Erster Kantonsratssessionstag vom 19. Juni 2017
Traktandenliste, Anwesenheiten, Abstimmungen und Kurzprotokolle
Beschlussfassung über die dringliche Behandlung der parlamentarischen Vorstösse
Als erstes Geschäft in dieser Kantonsratssession stimmen wir über die Dringlichkeit der dringlich eingereichten Vorstösse ab. Einzelne Geschäfte geben sehr viel zu diskutieren. Mir scheint, der Rat fährt schlangenlinie was die Dringlichkeiten von Finanzgeschäften betreffen. Der Graben zwischen den bürgerlichen und linken Parteien wird wieder einmal klar sichtbar.
Link zu Zentral+
B 72 Änderung des Planungs- und Baugesetzes mit Schwerpunkt Mehrwertausgleich; Entwurf Änderung von PBG und Enteignungsgesetz, 2. Beratung
Im März 2013 sprechen sich 63% der Schweizer Bevölkerung (68% LU) für die Änderungen des teilrevidierten Raumplanungsgesetzes aus. Art. 5 der Teilrevision zieht nach sich, dass die Kantone planungsbedingte Vorteile mit mind. 20% ausgleichen. Setzen die Kantone dies bis Mai 2019 nicht um, gilt ein Einzonungsmoratorium. Der Ertrag wird für Entschädigungen bei Eigentumsbeschränkungen, Rückzonungen oder Enteignungen sowie weitere Raumplanerische Massnahmen verwendet.
Positive Aspekte: Gelder der Mehrwertabgabe für raumplanerische Massnahmen (Mehrwertabgabe bei Auf- und Umzonungen), Verwaltungsrechtliche Verträge (SP), Das Wort gemeinnütziger Wohnungsbau findet Eingang in den Gesetzestext (SP)
Negative Aspekte: 20% Minimalvariante, metropol. Kantone oder Städte gehen höher. Ist 20% fair? Reicht das Geld für Ausgleiche und zukünftige Aufgaben, besonders in urbanen Gebieten. Kann so Spekulation mit Boden verringert werden? Können wir in der momentanen Lage auf dieses Geld verzichten? Erst ab 100‘000.-. SP forderte Fr. 50‘000. Sp stellte in den Kommissionen Anträge, dass die Gemeinden den Satz bei Um- und Aufzonungen auf 30% erhöhen können, ohne Erfolg. Schlupfloch bei Verträgen.
Für die zweite Beratung liegen 9 Änderungsanträge vor. 8 davon von der SVP, die klar gegen dieses Gesetz sind. Ein Antrag ist von der SP, die eine Ausweitung des Gesetzes fordert. Alle Anträge werden abgelehnt.
Das Geschäft wird in der Schlussabstimmung mit 74 zu 37 Stimmen angenommen.
B 76 Jahresbericht 2016 – Teil I: Geschäftsbericht (B 76a) / Teil II: Jahresrechnung (B 76b)
– Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Jahresberichtes 2016
Die SP Fraktion stellt einen Ablehnungsantrag. Sie wird die Jahresrechnung ablehnen. Dem Jahresbericht 2016 wird mit 97 zu 15 Stimmen zugestimmt.
Kantonsratsbeschluss über die Abschreibung von Motionen und Postulaten
Nicht abgeschrieben wird das Postulat P 500, Odermatt Markus und Mit. über einen früheren Einbezug der Grundeigentümer in den Meinungs- und Planungsprozess bei künftigen Infrastrukturprojekten.
Ebenfalls nicht abgeschrieben wird das Postulat P 582, Odermatt Samuel und Mit. über die Mitwirkung der organisierten beziehungsweise nichtorganisierten Öffentlichkeit beim Gesamtprojekt Bypass.
Auch nicht abgeschrieben wird das Postulat P 260, Greter Alain und Mit. über den langfristigen Erhalt der Moorlandschaften.
Zustimmung fand auch das Nichtabschreiben vom Postulat P 32, Schmid-Ambauen Rosy und Mit. über wirkungsvollere Massnahmen der CO-Messungen bei Holzfeuerungen
Dem Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Berichtes über die Umsetzung der Beteiligungsstrategie wird zugestimmt.
Der Finanzbericht 2016 Luzerner Kantonsspital Luzern Sursee Wolhusen, der Geschäftsbericht 2016 der Luzerner Psychiatrie und der Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2016 der Lustat Statistik Luzern werden zur Kenntnis genommen.
B 79 Finanzleitbild 2017; Entwurf Kantonsratsbeschluss über die Kenntnisnahme
Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat das Finanzleitbild 2017 vor. Er definiert darin die finanzpolitischen Handlungsmaximen für die kommenden Jahre. Es handelt sich um fünf strategische Grundsätze und Aussagen zu ihrer Umsetzung im finanzpolitischen Dreieck Ausgaben, Einnahmen und Schulden.
Grundsatz 1: Der Kanton Luzern priorisiert seine Leistungen und schafft damit Spielraum für Entwicklungsschwerpunkte.
Grundsatz 2: Die Luzerner Gemeinden sind eigenständig, handlungsfähig und selbstverantwortlich.
Grundsatz 3: Der Kanton Luzern bietet konkurrenzfähige Anstellungsbedingungen und stärkt seine Position auf dem Arbeitsmarkt.
Grundsatz 4: Der Kanton Luzern stärkt die eigene Finanzkraft und damit seine finanzielle Unabhängigkeit weiter.
Grundsatz 5: Der Kanton Luzern steuert seine Schulden vorausschauend und bewahrt eine Notreserve für unerwartete Ereignisse.
Interessant in dieser Botschaft sind die Tabellen mit den Steuervergleichen zwischen den Kantonen. Hier ein Beispiel: Tabelle Steuern
Die Diskussion in der Kantonsratssession über 37 Bemerkungen zu dieser Geschäft (5 Grundsätze) in in vollem Gange. Die Personalanliegen der Kantonsangestellten kommt wieder einmal und die Räder der bürgerlichen Mehrheit im Rat. Der Präsident des LSPV hat sich schon früher aus der Session verabschiedet. SP und Grüne sind die einzigen Stimmen im Parlament, die sich für gute Arbeitsbedingungen für Kantonsangestellte einsetzen.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung (17.15 Uhr). Die Grünen stellen den Antrag auf ablehnende Kenntnisnahme. Die SP Fraktion wird sich dieser Haltung anpassen. Die bürgerliche Mehrheit im Rat wird das Finanzleitbild neutral oder zustimmend zur Kenntnis nehmen. In der Schlussabstimmung wird dem Finanzleitbild mit 88 zu 19 Stimmen zugestimmt.
B 64 Anpassung finanzpolitische Steuerung des Kantons; Entwurf Änderung des Gesetzes über die Steuerung der Finanzen und Leistungen
Die Schuldenbremse aus der Vergangenheit hat den Spielraum sehr klein gehalten. Eine Neuverschuldung war unmöglich und es war nicht möglich über Reserven über einen grösseren Zeitraum hinaus zu bilden, da sich die Schuldenbremse immer nur auf den Zeitraum von fünf Jahren bezogen hat. Ein Schuldenwachstum im Rahmen des Budgets war ausgeschlossen und hätte nur via Spezialfinanzierung ausgelöst werden können. Nachdem das FLG noch abtraktandiert wurde, wird es nun endlich vom Kantonsrat beraten.
Hauptanliegen/ Vorteile: Wechsel von «Vermeidung neuer Schulden» mit «tragbares Schuldenniveau» ersetzt wird. Die Schulden dürfen langfristig nicht schneller wachsen, als die Wirtschaftsleistung des Kanton. Um ein negatives Wachstum abzufedern, wird ein Zeitraum von fünf Jahren berücksichtigt, wie die SP bereits in der Vernehmlassung anregte. Das wird abgebildet indem 90 Prozent des Bruttoertrags einer Einheit der Staatssteuern als tragbar eingestuft werden.
Zweiter Punkt ist das fiktive Ausgleichskonto mit dem die Erfolgsrechnung gesteuert werden soll. Das Ausgleichskonto für die Erfolgsrechnung startet bei 100 Mio. Sobald diese unterschritten werden, müssen Massnahmen eingeleitet werden.
Nach dem Eintretensvotum der GLP geht die Beratung morgen weiter.