Session Kantonsrat Kanton Luzern vom 18. und 19. Juni 2018: 1. Sessionstag 18. Juni 2018

  • 18. Juni 2018
  • Kantonsrat Luzern
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(Bild: Roger Grütter / Neue LZ)

Montag 18.06.2018, 1. Sessionstag Junisession

Die letzte Session vor den Sommerferien. Danach folgt für uns im Normalfall eine politisch eher ruhigere Zeit.

Heute und morgen gilt es, die Traktandeniste mit 49 Geschäften abzuarbeiten. Traktanden 4 bis 16 beinhalten Botschaften. Danach folgen Wahlen für das Kantonsratspräsidium, für das Regierungsratspräsidium sowie Erneuerungswahlen für die Staatsanwaltschaft, erstinstanzliche Gerichte und Schlichtungsbehörden. Ab Traktandum 22 werden die parlamentarischen Vorstösse diskutiert.

Hier die Traktandenliste

Die Kantonsratspräsidentin Vroni Thalmann leitet heute ihre letzte Sitzung des Kantonsrates. Sie dankt allen, die im letzten Jahr für einen reibungslosen Parlamentsbetrieb beigetragen haben. Als Dank gibts am Nachmittag ein Glace für alle.

Unser neues Ratsmitglied Melanie Setz legt ihr Gelübte ab. Sie wird mit Aplaus im Rat begrüsst. Melanie wird mit mir die SP in der JSK vertreten.

Nach den Abstimmungen über die Dringlichkeit von Vorstössen beginnen wir mit der Beratung der Botschaften.

Traktandum 4: B 127 – Organisationsentwicklung 2017 der Luzerner Gerichte; Entwurf Änderung des Justizgesetzes und weiterer Gesetze. 1. Lesung

Hier mein Votum dazu:

(Bild: Luzerner Zeitung)

Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren

Die Sparmassnahmen des Kantons Luzern haben auch die Luzerner Gerichte getroffen und treffen sie noch immer. Dies trotzdem, dass die Anzahl der Straffälle um ca. 40% zugenommen haben. Genauso wie die Komplexität der einzelnen Fälle. Das macht nicht nur den erstinstanzlichen Gerichten Sorge, sondern auch mir und unserer Fraktion, der SP.

Im Rahmen der Organisationsentwicklung 2017, kurz OE17 genannt, sind verschiedene Massnahmen und gerichtliche Abläufe geprüft worden. Mit dem Ziel, Geschäftsabläufe zu vereinfachen und dadurch eine Effizienzsteigerung des Gerichtswesens zu erreichen.

Eine der geplanten Massnahmen hat im Voraus einen grossen Medienrummel verursacht.  Nämlich die Neugestaltung des arbeitsrechtlichen Schlichtungsverfahrens. Auf die heutige Schlichtungsbehörde Arbeit hätte verzichtet werden sollen. Die Schlichtungsaufgaben hätten Einzelrichterinnen und –richter des Arbeitsgerichtes übernommen. Dies ist in der Vernehmlassung auf starke Opposition gestossen. Auch bei der SP.  Hat sich doch die paritätische Ausgestaltung des Schlichtungsverfahrens bis heute sehr gut bewährt. Wir sind froh, dass diese Massnahme in der vorliegenden Botschaft B 127 nicht mehr Thema ist. 

Die weiteren Massnahmen aus dem Projekt OE17 der Luzerner Gerichte sind grösstenteils unbestritten. Es sind das folgende, vereinfacht ausgedrückten Massnahmen:

Im Justizgesetz werden 4 Paragrafen angepasst. Im § 35 werden Zuständigkeiten am Bezirksgericht bei Fragen der unentgeltlichen Rechtspflege geklärt. § 46 nimmt zu einer Frage von Friedensrichterinnen und –richter Stellung. Einem Bundesgerichtsurteil folgt die Änderung im § 79, die Klarheit über die Anforderungen des doppelten Instanzenzuges im Zivilprozess bringt. Und im § 82 geht es schlussendlich um Vertretungsfragen bei Zwangsvollstreckungsverfahren. Alle vier Änderungen sind unbestritten und sinnvoll aus Sicht der SP.

Das Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege weisst Änderungen im § 204 auf. Hier betreffen die Anpassungen den Bereich der unentgeltlichen Rechtspflege. Heute können nur die Anwaltskosten der unentgeltlichen Rechtspflege nachgefordert werden, wenn die entsprechende Partei später zu Vermögen und Wohlstand kommt. Neu sollen auch die amtlichen Kosten nachgefordert werden können. Dies im Einklang mit der gesamtschweizerischen Prozessordnung, die eine Nachzahlungspflicht während 10 Jahren vorsieht.

Über diese Änderung kann man geteilter Meinung sein. Einerseits braucht es Personal-Ressourcen bei den Gerichten, weil diese Forderungen bearbeitet und im Auge behalten werden müssen. Andererseits bewegen sich die Erträge daraus meist in so kleinen Beträgen, dass man sich fragen kann, ob sich der Aufwand lohnt. Für die SP aber kein Grund, die Gesetzesänderung bachab zu schicken.

Eine gewichtigere Änderung erfährt das Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch in den § 53 und 93. Der § 53 regelt die Kostenfolge bei gerichtlichen Beurteilungen von Entscheiden der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB. Neu können in begründeten Fällen bei familienrechtlichen Verfahren die Verfahrenskosten anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse der Verfahrensparteien verteilt werden.

Und im § 93 wird der Streitwert bei Beschwerden, welche Grundbuchabgaben betreffen, für Einzelrichterinnen und –richter auf 20 000 Franken angehoben. Das in Anpassung an die Regelung im Kantonsgericht. Auch diese Änderungen machen unserer Meinung nach Sinn.

Die beiden letzten Änderungen betreffen das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldenbetreibung und Konkurs sowie das Enteignungsgesetz. Im ersten geht es um die gewerbsmässige Vertretung in Zwangsvollstreckungsverfahren. Und im zweiten um Entscheidungskompetenzen bei Kostenvorschüssen. Auch bei diesen Änderungen hat die SP keine Einwände.

Fazit: Die vorliegende Botschaft B 127 folgt den Forderungen der SP, die sie in der Vernehmlassung bekundet hat. Wir sind für Eintreten und werden der Botschaft voraussichtlich zustimmen.

Es liegen 2 Anträge von Hans Stutz, Grüne, vor.  Er möchte im Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege die Änderungen in § 204 über die Rückzahlpflicht der amtlichen Kosten streichen.

Der erste Antrag wird mit19 zu 85 vom Rat abgelehnt. Gegen unsere Stimmen der SP. Der zweite Antrag wird zurückgezogen.

Die Gesetzesänderungen werden in der Schlussabstimmung nach der 1. Beratung mit 109 zu 0 Stimmen angenommen.

Traktakandum 5 und 6: B 119 – Aufhebung des Kaminfegermonopols und Anpassung bei der Feuerwehrersatzabgabe; Zwei Entwürfe von Änderungen des Gesetzes über den Feuerschutz.
1. Lesung

(Bild: Animierte-Gifs.net)

Das Kaminfegermonopol soll aufgehoben und durch ein sogenanntes Bewilligungsmodell ersetzt werden. Damit können die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer unter verschiedenen Kaminfegerinnen und Kaminfegern mit kantonaler Bewilligung frei wählen. Zudem sollen die Einnahmen der Gemeinden aus der Feuerwehrersatzabgabe mit drei Anpassungen gesteigert werden.

Die SP Fraktion ist mit beiden Geschäften nicht einverstanden. Sie fordert Verbesserungen und wird sie für die 2. Lesung präsentieren

Aufhebung des Kaminfegermonopols

Es folgen Anträge von Jörg Meyer, SP:
– Die branchen- und ortsüblichen Arbeitsbedingungen sind einzuhalten. Dieser Antrag wird mit 21 zu 86 Stimmen abgelehnt. Der zweite Antrag ist damit obsolet.

Für die Schlussabstimmung liegt ein Antrag auf Ablehnung dieses Geschäfts von Jörg Meyer, SP, vor.

In der Schlussabstimmung wird der Vorlage mit 92 zu 15 Stimmen zugestimmt.

Feuerwehrersatzabgabe

Bild: Pixabay.com

Auch hier liegen Anträge vor:
– Graber Michèle, GLP: Rückweisungsantrag. In der Abstimmung wird dieser Antrag mit 11 zu 93 Stimmen abgelehnt.
– Stutz Hans, Grüne: Feuerwehrpflichtige, die nicht Feuerwehrdienst leisten, haben in der Wohnsitzgemeinde eine jährliche Feuerwehrersatzabgabe zu entrichte. Der Antrag wird mit 11 zu 92 Stimmen abgelehnt. Somit ist der folgende Antrag gegenstandslos.
– Stutz Hans, Grüne: Die Ersatzabgabe wird von der Gemeinde veranlagt. Sie beträgt ____________ zwischen 1,5 und 6 Promille des im Kanton Luzern steuerbaren Einkommens. Die Abgabe von in ungetrennter Ehe oder in ungetrennter eingetragener Partnerschaft lebenden Personen wird aufgrund des gemeinsamen Einkommens einmal erhoben.
– Meyer Jörg, SP: Ablehnung des Geschäftes. Die heutige Lösung ist ein bürokratisches Monster, meint er.

Die Schlussabstimmung ergibt folgendes Ergebnis für die 1. Lesung dieser Botschaft: Zustimmung mit 75 zu 23 Stimmen.

Traktandum 7: B 124 A Jahresbericht 2017, Teil I Geschäftsbericht (B 124a), Teil II Jahresrechnung (B 124b) – Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Jahresberichtes 2017

Geschäftsbericht ( Jahresbericht Teil I ) – Bericht über die Umsetzung der Kantonsstrategie – Bericht zu den Hauptaufgaben – Bericht zur Jahresrechnung 2017

Die Eintretensdebatte beginnt.

Erneuerungswahlen:

Traktandum 19: Erneuerungswahlen der Staatsanwaltschaft für die Amtsdauer 2019–2022

Traktandum 20: Erneuerungswahlen der Gruppe erstinstanzliche Gerichte für die Amtsdauer 2019–2022

Traktandum 21: Erneuerungswahlen der Gruppe Schlichtungsbehörden für die Amtsdauer 2019–2022

Die Ergebnisse werden am Nachmittag bekannt gegebenEs geht weiter mit der Eintretensdebatte zub B 124a

Traktandum 7: B 124 A Jahresbericht 2017, Teil I Geschäftsbericht (B 124a), Teil II Jahresrechnung (B 124b) – Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Jahresberichtes 2017

Die Eintretensdebatte wird fortgesetzt bis zur Mittagspause.

Nach dem Mittagessen mit der Fraktion auf dem Mühleplatz gibt es hinter dem Regierungsgebäude eine feine Glace. Spendiert von der Noch-Kantonsratspräsidentin Vroni Thalmann. Eine Glace aus dem Entlebuch vom Schintbühl Glace (www.schintbuehlglace.ch)

Wir sind noch immer bei der Eintretensdebatte für den Jahresbericht 2017.

Der Jahresbericht 2017 wird mit 107 zu 0 Stimmen genehmigt.

Traktandum 8: B 124 B Jahresbericht 2017, Teil I Geschäftsbericht (B 124a), Teil II Jahresrechnung (B 124b) – Kantonsratsbeschluss über die Abschreibung von Motionen und Postulaten 

Antrag 2: Zustimmung mit 55 zu 53 Stimmen

Antrag 2: Ablehung mit 95 zu 13 Stimmen

Antrag 3: Zustimmung mit 92 zu 19 Stimmen

Schlussabstimmung über die Abschreibungen von Motionen und Postulaten: Zustimmung mit 112 zu 0 Stimmen.

Traktandum 9: B 124 C Jahresbericht 2017, Teil I Geschäftsbericht (B 124a), Teil II Jahresrechnung (B 124b) – Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Berichtes über die Umsetzung der Beteiligungsstrategie

Dem Bericht wird mit 111 zu 0 Stimmen zugestimmt.

Traktandum 10: Jahres- und Finanzbericht 2017 Luzerner Kantonsspital Luzern Sursee Wolhusen. Kenntnisnahme 

Der Bericht wird ohne Diskussion zur Kenntnis genommen.

Traktandum 11: Geschäftsbericht 2017 der Luzerner Psychiatrie. Kenntnisnahme

Der Bericht wird ohne Diskussion zur Kenntnis genommen.

Traktandum 12: Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2017 der Lustat Statistik Luzern. Kenntnisnahme 

Der Bericht wird ohne Diskussion zur Kenntnis genommen.

Eröffnung: Es wird der Rücktritt von Ali Celic, Grüne, bekannt gemacht.

Traktandum 13: B 118 Anpassung des Personalrechts im Zusammenhang mit der Revision des LUPK-Reglementes; Entwurf Änderung des Personalgesetzes. 1. Beratung

Der Vorstand der Luzerner Pensionskasse hat am 30. Januar 2018 eine Revision des LUPK Reglementes beschlossen, um die Luzerner Pensionskasse mittel- und langfristig finanziell zu stabilisieren. Der Umwandlungssatz und das Rentenalter werden per 1. Januar 2019 geändert und die arbeitgeberfinanzierte AHV-Ersatzrente wird gestrichen. Die Reglementsrevision hat Auswirkungen auf das Personalrecht des Kantons Luzern, weshalb der Regierungsrat dem Kantonsrat den Entwurf einer Änderung des Personalgesetzes vorlegt.

Postition der SP:
Postive Punkte:
Allgemein: Senkung Umwandlungssatz nachvollziehbar und Erhöhung Rentenalter teilweise nachvollziehbar. Demografie und nicht schlechte Finanzmärkte zwingen LUPK zur Anpassung.
Beteiligung Kanton an Übergangsmassnahmen: Arbeitgeber beteiligt sich zu einem 1/3 an den Übergangsmassnahmen.
Abfindung: Neu auch aus Altersgründen möglich («bei nachgewiesener Leistungseinbusse trotz bestehender Leistungsbereitschaft») => bietet gewissen Ausgleich für gestrichene AHV-Ersatzrente. Allerdings neu vom Arbeitgeber abhängig, da nur auf Antrag hin!

(Bild: Pixabay.com)

Negative Punkte:
Streichung der AHV-Ersatzrente: Kein Zwang, Sparmassnahme auf Kosten der Arbeitgeberattraktivität => Beibehaltung würde in der Folge auch nichts kosten! Geforderte Flexibilisierung der Pensionierung zudem nur einseitig eingelöst => Arbeitnehmer kann zwar länger arbeiten und einzahlen, aber früher in Rente nur mit Einverständnis Arbeitgeber.
Erhöhung Rentenalter Frauen auf 65 Jahre: Widerspricht dem Volkswillen vom Herbst 2017; allerdings kennen sehr viele PKs Rentenalter 65 für Frauen und der Entscheid obliegt dem LUPK-Vorstand.
Anspruch auf Abfindung bei Funktionsänderung aufgrund von Altersgründen: Neu besteht für den Arbeitgeber auch die Möglichkeit, bei einer Funktionsänderung aus Altersgründen («bei nachgewiesener Leistungseinbusse trotz bestehender Leistungsbereitschaft») eine Abfindung (z.B. zur Versicherung des alten Lohnes bei der PK) zu bezahlen. Dies schafft eine Ungleichheit zwischen Verwaltungsangestellten und Lehrpersonen, da ein solcher Funktionswechsel für Lehrpersonen nicht möglich ist (Ausnahme: SchulleiterIn wird wieder zur Lehrperson).

Es liegen folgende Anträge vor:

Antrag 1 und 2 von Lisa Zanolla, SVP, werden zurückgezogen.

Antrag 3 von Urban Sager, SP: Ablehnung mit 20 zu 84 stimmen.

Antrag 4 von Urban Sager, SP: Rückzug, da Folgeantrag.

Antrag 4 von Lisa Zanolla, SVP: Rückzug.

Schlussabstimmung: Zustimmung mit 89 zu 19 Stimmen. Ablehung grossmehrheitlich von der SP Fraktion.

Traktandum 14: B 126 Errichtung eines Sozialversicherungszentrums; Entwurf neues Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung sowie Änderung verschiedener Gesetze. 1. Beratung

(Foto: Kt. Luzern, wira)

Im Kanton Luzern soll ein Sozialversicherungszentrum errichtet werden, das die Ausgleichskasse Luzern, die IV-Stelle Luzern und diejenigen Aufgaben zusammenfasst, welche die Dienststelle Wirtschaft und Arbeit erfüllt. Zudem soll mit dem Sozialversicherungszentrum die Möglichkeit geschaffen werden, weitere Dienstleistungen für den Kanton Luzern und für andere Kantone zu erbringen. Durch die Schaffung dieses Zentrums sollen die Kundenähe und die Kundenfreundlichkeit gesteigert und Synergien genutzt werden.

Die SP ist diesem Vorhaben grossmehrheitlich einverstanden.

Zwischendurch werden die Wahlresultate der erstinstanzlichen Gerichte vom Vormittag bekannt gegeben.

Danach geht es weiter mit Traktandum 14.

Es liegen folgende Anträge vor:

Antrag 1 von Christina Reusser, Grüne: Mit  11 zu 85 Stimmen abgelehnt.

Antrag 2 von Marianne Wimmer, SP: Antrag mit 14 zu 87 Stimmen abgelehnt.

Antrag 3 von Christina Reusser, Grüne: Antrag mit 20 zu 80 Stimmen abgelehnt.

Antrag 4 von Ralph Hess, GLP: Antrag mit 25 zu 75 Stimmen abgelehnt.

Antrag 5 von Christina Reusser, Grüne: Ablehnung.

Antrag 6 von Urban Sager, SP: Antrag 6 ist Antrag 7 unterlegen.

Antrag 7 von Christina Reusser, Grüne: Antrag mit 19 zu 84 abgelehnt.

Schlussabstimmung: Zustimmung mit 99 zu 2 Stimmen.

Traktandum 15 und 16: B 69 Hochwasserschutz an der Kleinen Emme, Los 1, Abschnitt Rotewald, 2. Etappe, Gemeinden Luzern und Emmen; Entwurf Dekret über einen Sonderkredit
B 117 Hochwasserschutz an der Kleinen Emme im Los 1, Abschnitt Rotewald, 2. Etappe, Gemeinden Luzern und Emmen; Entwurf Dekret über einen Sonderkredit

Es gibt keine Diskussion.

Es liegt ein Nichteintretungsantrag vor. Dieser wird einstimmig angenommen.

Schlussabstimmung B 117: Angenommen mit 92 zu 0 Stimmen.

Es folgen die Wahlresultate der Schlichtungsbehörden und der Staatsanwaltschaft.

Als Abschluss des heutigen Sessionstages werden 3 Staatsanwälte aus dem Dienst verabschiedet.

Berichterstattung Luzerner Zeitung vom 19.06.2018

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