Mai-Session Kantonsrat Luzern vom 18.05.2020

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Mai-Session Kantonsrat Luzern vom 18.05.2020

18. Mai 2020, Mai-Session Kantonsrat Luzern in der Messehalle Luzern

Auf Betreiben der SP und der Grünen/Jungen Grünen findet im Mai eine Kantonsratssession statt. Um die Coronaregeln einzuhalten findet die Session in der Messehalle auf der Allmend Luzern statt.

Die Traktandenliste ist hier ersichtlich. Die Session wird per livestream übertragen..

Dringliche Vorstösse

Es liegen 36 dringliche Anträge vor. Wir stimmen über die Dringlichkeit der einzelnen Vorstösse ab. Die Regierung lehnt die Dringlichkeit aller Coronavorstösse ab. Sie will die Vorstösse in der Juni-Session behandeln (22., 23. und 29.06.2020). Die GLP, SVP, CVP und FDP schliessen sich dieser Haltung an.

Nach der Abstimmung zu Vorstoss 21 kommt es zu einer Konklusion: Urs Dickerhof von der  SVP stellt den Antrag, über alle Dringlichkeiten der Vorstösse in Globo abzustimmen. Die bürgerliche Mehrheit stimmt diesem Antrag zu. Dies löst eine Beratungspause für das Präsidium aus. Bei rot/grün löst dies grosse Empörung aus. Das ist überhaupt nicht demokratisch! Das ist Arbeitsverweigerung.

Es kann nun trotzdem über die Dringlichkeit gesprochen werden. Einfach ohne Abstimmung.

Doch schon kommt ein neuer Antrag von Andreas Moser von der FDP. Dieser Antrag wird ebenfalls angenommen, aber knapp. Zum Gück stehen schon viele von uns vor dem Rednerpult, sie können noch reden.

Die Dringlichkeit der weiteren Vorstösse wird abgelehnt. Für die Corona-Vorstösse soll in der Juni-Session ein Tag reserviert werden.

Wir Ratslinken sind total frustriert. Die Einberufung der Maisession erfolgte speziell für die schnelle Behandlung der Corona-Vorstösse. SP Kantonsrätin Sara Muff hat unsere Gefühle nach dieser Session sehr gut in ihrem Leserinnenbrief vom 22. Mai 2020 in der Luzerner Zeitung geschildert.  Leserbrief.

Hier das Ergebnis der Abstimmungen: Allen Corona-Vorstössen wird die Dringlichkeit abgesprochen. Ergebnis Abstimmung dringlicher Vorstösse

Nun geht es weiter mit den ordentlichen Geschäften.

Traktandum 4: B22 Erhöhung der Zahl der Staatsanwältinnen und -anwälte zur Bekämpfung der Cyberkriminalität; Entwurf Änderung des Kantonsratsbeschlusses über die Zahl und den Beschäftigungsgrad der Staatsanwältinnen und -anwälte und der Jugendanwältinnen und -anwälte.

Delikte im Bereich der Cyberkriminalität nehmen stetig zu, sie reichen von Kinderpornografie über Waffen-und Drogenhandel bis hin zum professionell organisierten Anlage-und Bestellungsbetrug. Die Staatsanwaltschaft steht für die Untersuchung von Delikten, die mithilfe von Informations-und Kommunikationstechnologien verübt wurden. Sie hat jedoch keine speziell geschulten Fachkräfte zur Verfügung. Deshalb ist der Ausbau der bestehenden Abteilung Spezialdelikte nötig (Abteilung 4). Primäres Ziel ist die Cyberkriminalität zu bekämpfen, sie können aber auch zur Bekämpfung anderer Formen organisierter Kriminalität (z. B. Menschen-und schwerer Drogenhandel) eingesetzt werden.
Mit den bestehenden Personalressourcen kann die Staatsanwaltschaft zurzeit keine neuen Aufgaben übernehmen. Damit die Staatsanwaltschaft ihren gesetzlichen Auftrag in allen Bereichen erfüllen kann, sollen neue Staatsanwaltsstellen geschaffen werden. Es handelt sich dabei um eine Vollzeit- und zwei Teilzeitstellen für Staatsanwältinnen oder -anwälte. Die neuen Staatsanwältinnen und -anwälte sollen durch je eine Staatsanwaltsassistentin oder einen Staatsanwaltsassistenten mit demselben Pensum unterstützt werden. Der geplante Ausbau der Staatsanwaltschaft im Bereich Cyberkriminalität ist im Vergleich mit Kantonen als moderat zu bezeichnen.
Die wiederkehrenden Gesamtkosten des Stellenausbaus belaufen sich auf jährlich rund 720’000 Franken. Die personelle Aufstockung bei der Staatsanwaltschaft hat primär zum Ziel, die Cyberkriminalität mit zusätzlichen Ressourcen wirksam zu verfolgen. Sekundär sind diese auch zur Bekämpfung anderer Formen von organisierter Kriminalität einzusetzen (z.B. Menschen- und schwerer Drogenhandel). Diese Delikte verlagern sich zunehmend in den virtuellen Raum und können im Kanton Luzern mangels Ressourcen seit Jahren nicht ausreichend verfolgt werden.

Dem Kantonsratsbeschluss wird zugestimmt.

Traktandum 5: B18 Hochwasserschutz und Revitalisierung Ron, Gemeinden Buchrain, Ebikon, Dierikon und Root; Entwurf Dekret über einen Sonderkredit

Die Ron bildet den Auslauf des Rotsees und fliesst durch das Rontal, bevor sie in Root in die Reuss mündet. Hochwasser haben im Rontal 2005 und 2007 zu grossen Überschwemmungen in der Region geführt, 2015 gab es in Dierikon zwei Todesopfer. Vom Rotsee bis zur Brücke Neuhaltenring wurde die Ron bereits vor 2009 revitalisiert. Auf dem anschliessenden Abschnitt ist das Gewässer aus ökomorphologischer Sicht stark beeinträchtigt. Das vorliegende Bauvorhaben in der Höhe von rund 22 Mio. umfasst den hochwassersicheren Ausbau und die Revitalisierung der Ron auf einer Länge von 4‘9 km.
Zur Verbesserung der Naherholungsfunktion der Ron sind neue Gewässerunterhaltswege vorgesehen, welche nicht nur eine Längs-, sondern auch Querverbindungen sicherstellen. Mehrere Aufenthaltsbereiche am Gewässer und flache Böschungen machen die Ron zudem deutlich besser erlebbar, als sie im heutigen Zustand ist.

Dem Kantonsratsbeschluss wird zugestimmt.

Traktandum 6: B 19 Hochwasserschutz und Renaturierung Kleine Emme, Los 1, Abschnitt 4, Emmenweid, Stadt Luzern; Entwurf Dekret über einen Sonderkredit

Der Hochwasserschutz und die Renaturierung der Kleinen Emme ist in verschiedene Lose unterteilt, zwischen der Einmündung der Fontanne in die Kleine Emme, bis diese dann in die Reuss einmündet. Diese Massnahmen gründen alle von dem Hochwasser von 2005. Hier geht es um einen kleinen Abschnitt ungefähr auf Höhe des Hornbachs in Littau, „Emmenweid“. Die Reuss ist hier sehr stark verbaut und die Schutzbauten und das Wehr müssen angepasst werden sowie Massnahmen am Gerinne. Da der Reuss hier leider nicht viel mehr Raum zugesprochen werden kann, sind die Projektkosten aufgrund der baulichen Massnahmen für einen eher kurzen Abschnitt relativ hoch. Die Längsvernetzung des Lebensraums der Reuss in diesem Abschnitt ist sehr zu begrüssen.

Dem Kantonsratsbeschluss wird zugestimmt.

Parlamentarische Vorstösse

Traktandum 8: M 700 Motion Budmiger Marcel und Mit. über flankierende Massnahmen zum Bypass – Kanton muss mitfinanzieren

Der Regierungsrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit der Kanton flankierende Massnahmen zum Bypass Luzern aus der Strassenrechnung mitfinanzieren kann. Begründung und Antwort der Regierung: Geschaeft_M 700.

Als Krienser habe ich zu diesem Geschäft auch etwas zu sagen. M 700 Bypass Votum

Die Motion wird als Postulat erheblich erklärt

Und schon ist Mittagspause

Schön mit Abstand an einzelnen Stehtischen.

Foto rechts: Luzener Zeitung vom 22.05.2020

 

 

Es folgt nach er Mittagspause die

Regierungserklärung, gehalten von Regierungsratspräsident Paul Winiker

und anschliessend die

Fraktionserklärungen aller Fraktionen

Um 14 Uhr geht es weiter mit der Behandlung der

dringlicherklärten Vorstössen

Traktandierung dringlich erklärte Vorstösse – Mai-Session 20

Begonnen wird mit den 6 Vorstössen zu VBL. Danach kommen jene 4 Vorstösse zur beruflichen Integration im Asylbereich.

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Parlamentarischen Vorstösse

Traktandum 7: P 673 Postulat Candan Hasan und Mit. über «Think global, buy local»

Die Regierung erhält den Auftrag, zusammen mit den Gemeinden und weiteren Stakeholdern eine Informationskampagne zu lancieren, welche die Bevölkerung über die Mechanismen der globalen Wirtschaft und ihrer sozialen und ökologischen Auswirkungen aufklärt. Dabei sollen die Vorteile der lokalen, ressourcenschonenden und nachhaltigen Lebensmittel-, Dienstleistungs- und Güterproduktion und -nutzung herausgestrichen werden, um Menschen, welche ein sozial und ökologisch verantwortungsvolles Leben führen wollen, in ihrem Bestreben zu unterstützen.
Abstimmung: Ablehnung durch bürgerliche Mehrheit.

Traktandum 9: P 10 Postulat Koch Hannes und Mit. über eine digitale Mobilitätsplattform (Weiterentwicklung Verkehrsverbund Luzern)

Die durch den VVL, die VBL und die Stadt Luzern in die Wege geleitete kurzfristige Weiterentwicklung der App ÖV-LIVE dient nur der urbanen Region. Auch die ländlichen Gebiete und deren Bevölkerung wollen von einer Mobil-App profitieren können. Es ist eine wichtige Aufgabe der öffentlichen Hand, eine aktive und zukunftsorientierte Haltung einzunehmen. Um das Ziel, eine überregionale oder sogar gesamtschweizerische Lösung zu erreichen, bedarf es in erster Linie der Unterstützung durch den Kanton.
Absstimmung: Teilweise erheblich.

Traktandum 10: P 17 Postulat Schmassmann Norbert und Mit. über die Planung einer Überdeckelung des Luzerner Bahnhofs im Zusammenhang mit der Planung und Projektierung des Luzerner Durchgangsbahnhofs

Der Regierungsrat wird aufgefordert, im Zusammenhang mit der Planung und Projektierung des Luzerner Durchgangsbahnhofs gemeinsam mit den zuständigen Partnern (SBB, Stadt Luzern) eine «Überdeckelung» der Gleisanlagen für die Errichtung eines Bushubs zu prüfen. Insbesondere ist diese Option bereits für die Bauphase des Durchgangsbahnhofs zu prüfen.
Abstimmung: Erheblich erklärt.

Traktandum 11: M 4 Motion Estermann Rahel und Mit. über ein Fördermodell für Medienangebote im Onlinebereich

Der Regierungsrat wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen für ein Modell für die Förderung von Medienangeboten im Onlinebereich auszuarbeiten sowie dessen Finanzierung aufzuzeigen.
Abstimmung: Ablehnung.

Wir kommen an diesem Nachmittag bis Traktandum 18. Dann ist die Session beendet.

 

 

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