
Abstimmung: Zustimmung.
Traktandum 15: B 40 Infrastrukturausbau Bushub Littau; Entwurf Dekret über einen Sonderkredit
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, für den Bau eines Bushubs in Littau einen Sonderkredit von 3,51 Millionen Franken zu bewilligen. Die geplante Angebotserweiterung und die neue Linienführung im Busverkehr sowie die Siedlungsentwicklung erfordern eine Neuorganisation des Bahnhofplatzes in Littau zur optimalen Verknüpfung der Buslinien mit der S-Bahn nach Luzern und in die Region Luzern West.
Abstimmung: Zustimmung.
Traktandum 16: B 42 Änderung Kantonsstrasse K 36, Chlusbode – Under Lammberg, Gemeinden Schüpfheim und Escholzmatt-Marbach; Entwurf Dekret über einen Sonderkredit
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, eine Änderung der Kantonsstrasse K 36 im Abschnitt Chlusbode bis Under Lammberg in den Gemeinden Schüpfheim und Escholzmatt-Marbach zu beschliessen und für die Baukosten einen Kredit von 26’095’000 Franken zu bewilligen. Der Beschluss unterliegt der Volksabstimmung.
Die Kantonsstrasse und die zahlreichen bestehenden Kunstbauten befinden sich in einem schlechten Zustand und genügen den heutigen Anforderungen nur noch unzureichend. Zudem führt die Strasse durch topografisch und geologisch schwieriges Gelände. Es ereignen sich fast jährlich grössere Stein- und Blockschläge sowie Sturmschäden. Kernziele des Ausbaus sind die Reduktion der Gefährdung durch Naturgefahren und die Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Abstimmung:
Traktandum 17: B 24 Abrechnung über das NRP-Darlehen und die Bürgschaft für das Investitionsprojekt «Neuerschliessung Sörenberg-Rothorn»; Entwurf Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung
Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat den Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung des Darlehens und der Bürgschaft zugunsten der Bergbahnen Sörenberg AG für das Investitionsprojekt «Neuerschliessung Sörenberg-Rothorn». Das Darlehen aus Mitteln der Neuen Regionalpolitik in der Höhe von 1,8 Millionen Franken wurde zur Finanzierung der ersten Etappe verwendet. Dagegen wurde die Bürgschaft in der Höhe von 4,2 Millionen Franken nicht in Anspruch genommen.
Das Investitionsprojekt «Neuerschliessung Sörenberg-Rothorn» sah den Zusammenschluss der Skigebiete Sörenberg Dorf und Rothorn mit verschiedenen neuen Infrastrukturanlagen (Transportanlagen, Neubau Restaurant und Beschnei-ungsanlagen) vor. Mit Sonderkredit vom 7. Dezember 2015 wurden der Bergbahnen Sörenberg AG ein zinsloses Darlehen im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) in der Höhe von 1,8 Millionen Franken und eine einfache Bürgschaft in der Höhe von 4,2 Millionen Franken bewilligt.
Traktandum 18: Wahlen einer frei einsetzbarern Richterin / eines frei einsetzbaren Richters.
Traktandum 19: Wahl einer Jugendanwältin / eines Jugendanwaltes.
Traktandum 20: Wechsel in den ständigen Kommissionen.
Parlamentarische Vorstösse
Wir beginnen mit den dringlich erklärten Vorstössen. Werden aber nicht ganz fertig damit. Denn am Nachmittag finden die Fraktionsausflüge statt.
Am Montag 14. September geht es weiter.