Oktober-Session Luzerner Kantonsrat vom 26. und 27. Oktober 2020, 1. Sessionstag

  • 26. Oktober 2020
  • Kantonsrat Luzern
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Oktober-Session Luzerner Kantonsrat vom 26. und 27. Oktober 2020, 1. Sessionstag

Erster Sessionstag vom 26. Oktober 2020

Bild: Kanton Luzern

Die Kantonsratssession findet coronabedingt wieder in der Messehalle Luzern statt.

Hier der Link zur Traktandenliste, den Kurzprotokollen, Anwesenheiten und Abstimmungsresultaten. Es wird ein Live-Streaming via Internet realisiert (im Fokus steht das Rednerpult, die «KRP- sowie Regierungsbank» und zwischendurch mal eine Totalaufnahme des Rates).
Live-Stream Vormittag. Live-Stream Nachmittag.

 

 

 

Vor der Messehalle begrüssen uns heute Morgen Pflegefachleute. SP Kantonsrätin Sara Muff begründet dies auf Facebook wie folgt:

„Gemeinsam mit dem Gesundheitspersonal“ unter diesem Motto starten wir in die Protestwoche. Die Corona Krise hat sichtbar gemacht, was wir eigentlich schon lange wussten, nun gilt es zu handeln.
Wir müssen jetzt zahlen was zählt! Wir fordern bessere Arbeitsbedingungen im Gesundheitsbereich, mehr Rechte und besseren Schutz, denn auch die Pflege benötigt Pflege.
Bericht in der Luzerner Zeitung: Klatschen alleine reicht uns nicht

Traktanden

Sachgeschäfte und dazugehörende parlamentarische Vorstösse

Trakt. 1
Eröffnungen

Ein neues Ratsmitglied, Maurus Zeier von der FDP, wird vereidigt.

Zu Beginn der Session richten die Kantonsratspräsidentin Ylfete Fanay und der Regierungspräsident Reto Wyss das Wort an die Bevölkerung. Sie rufen die Bevölkerung zum Schutz vor Corona auf.

Es wird auf das Corona-Schutzkonzept hingewiesen.

Trakt. 2
Beschlussfassung über die dringliche Behandlung der parlamentarischen Vorstösse

Dringliche Vorstösse Oktober-Session 2020

Trakt. 3

Bild: Wikipedia

B 28  Teilrevision Gesundheitsgesetz mit Schwerpunkt Bewilligungswesen und Aufsicht; Entwurf Änderung des Gesundheitsgesetzes, 2. Beratung
Mit einer Teilrevision des Gesundheitsgesetzes werden im Bereich Bewilligungen und Aufsicht eine Harmonisierung der rechtlichen Grundlagen für die Ausübung bewilligungspflichtiger Berufe mit dem Bundesrecht, die Wiedereinführung der Bewilligungspflicht für die Naturheilpraktik und eine Erweiterung des Kreises der bewilligungspflichtigen Betriebe im Gesundheitswesen vorgeschlagen. Daneben soll die Rechtsgrundlage für kantonale Massnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und für die Palliativversorgung geschaffen sowie das Gesundheitsgesetz generell aufgrund der erfolgten rechtlichen Entwicklung und den Erfahrungen der Praxis aktualisiert werden.

Der Kantonsrat stimmt dem Geschäft zu.

Trakt. 4 (4+5 als Paket)
B 48 A  Anpassung der Finanzierung der Ergänzungsleistungen zu einer AHV-Rente für Heimbewohnerinnen und -bewohner; Entwürfe Änderung des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und Dekret über einen Beitrag des Kantons an den Aufwand der Ergänzungsleistungen 2020 – Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, 2. Beratung

Der Kantonsrat stimmt dem Geschäft ohne den Stimmen der SP zu.

Trakt. 5
B 48 B Anpassung der Finanzierung der Ergänzungsleistungen zu einer AHV-Rente für Heimbewohnerinnen und -bewohner; Entwürfe Änderung des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und Dekret über einen Beitrag des Kantons an den Aufwand der Ergänzungsleistungen 2020 – Dekret über einen Beitrag des Kantons Luzern an den Aufwand der Ergänzungsleistungen des Jahres 2020
Die rückwirkend auf Anfang 2020 erfolgte Erhöhung der bei den Ergänzungsleistungen maximal anrechenbaren Heimtaxen führt bei der Finanzierung der Ergänzungsleistungen zu einer AHV-Rente im Heim zu einer verstärkten Umverteilung von der Landschaft mit eher günstigen Heimen zur Stadt Luzern und den Agglomerationsgemeinden mit teureren Heimen. Die Finanzierung der Ergänzungsleistungen im Heim soll deshalb so angepasst werden, dass die Heimtaxen nur noch bis zu einer bestimmten Grenze solidarisch von allen Gemeinden mitfinanziert werden. Der diese Grenze übersteigende Teil soll neu zulasten der Wohnsitzgemeinde gehen.

Der Kantonsrat stimmt dem Geschäft mit den Stimmen der SP zu.

Trakt. 6
B 31 Anpassung der Verjährungs- und Verwirkungsfristen im Haftungsgesetz; Entwurf Änderung des Haftungsgesetzes, 2. Beratung
Das Bundesparlament hat eine Änderung des Obligationenrechts betreffend die Verlängerung der Verjährung von Forderungen verabschiedet. Die Änderung ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Da sich das kantonale Haftungsgesetz bei der Länge der Verjährungs- und Verwirkungsfristen an den privatrechtlichen Verjährungsfristen orientiert, ist eine Revision des Haftungsgesetzes erforderlich.

Der Kantonsrat stimmt dem Geschäft zu.

Foto: Lukas Galantay

Trakt. 7 (7+8 als Paket)
B 39 A Entwicklung des Campus Horw – Gründung einer Aktiengesellschaft; Entwürfe Dekret und Änderung des FLG – Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen (FLG), 2. Beratung

Der Kantonsrat stimmt dem Geschäft gegen die Stimmen der SP zu. Die SP ist nicht gegen den Ausbau des Campus Horw. Jedoch, dass die Gebäude in eine AG ausgelagert werden.

Trakt. 8
B 39 B Entwicklung des Campus Horw – Gründung einer Aktiengesellschaft; Entwürfe Dekret und Änderung des FLG – Dekret über die Gründung einer Aktiengesellschaft für die Erneuerung, Erweiterung und Bewirtschaftung des Campus Horw
Die Gebäude auf dem Campus Horw sind zwar im Innenausbau gut unterhalten. Die Gebäudehülle und die haustechnischen Installationen müssen aber dringend umfassend erneuert werden. Der erneuerte und erweiterte Campus Horw soll Heimat für die Hochschule Luzern – Technik und Architektur und neu für die Pädagogische Hochschule Luzern werden. Der Campus Horw soll dynamisch bewirtschaftet werden und die Vernetzung von Bildung und Wirtschaft fördern. Die Erneuerung und Erweiterung des Campus Horw und dessen Bewirtschaftung sollen durch eine kantonseigene gemeinnützige Aktiengesellschaft realisiert werden. Das Vorhaben unterliegt der Volksabstimmung.

Der Kantonsrat stimmt dem Geschäft gegen die Stimmen der SP zu.

Trakt. 9
B 51 Nachtragskredite zum Voranschlag 2020; Entwurf Kantonsratsbeschluss über die Bewilligung
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat fünf Nachtragskredite zum Voranschlag 2020. In der Erfolgsrechnung 2020 sollen Mehrkosten von 7,1 Millionen Franken bewilligt werden. Der grössere Teil der Mehrkosten fällt in den Aufgabenbereichen Hochschulbildung und Sozialversicherungen an. Zusätzliche Mittel sind in den Bereichen Landwirtschaft und Wald, Militär, Zivilschutz und Justizvollzug sowie Dienstleistungen Immobilien notwendig.

Der Kantonsrat stimmt dem Geschäft zu.

Trakt. 10 (10-14 als Paket)
B 50 A  Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2021 – 2024; mit Entwurf des Voranschlags 2021 – Kantonsratsbeschluss über den Aufgaben- und Finanzplan 2021–2024 des Kantons Luzern

Es liegen 22 Anträge auf Bemerkungen vor. Hier die Liste und Abstimmungsergebnis: B 50 A_Bemerkungen KR

Hier mein Votum zu Bemerkung 20 Biobauern :
Antragsteller: Arnold Valentin, Grüne/ Junge Grüne: Für die Planperiode 2022 – 2024 sollen zusätzlich 1 Mio. pro Jahr bereitgestellt werden, um den Kantonsanteil an Biolandwirtschaftsbetriebe bis 2024 auf 25 % zu erhöhen (gem. Zielsetzung Bio Suisse). Statistik Landwirtschaftsbetriebe CH. Diese Bemerkung wurde vom Kantonsrat abgelehnt.

Der Kantonsrat stimmt dem Aufgaben- und Finanzplan 2021–2024 gegen die Stimmen von SP und Grüne/ Junge Grüne zu.

Trakt. 11
B 50 B Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2021 – 2024; mit Entwurf des Voranschlags 2021 – Kantonsratsbeschluss über den Voranschlag 2021 des Kantons Luzern

Es liegen 5 Anträge zum Voranschlag 2021 vor: B 50 B_Antrag KR

Der Kantonsrat stimmt dem Geschäft ohne den Stimen der Grünen/ Jungen Grünen zu.

Trakt. 12
B 50 C Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2021 – 2024; mit Entwurf des Voranschlags 2021 – Kantonsratsbeschluss über die Festsetzung des Steuerfusses für die Staatssteuern im Jahr 2021
Der Ausbruch der Corona-Pandemie Anfang 2020 stellt den Kanton Luzern vor grosse Herausforderungen, gesundheitspolitisch, wirtschaftspolitisch, aber auch finanziell. Die Regierung rechnet deshalb im vorliegenden AFP 2021–2024 gegenüber dem Vorjahres-AFP einerseits mit einem deutlichen Rückgang der Steuererträge und des kantonalen Anteils an der direkten Bundessteuer. Anderseits geht sie derzeit davon aus, dass coronabedingte Mehrkosten im Jahr 2020 anfallen und somit den Voranschlag 2021 und die Planjahre 2022 bis 2024 nicht mehr direkt belasten. Die Regierung hat den AFP 2021–2024 so realistisch wie möglich geplant. Das heisst, sie geht in jedem Bereich vom jeweils wahrscheinlichsten Szenario aus. Aufgrund der hohen Unsicherheit über die Entwicklung und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie können jedoch auch bessere und schlechtere Szenarien nicht ausgeschlossen werden.

Der Kantonsrat stimmt dem Geschäft mit 1 Nein-Stimme zu.

Fraktionserklärungen

Anschliessend an die AFP-Debatte folgen Fraktionserklärungen der Parteien. Die Fraktionserklärungen beinhalten einen Rückblick auf diese Debatte.

 

 

 

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