Dezembersession des Luzerner Kantonsrates vom 6. und 7. Dezember 2021, 1. Sessionstag

  • 06. Dezember 2021
  • Kantonsrat Luzern
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Dezembersession des Luzerner Kantonsrates vom 6. und 7. Dezember 2021, 1. Sessionstag

Erster Sessionstag vom 6. Dezember 2021

Stadthalle Sursee (Bild: www.stadthalle-sursee.ch)

Der Kantonsrat Luzern trifft sich zur Dezember-Session 2021. Die Session findet wiederum in der Stadthalle Sursee statt. Coronabedingt, damit die Abstände eingehalten werden können. Ein strenges Schutzkonzept vermeiden hoffentlich Ansteckungen mit dem Virus. Die Schutzmaske muss auch während dem Ratsbetrieb am eigenen Sitzplatz getragen werden. Lediglich bei den Voten am Rednerpult darf die Maske abgenommen werden. Angenehm ist die mobile Abstimmungsanlage.

Am Montag beginnt die Session bereits um 8 Uhr  statt um 9 Uhr. Grund ist nicht etwa die grosse Zahl der Geschäfte sondern die Parkplatzsituation in Sursee. Es findet gleichentags der Waren-Markt statt. Die Anreise mit dem öffentlichen Verkehr ist offenbar noch nicht überall angekommen. Klimaschutz lässt grüssen.

Hier geht es zur Traktandenliste, den Kurzprotokollen, den Anwesenheitslisten und den Abstimmungsresultaten.

Livestream Vormittag. Livestream Nachmittag.

Beratungsstau im Kantonsrat

Es stehen 79 Traktanden an: 7 Botschaften, 3 Wahlen (Justiz und Datenbeauftragter) und 64 parlamentarische Vorstösse. Davon 12 aus der vorletzten Session und 26 aus der letzten Session! Wir stecken also in einem Beratungsstau, da einzelne Sessionstage aus finanziellen Gründen abgesagt wurden. Ein Sessionstag in Sursee verurssacht ca. 60’000 Franken Mehrkosten gegenüber der Session im Kantonsratssaal in Luzern. Der kann aus Covid-Gründen nicht benutzt werden. Leider wollte die SVP-Fraktion nichts von einer freiwilligen Zertifikatspflicht wissen. Deshalb arbeitete der Regierungsrat in windeseile einen Gesetzesentwurf aus.
In Traktandum 8 berät der Kantonsrat in der Dezember-Session die Botschaft B 92 Covid-19-Zertifikatspflicht an Sessionen des Kantonsrates. Hier die Zusammenfassung der Botschaft:
Am 26. Oktober 2021 hat der Kantonsrat die dringlich eingereichte Motion M 700 von Adrian Nussbaum über die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für eine Zertifikats- und/oder Testpflicht erheblich erklärt. Der Regierungsrat unterbreitet mit dieser Botschaft die mit der Motion umgehend verlangte Gesetzesvorlage. Damit soll während der Session der Zutritt zum Ratssaal und zur Tribüne des Ratssaales nur mit einem gültigen Covid-19-Zertifikat gewährt werden. Die Regelung ist befristet auf die Dauer der Gültigkeit der Rechtsgrundlage für das Covid-19-Zertifikat im Covid-19-Gesetz des Bundes, mithin bis zum 31. Dezember 2022.
Für die Wahrnehmung ihrer politischen Rechte müssen die Mitglieder des Kantonsrates ungehinderten Zugang zu den Rats- und Kommissionssitzungen haben. Sie sind denn auch gemäss § 37 Absatz 1 des Kantonsratsgesetzes (SRL Nr. 30) verpflichtet, an den Sitzungen des Kantonsrates und der Kommissionen teilzunehmen.
Die Einschränkung des Zugangs zu den Kantonsratssessionen beziehungsweise die Auferlegung einer zusätzlichen Pflicht für die Ausübung des Kantonsratsmandates tangiert das aktive Wahlrecht der Bürgerinnen und Bürger und muss daher auf einer formellen gesetzlichen Grundlage beruhen sowie im öffentlichen Interesse und verhältnismässig sein Die Covid-19-Zertifikatspflicht soll nur für die Teilnahme an den Sessionen im Kantonsratssaal gelten, nicht aber für Kommissionssitzungen. Konkret soll an den Sessionen der Zutritt zum Ratssaal und zur Tribüne nur noch mit einem gültigen Covid-19-Zertifikat gemäss Artikel 6a des
Covid-19-Gesetzes möglich sein.
Mit der Einführung der Zertifikatspflicht soll eine Rückkehr des Kantonsrates in den Ratssaal im Regierungsgebäude ermöglicht werden. So wird die Handlungsfähigkeit des Kantonsrates in epidemiologisch unsicheren Zeiten sichergestellt, indem er nicht mehr von wechselnden externen Tagungsorten mit dem entsprechenden organisatorischen Aufwand abhängig ist. Da die Einhaltung der notwendigen Abstände oder alternativ bauliche Massnahmen (Plexiglaswänden) im Kantonsratssaal nicht möglich sind, bietet einzig die Zertifikatspflicht die Möglichkeit zur Rückkehr in den Kantonsratssaal. Weiter schützt die Zertifikatspflicht alle Teilnehmenden der Sessionen vor Ansteckungen und stärkt auch dadurch die Handlungsfähigkeit des Rates. Zudem kann der Kantonsrat damit eine Vorbildfunktion wahrnehmen. Demgegenüber sind die Voraussetzungen zum Erhalt eines Covid-19-Zertifikats nicht mit einem grossen Aufwand verbunden. Aus diesen Gründen erachtet der Regierungsrat die Einführung einer Covid-19-Zertifikatspflicht für die Kantonsratssessionen als verhältnismässig.

Die Staatspolitische Kommission SPK schlägt in einem Antrag folgende Möglichkeit vor:
1 Während einer Session wird der Zutritt zum Ratssaal und zur Tribüne des Ratssaales nur mit einem
gültigen Covid-19-Zertifikat gemäss Artikel 6a des Covid-19-Gesetzes vom 25. September 20203 ge
währt. Ratsmitglieder, die über kein Zertifikat verfügen, erhalten Zutritt zur Tribüne und nehmen von dort aus an der Session teil. Die Geschäftsleitung des Kantonsrates kann die Massnahme aussetzen,
wenn es die epidemiologische Lage zulässt.

Es gibt weitere Anträge auf Ablehnung, speziell gegen das Gratistesten.

Ich konnte nebst einem kurzen Kommissionspräsidentenvotum nur zu den folgenden Traktanden sprechen, die in einem Paket behandelt wurden.

Trakt. 15 P 446 Postulat Bärtsch Korintha und Mit. über Teststrecken für lärmarme Beläge
Antrag Regierungsrat:    Erheblicherklärung

Trakt. 16 A 452 Anfrage Özvegyi András und Mit. über die Nachsanierung von lärmbelasteten Kantonsstrassen

Trakt. 17 A 453 Anfrage Özvegyi András und Mit. über die Wertvernichtung bei Immobilien durch Strassenlärm

Hier mein Votum:

Herr Präsident
Meine Damen und Herren

Beim Lesen der Antworten auf diese drei Vorstösse wurde mir wieder einmal bewusst, wie locker der Kanton Luzern mit dem Thema Strassenlärm umgeht. Strassenlärm, der uns alle betrifft. Ob ich in einer Stadt oder auf dem Land lebe. Ein Blick auf den Strassenlärmkataster des Kantons Luzern von 2018 zeigt dies deutlich. Rote Punkte > Alarmwert erreicht oder überschritten sowie gelbe Punkte > Immissionsgrenzwert überschritten ziehen sich über das gesamte kantonale Strassennetz. Von einem Stadt-/Landgraben kann hier keine Rede sein.

Der Bau neuer Strassen und der Ausbau bestehender Strassen hat im Kanton Luzern nach wie vor erste Priorität. Ersichtlich beispielsweise im Budget 2020, wo für den Ausbau der Strassen 58 Millionen Franken geplant waren, für den Lärmschutz jedoch nur 0.5 Millionen.  Offenbar braucht es nicht mehr Geld, da laut der Regierung mit wenigen Ausnahmen sämtliche Kantonsstrassen lärmrechtlich saniert sind. Wenigstens wenn die Fenster geschlossen sind. An heissen Tagen oder beim Lüften gilt dies allerdings für etwa 70`000 Personen, immerhin 17 Prozent der Luzerner Bevölkerung, nicht. Denn in Ordnung sind die Werte nur bei geschlossenen Fenstern. Pech, wer seine Wohnung nur gegen die Strassenseite lüften kann.

Weshalb das so ist: der Kanton Luzern saniert die Strassen fast nur auf dem Papier. Das bedeutet, dass fast keine lärmsenkenden Massnahmen an der Lärmquelle ergriffen werden. Lärmarme Beläge oder Tempo 30 wären adäquate Mittel zur Lärmsenkung. Der Kanton wartet lieber auf den Entscheid des Bundesgerichtes, das prüft, ob die Praxis der bisherigen Sanierungsverfahren gesetzwidrig ist oder nicht.

Der Strassenlärm wird von vielen Mitbürgerinnen und -bürger heute als gottgegeben angesehen. Nur so kann ich es mir erklären, dass nicht auf breiterer Front gegen diesen Lärm vorgegangen wird. Oder liegt es daran, dass viele von uns selber Verursachende dieser Misere sind?

Mich wundert es schon, dass Hausbesitzende und Investorengruppen die Wertverminderungen Ihrer Liegenschaften einfach so hinnehmen. Oder auch höhere Baukosten für Lärmschutzmassnahmen, die ins Geld gehen, einfach akzeptieren. Laut Studien und Hochrechnungen sprechen wir da von Millionenbeträgen nur schon für den Kanton Luzern.

Wir alle wissen: Lärm stresst und macht krank: Hohe Schallpegel führen zu einer dauerhaften Schädigung des Gehörs. Doch auch tiefere Pegel können als unerwünschter Schall das seelische und körperliche Wohlbefinden beeinträchtigen. Laut BAFU können Nervosität, Angespanntheit, Müdigkeit, Niedergeschlagenheit, Aggressivität, Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Krankheiten bis zu vermindertem Leseverständnis sowie Langzeitgedächtnis und Motivation bei Schulkindern führen. Tragisch ist, dass im Kanton Luzern keine Daten über diese Gesundheitskosten oder über die Wertverminderung von Liegenschaften erhoben werden.

Das muss doch zu denken geben.

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