Am 06.09.2018 reichte ich folgenden Vorstoss ein
Anfrage Peter Fässler und Mit. über hohe Gerichtskosten im Kanton Luzern
Die Höhe der schweizerischen Gerichtskosten tauchte in letzter Zeit vermehrt in den Medien auf. Schlagzeilen wie „Der Gang vor Gericht wird zum Luxusgut – im Extremfall droht Klägern der Ruin“ (NZZ 13.02.2018). Oder „Horrende Kosten: An Luzerner Gerichten droht der finanzielle Ruin“ (Zentral+ 12.06.2018). Oder „Wenn die Unschuld 31‘400 Franken kostet“ (TA 03.08.2016). Dies vermittelt den Eindruck, dass der Gang zum Gericht nur noch für sehr finanzstarke oder dann wieder für sehr finanzschwache Personen ohne grösseres finanzielles Risiko möglich ist. Die einen, weil sie genug Geld haben, die andern weil sie die unentgeltliche Rechtspflege beanspruchen. Immer wieder liest und hört man auch, dass nur schon auf Grund der hohen zu leistenden Vorschüsse ein Gang zum Gericht sehr erschwert sei.
Die SP hat zu diesem Thema folgende Fragen:
1. Welche Instanzen legen in der Schweiz und in den Kantonen die Gerichtskosten fest und auf Grund welcher gesetzlicher Vorgaben?
2. Welchen Spielraum hat der Kanton Luzern bei der Festlegung der Gerichtskosten?
3. Wie setzen sich Gerichtskosten zusammen? Bekannt sind Vorschüsse und Prozess-kosten.
4. Wie reiht sich die Höhe der Gerichtskosten des Kantons Luzern im Vergleich zur üb-rigen Schweiz ein.
5. Gibt es konkrete Bestrebungen in der Schweiz, den Gang zu den Gerichten für alle Schichten der Bevölkerung „bezahlbarer“ zu machen?
6. Welche (günstigeren) Alternativen bestehen bei einem Streitfall ausser dem Gang zum Gericht.
7. Welche Vorteile und Nachteile sieht die Regierung bei der heutigen Höhe der Ge-richtskosten für die Bevölkerung und für die Gerichte?
8. Wie handhabt der Kanton Luzern die Nachzahlungspflicht bei der unentgeltlichen Rechtspflege? Wie wird das gesetzlich festgelegte „in der Lage sein“ bei Rückforde-rungen interpretiert?
Peter Fässler