Dienstag 15.03.2018, 2. Sessionstag Maisession
Heute, am zweiten Sessionstag, fahren wir weiter mit Traktandum 33. Wir hoffen, bis Mittag oder kurz danach, die restlichen Vorstösse behandeln zu können
Link zur Berichterstattung LZ
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Zuerst werden allerdings die drei am ersten Sessionstag als dringlich eingestuften Vorstösse behandelt.
Der Anfragende ist teilweise zufrieden und verlangt Diskussion. Die Tiefsteuerstrategie des Kantons wird von linker Seite einmal mehr kritisiert. Die Ratsrechte ist mit den präsentierten Zahlen zufrieden. Man sollte Freude haben, sagt Erich Leuenberger. Das Geplänkel geht hin und her.
Traktandum 20: Wahl einer Staatsanwältin / eines Staatsanwalts für den Rest der Amtsdauer 2015–2018 (Nachfolge Eicher Nicole)
A 548 – Anfrage Piazza Daniel und Mit. über welche Auswirkungen hat ein Nein zum Geldspielgesetz für den Kanton Luzern?
Der Anfragende ist nur teilweise mit der Antwort zufrieden und verlangt die Diskussion. Es ist eine Propaganda-Diskussion für und gegen das Gesetz. Hier mein Redebeitrag:
Den Ausgang der Abstimmung über das Geldspielgesetz können wir hier im Rat nicht beeinflussen. Das besorgen unsere Bürgerinnen und Bürger der Schweiz. Propaganda für oder gegen das Geldspielgesetz mache ich hier nicht.
Sehr wohl beeinflussen kann der Kanton Luzern jedoch die Verteilung der Gelder aus dem Lotteriefond. Sollte das Geldspielgesetz abgelehnt werden, würden weniger Mittel in den Lotteriefond fliessen, meint der Kanton. Klar ist, dass dann auch weniger Mittel eingesetzt werden können, meine ich.
Und da setzte ich meine Hoffnung auf die für den Lotteriefond verantwortlichen Personen, dass sie bei der Vergabe von Lotteriefondgelder den Spreu vom Weizen zu trennen vermögen. Wirf man nämlich einen Blick auf die Liste der Projekte, die gefördert wurden und werden, staunt man. Was da nicht alles auftaucht. Punkt.
Alle Parteien ausser der SVP lehnen das Postulat ab. Hier mein Votum:Im ersten Augenblick scheint es ja logisch zu sein, eine statt mehreren Rechnungen von der gleichen Amtsstelle für in etwa die gleiche Sache zu erhalten. Weshalb sollte ich für zwei Autos zwei separate Rechnungen erhalten? Und dafür noch Gebühren zahlen?
Die Antwort der Regierung zeigt auf, dass Sammelrechnungen beim Strassenverkehrsamt durchaus erstellt werden.
Mit einer Ausnahme: Der Verkehrssteuer. Da kann ich anhand der Antwort der Regierung gut nachvollziehen, weshalb hier Sammelrechnungen problematisch sind zu aufwändig für das Strassenverkehrsamt, aber auch für Grosskunden mit verschiedenen Kostenstellen, die mit den einzelnen Fahrzeugsteuern belastet werden. Ganz abgesehen davon, dass EDV-mässig teure Aufrüstungen nötig wären.
Konsequenterweise müssten Grosskunden auf die ebenfalls erwähnte Business-to-Business-Lösung einsteigen. Dass das Strassenverkehrsamt diese Lösung stärker vermarkten will ist sehr löblich.
Was also im ersten Moment sehr simpel erscheint, zeigt sich bei näherer An- und Einsicht als ein sehr vielfältiges und komplexes Gebilde. Das ist nichts Neues in der Politik. Doch noch immer gibt es Gruppierungen, die das so nicht sehen wollen und dem Volk etwas anderes predigen.
Da die vom Postulanten geforderte Rechnungsstellung weder kundenfreundlicher, dafür mit mehr finanziellem und personellem Aufwand verbunden ist, lehnen wir das Postulat ab.Die Abstimmung gibt folgendes Ergebnis: Ablehnung mit 14 zu 84 Stimmen.
Die Befürchtungen der SVP wird von der Ratsmehrheit nicht geteilt. Abstimmung: Ablehnung mit 18 zu 79 Stimmen.
Ablehnungsantrag von FDP. Die SP ist für die Erheblichkeit des Postulates. Abstimmung: 82 zu 18 Stimmen erheblich erklärt.
Abstimmung: Ablehnung mit 8 zu 79 Stimmen.
Die Regierung gibt Auskunft.
Ablehnungsantrag der FDP. Die teilweise Erheblicherklärung wird mit 60 zu 46 Stimmen überwiesen.
Abstimmung: Das Postulat wird mit 23 zu 82 Stimmen abgelehnt.
Ablehnungsantrag von FDP und SVP. Abstimmung: Teilweise Erheblicherklärung wird mit 62 zu 42 überwiesen.
Abstimmung: Das Postulat wird24 zu 82 Stimmen abgelehnt.
Ablehnungsantrag von FDP. Abstimmung: Das Postulat wird mit 60 zu 40 Stimmen erheblich erklärt.
Wurde mit Traktandum 45 behandelt.