September-Session des Luzerner Kantonsrates vom 13., 14. und 20.09.2021, 1. Sessionstag 13.09.2021

  • 13. September 2021
  • Kantonsrat Luzern
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September-Session des Luzerner Kantonsrates vom 13., 14. und 20.09.2021, 1. Sessionstag 13.09.2021

Erster Sessionstag vom 13. September 2021

Stadthalle Sursee (Bild: www.stadthalle-sursee.ch)

Der Kantonsrat Luzern trifft sich zur September-Session 2021. Die Session findet wiederum in der Stadthalle Sursee statt. Coronabedingt, damit die Abstände eingehalten werden können. Ein strenges Schutzkonzept vermeiden hoffentlich Ansteckungen mit dem Virus. Die Schutzmaske muss auch während dem Ratsbetrieb am eigenen Sitzplatz getragen werden. Lediglich bei den Voten am Rednerpult darf die Maske abgenommen werden. Angenehm ist die mobilie Abstimmungsanlage.

Hier geht es zur Traktandenliste, den Kurzprotokollen, den Anwesenheitslisten und den Abstimmungsresultaten.

Livestream Vormittag. Livestream Nachmittag.

Zu Beginn der Session hält Rolf Bossart seine Antrittsrede als neuer Kantonsratspräsident. Er macht ausdrücklich auf die Gemeinsamkeiten von Stadt und Land aufmerksam. Die Jodellieder von den Bieri-Frauen Plus, die die Rede umrahmen, geht auch darauf ein. Ein Kanton, ohne Stadt-/Landgraben.

Neu in den Kantonsrat tritt Guido Müller für den zurückgetretenen Räto Camenisch SVP ein. Er wird vereidigt.

Traktanden

Sachgeschäfte und dazugehörende parlamentarische Vorstösse

  1. Eröffnungen
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  2. Beschlussfassung über Dringliche Vorstösse September-Session 2021_LISTE
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  3. B 60 Feuerschutz: Revision des Gesetzes über den Feuerschutz (FSG; SRL Nr. 740) betreffend Finanzierung von Löscheinrichtungen, 1. Beratung

    Bild: Sächsische DE

    Inhalt: Löscheinrichtungen – Hydranten und andere Wasserbezugsorte – sind von den Gemeinden zu erstellen. Eine Mitfinanzierung durch die betroffenen Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer ist auf jene Gebäude beschränkt, die maximal 100 Meter vom Hydranten entfernt liegen. Mit der heutigen Regelung bekunden Gemeinden Mühe, genügend Einrichtungen bereitzustellen. Dies insbesondere in ländlichen Gebieten, wo nicht Hydranten, sondern andere Wasserbezugsorte im Vordergrund stehen und Gebäude oft weiter voneinander entfernt sind. Oftmals ist es dort nicht nur teuer, sondern aus technischer Sicht gar nicht möglich, reine Hydrantenleitungen zu verlegen.In der Gesetzesrevision schlägt die Projektgruppe vor, den für die Beitragspflicht massgebenden Radius von 100 auf 400 Meter zu erweitern. Dabei stützt sie sich auf eine Empfehlung der Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS). Dies auch mit Blick auf die Technik der heutigen Schlauchverlege- und Tanklöschfahrzeuge als Druckerhöher. Dadurch sind auch Gebäude wirkungsvoll geschützt, die wesentlich weiter als 100 Meter vom Wasserbezugsort entfernt liegen. Zudem sollen Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer neu auch bei anderen Wasserbezugsorten als bei Hydranten, etwa bei Löschwasserbehältern, zu einem Beitrag verpflichtet werden können.
    Die Vorlage war in der Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie unbetritten.
    Mein Kommissionsvotum B 60 Feuerschutz. Zum ersten Mal in Schriftsprache gehalten, damit es für Fremdsprachige und Hörbehinderte verständlicher ist.
    Zustimmung nach der 1. Lesung mit 96 zu 0 Stimmen im Kantonsrat.
    B 60 LZ-Bericht
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  4. B 70 Neuer Kostenteiler Zweckverband Grosse Kulturbetriebe; Entwurf Änderung des Kulturförderungsgesetzes, 1. Beratung
    Die Aufteilung der Finanzierung des Zweckverbandes Grosse Kulturbetriebe zwischen der Stadt Luzern und dem Kanton wird neu geregelt. Deshalb ist das Kulturförderungsgesetz zu ändern.

    Bild: Wikipedia

    Stadt und Kanton Luzern finanzieren die fünf grossen Luzerner Kulturinstitutionen Luzerner Theater, Luzerner Sinfonieorchester, Kunstmuseum Luzern, Lucerne Festival und Verkehrshaus der Schweiz gemeinsam durch den 2008 gegründeten Zweckverband Grosse Kulturbetriebe. Seit 2012 beteiligt sich der Kanton zu 70 Prozent, die Stadt zu 30 Prozent an den Betriebskosten dieser Kulturbetriebe.
    Beitragskürzungen für den Zweckverband führten zur Forderung des Kantonsrates nach einer Überprüfung der Organisation und des Finanzierungsmechanismus des Zweckverbandes. Stadt und Kanton einigten sich in der Folge auf einen neuen Finanzierungsschlüssel und auf Anpassungen an der Organisation des Zweckverbandes. Neu wird der Schlüssel für die Finanzierung der Betriebsbeiträge an die grossen Kulturinstitutionen ab 2023 schrittweise angepasst, bis er das Verhältnis von 60 Prozent Kanton und 40 Prozent Stadt erreicht. Die anstehenden Investitionen beim Luzerner Theater werden von der Stadt, diejenigen beim Verkehrshaus der Schweiz vom Kanton getragen. Die Finanzierung allfälliger zukünftiger Investitionen bei den Kulturinstitutionen werden von Fall zu Fall im Zweckverband ausgehandelt.
    Durch diese neue Regelung wird der Kanton bei den Betriebsbeiträgen an den Zweckverband ab dem Jahr 2025 um rund 2,87 Millionen Franken jährlich entlastet.
    Von einer Anpassung der gesetzlichen Grundlagen zur definitiven Umsetzung der regionalen Kulturförderung, wie in der Vernehmlassungsbotschaft «Neugestaltung Zweckverband Grosse Kulturbetriebe und Weiterentwicklung regionale Kulturförderung» vom 23. März 2020 vorgesehen, wird vorläufig abgesehen. Das teilweise erheblich erklärte
    Postulat P 294 von Helene Meyer-Jenni über die Förderung und die Sicherung der regionalen Kulturförderung im RKK-Perimeter führt zu vertieften Abklärungen über geforderte kantonale Beiträge an Kulturinstitutionen in den Regionen in Zusammenarbeit mit den vier regionalen Entwicklungsträgern LuzernPlus, Luzern  WEST, Sursee-Mittelland und Idee Seetal sowie mit der Regionalkonferenz Kultur (RKK).
    (Auszug Botschaftstext).
    Die Botschaft wurde nach der 1. Lesung mit 69 Ja, 26 Nein und 17 Enthaltungen überwiesen.
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  5. B 74 Gebühren für öffentliche Beurkundungen und weitere Anpassungen des Beurkundungsrechts; Entwurf Änderung des Beurkundungsgesetzes, 1. Beratung

    Bild: uebersetzungen-rus.ch

    Die Notarinnen und Notare im Kanton Luzern erheben Gebühren nach einem staatlichen Tarif. Um einem parlamentarischen Auftrag nachzukommen, wurde der Gebührentarif für die öffentlichen Beurkundungen überprüft. Vorgesehen ist eine Teilrevision des Beurkundungsgesetzes und eine darauf abgestimmte Teilrevision der Verordnung über die Beurkundungsgebühren. Ausser Änderungen am Gebührentarif sieht die Gesetzesvorlage die Aufhebung der Wohnsitzpflicht für die Notarinnen und Notare im Kanton Luzern, die Zulassung der hauptamtlichen Gemeindeschreiber-Substitutinnen und -Substitute als Notarinnen beziehungsweise Notare sowie eine Vereinfachung im Verfahren vor der Aufsichtsbehörde für die Urkundspersonen vor. Inskünftig soll der Präsident oder die Präsidentin der Aufsichtsbehörde bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vergütungen entscheiden, wenn der Streitwert weniger als 20’000 Franken beträgt.
    (Zusammenfassung Botschaft)
    Die Botschaft wird einstimmig mit 109 Stimmen überwiesen.
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  6.  B 73 Infrastrukturausbau Bahnhof Rothenburg Station; Entwurf Dekret über einen Sonderkredit

    Bild: Radio Central

    Das Gebiet rund um den Bahnhof Rothenburg ist ein kantonaler Entwicklungsschwerpunkt mit zunehmender Anzahl Arbeitsplätze. Zudem ist Rothenburg Umsteigebahnhof für Pendler. Die aktuelle Bahnhofanlage entspricht nicht mehr den heutigen Bedürfnissen und trägt der künftigen Entwicklung nicht Rechnung. Sie ist schlecht ausgebaut, unübersichtlich und nicht behindertengerecht. Zwei neue Bushubs ergänzen künftig einen neu gestalteten Bahnhof mit einer neuen Gleisanlage, einer Personenunterführung sowie einer Park&Ride Anlage und Abstellplätzen für Velos und Motorräder. Der Bahnhof Rothenburg wird künftig als Zielbahnhof für Arbeitnehmende und als Umsteigebahnhof für Pendler aus der Region eine wichtige Funktion einnehmen, attraktiver und sicherer.
    Das Projekt entspricht den heutigen Bedürfnissen, ÖV sowie dem Langsamverkehr werden Rechnung getragen, ebenso dem BehiG.
    Antrag der VBK: Der RR wird beauftragt, sich bei der Gemeinde Rothenburg (Bauherrin) noch einmal für die Erstellung einer WC-Anlage einzusetzen. Dem Antrag wird mit einstimmig mit 105 Stimmen zugestimmt.
    Schlussabstimmung: 102 Ja, 0 Nein.
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  7.  Universität Luzern; Jahresbericht 2020
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  8. Pädagogische Hochschule Luzern; Tätigkeitsbericht 2020
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  9. Wahl einer Abteilungspräsidentin / eines Abteilungspräsidenten am Bezirksgericht Willisau für den Rest der Amtsdauer 2019–2022 (Nachfolge Ivo Stöckli)
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  10. Wechsel in ständigen Kommissionen der Legislatur 2019–2023
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    Parlamentarische VorstösseWir beginnen mit Vorstössen, die den Pflegebereich betreffen. Es ist zu befürchten, dass auch diese Vorstösse keine Verbesserungen in diesem Bereich bringen. Darum ein JA zur Pflegeinitiative.*Diese Geschäfte waren bereits an der Juni-Session 2021 traktandiert.
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  11. *A 407 Anfrage Muff Sara und Mit. über Arbeitsbedingungen im Gesundheitsbereich
    Mein spontanes Votum dazu:
  12.  12+13 ALS PAKET*A 422 Anfrage Engler Pia und Mit. über den Fachkräftebedarf im Pflegebereich
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  13. *A 473 Anfrage Rüttimann Daniel und Mit. über die zukünftige Förderung der Pflegeberufe
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  14. *A 413 Anfrage Budmiger Marcel und Mit. über die Auswirkungen von «ambulant vor stationär» auf das Pflegepersonal
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  15. *A 538 Anfrage Schneider Andy und Mit. über die Finanzierung ambulanter Leistungen für Kinder und Jugendliche
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  16. *P 442  Postulat Steiner Bernhard und Mit. über die bessere Einbindung der Haus- und Kinderärzte in die Bekämpfung der Corona-Pandemie
    Das Postulat wird mit mit den Stimmen der SP als teilweise erheblich erklärt
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  17. *A 547 Anfrage Engler Pia und Mit. über die Auswirkungen der Personalfluktuation im Sozialdienst der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen auf die Qualitätsentwicklung
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    Die nächsten Traktanden werden morgen behandelt
    Zudem fällt der Sessionstag vom Montag 20.09.2021 aus.

Nun wird Fredy Winiger SVP aus dem Kantonsrat verabschiedet, bevor der Sessionstag beendet ist.
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