Kantonsratssession vom 22. und 23. Juni 2020, 1. Tag

  • 22. Juni 2020
  • Kantonsrat Luzern
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Kantonsratssession vom 22. und 23. Juni 2020, 1. Tag

Juni-Session des Kantonsrats Luzern vom 22., 23. und *29. Juni 2020

(*29. Juni: Corona-Session mit separater Traktandenliste)

Die Juni-Session findet wie die Mai-Session in der Messehalle Luzern statt. Mit einem ausführlichen Schutzkonzept JUNI-Session. Sie wird per Livestream direkt übertragen auf www.lu.ch.

Video-Session Montagnachmittag

Video-Session Montagvormittag

Kurzprotokoll

1. Sessionstag: 22.06.2020

Traktandenliste

Die Traktandenliste mit allen Abstimmungsergebnissen finden sich hier.

Bericht aus der Juni-Session

Traktandum 2: Beschlussfassung über die dringliche Behandlung der parlamentarischen Vorstösse

Umstritten sind folgende Geschäfte:
A 319 Anfrage Scherer Heidi und Mit. über die Auswirkungen des Bundesgerichtsurteils 2C_610/2019 vom 18. Mai 2020, Beschwerde gegen das Gesetz über die Aufgaben- und Finanzreform vom 18. Februar 2019 (Mantelerlass AFR18). Die Dringlichkeit wird gegen unsere Stimmen abgelehnt.
A 321    Anfrage Brücker Urs und Mit. über das Urteil des Bundesgerichtes zur Beschwerde gegen das Gesetz über die Aufgaben- und Finanzreform vom 18. Mai 2019 (Mantelerlass AFR18). Die Dringlichkeit wird gegen unsere Stimmen abgelehnt.

Traktanden 30 bis 36: Wahlen Gerichte und Staatsanwaltschaft

Diese findet wie immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Traktandum 3 bis 5: B 35 Jahresbericht 2019 – Teil I und Teil II:
– Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Jahresberichtes 2019

Der Jahresbericht 2019 ist ein Rückblick auf das Geschäftsjahr 2019 des Kantons Luzern.

Dem Jahresbericht wird zugestimmt.

Traktandum 8: B 13 Abrechnung über den Bau des Asylzentrums Grosshof, Kriens

Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat den Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über den Bau des Asylzentrums Grosshof, Kriens. Der Kantonsrat bewilligte am 7. Dezember 2015 einen Sonderkredit von 6’270’000 Franken für den Bau des Asylzentrums. Mit Beschluss vom 9. Mai 2017 bewilligte der Regierungsrat Zusatzkosten von 550’000 Franken für Projektanpassungen im Zusammenhang mit der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Kindern und Jugendlichen. Das Projekt konnte mit Gesamtkosten von 6’526’411 Franken abgeschlossen werden. Der bewilligte Kredit wurde unter Berücksichtigung der bewilligten Zusatzkosten um 293’589 Franken unterschritten. Das Asylzentrum konnte im November 2017 in Betrieb genommen werden.
Die Abrechnung wird genehmigt.

Traktandum 9: B 14 Abrechnung über die Miete von Büros für die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen

Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat den Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über die Miete von Büros für die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen im Bürogebäude an der Brünigstrasse 25 in Luzern. Der Kantonsrat bewilligte am 19. September 2016 dafür einen Sonderkredit von 4’363’480 Franken für die Miete, einschliesslich Neben- und Betriebskosten, und von 1’760’000 Franken für einmalige Investitionen. Bis zum Abrechnungszeitpunkt sind im Durchschnitt jährliche Mietkosten, einschliesslich Neben- und Betriebskosten, von 392’823 Franken angefallen. Im Kredit eingerechnet waren jährliche Mietkosten von 436’348 Franken. Der Mieterausbau konnte termingerecht mit Gesamtkosten von 1’722’581 Franken abgeschlossen werden.
Die Abrechnung wird genehmigt.

Traktandum 10: B 20 Abrechnung über die Erweiterung des Haft- und Untersuchungsgefängnisses Grosshof in Kriens

Bild: Kt. Luzern

Dieses Geschäft gibt zu Diskussionen Anlass. 2013 wurde ein Erweiterungsbau beschlossen mit 34 zusätzlichen Haftplätzen auf 104 Plätze. Der Kantonsrat bewilligte einen Sonderkredit über 14.9 Mio. Franken. Die Erweiterung wurde 2015-2017 bei laufendem Betrieb realisiert. Endkosten von 17.7 Mio. Fr. bedeuten Überschreitung um 2.5 Mio. Fr. Die Kosten, u. a. um die nötige Sicherheit während der Erweiterung zu gewährleisten, wurden unterschätzt. Die Planer haben ihre Informationspflicht nicht erfüllt, da sie nicht kommunizierten, dass es teuer werden wird. Die Regierung stimmte einem Kostenvergleich mit den Planern zu, da sie das Risiko eines Gerichtsprozesses als zu hoch einschätzte.
In Zukunft soll bei grösseren Projekten durch die Aufteilung der Aufgaben und in Phasen das Klumpenrisiko reduziert und die Kontrolle verstärkt werden. Ebenfalls wird das freihändige Verfahren hinterfragt und die MA intern geschult.
Dem Geschäft wird klar zugestimmt.

Traktandum 11: B 16 Abrechnung über die Änderung der Kantonsstrassen K 13 und K 18 im Abschnitt Chotten sowie über Lärm- und Schallschutzmassnahmen, Gemeinden Sursee, Mauensee und Oberkirch

Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat den Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über die Änderung der Kantonsstrassen K 13 und K 18 im Abschnitt Chotten sowie über Lärm- und Schallschutzmassnahmen in den Gemeinden Sursee, Mauensee und Oberkirch. Der Kantonsrat hat am 26. Mai 2014 für das Projekt mit Dekret einen Sonderkredit von 4’510’000 Franken bewilligt. Der Regierungsrat hat am 31. März 2015 Mehrkosten in der Höhe von 410’000 Franken für das Projekt bewilligt. Dieses konnte mit Gesamtkosten von 4’534’072 Franken abgerechnet werden. Der zur Verfügung stehende Kredit wurde somit um 385’928 Franken unterschritten.
Dem Geschäft wird ohne Opposition zugestimmt.

Traktandum 12: B 21 Hochwasserschutz an der Kleinen Emme, Los 3, Abschnitt Werthenstein, Gemeinden Ruswil und Werthenstein

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, für den Hochwasserschutz an der Kleinen Emme im Los 3, Abschnitt Werthenstein, in den Gemeinden Ruswil und Werthenstein einen Sonderkredit von 3,26 Millionen Franken zu bewilligen. Nach Abzug der Beiträge von Bund, Gemeinden und Interessierten verbleiben dem Kanton voraussichtlich Kosten von rund 1,79 Millionen Franken.
Dem Geschäft wird ohne Opposition zugestimmt.

Traktandum 13: B 23 Hochwasserschutz und Renaturierung Kleine Emme, Los 1, Abschnitt 4 Süd, Thorenberg, Stadt Luzern

Bild: Luzerner Zeitung

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, für den Hochwasserschutz und die Renaturierung an der Kleinen Emme im Los 1, Abschnitt 4 Süd, Thorenberg, in der Stadt Luzern für die Baukosten einen Kredit von 5,0 Millionen Franken zu bewilligen. Nach Abzug der Beiträge des Bundes verbleiben dem Kanton voraussichtlich Kosten von rund 2,75 Millionen Franken.
Das Projekt basiert auf dem Konzept für den Ausbau der Kleinen Emme von der Mündung der Fontanne in die Kleine Emme bis zur Einmündung der Kleinen Emme in die Reuss. Es wurde gestützt auf den Planungsbericht über die Sicherstellung des Hochwasserschutzes an der Kleinen Emme (ab Mündung Fontanne) und an der Reuss nach dem Hochwasser im August 2005 (B 136 vom 24. März 2006) ausgearbeitet und vom Regierungsrat mit Entscheid vom 6. Juli 2012 bewilligt. Mit den im angeführten Teilprojekt vorgesehenen Massnahmen sollen der Flusslauf hochwassersicher ausgebaut, dessen Sohle strukturiert und die Längsvernetzung sichergestellt werden.
Dem Geschäft wird ohne Opposition zugestimmt.

Traktandum 14: B 26 Hochwasserschutz an der Kleinen Emme, Los 2, Abschnitt 8 Ost, Ettisbühl, Gemeinde Malters

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, für den Hochwasserschutz an der Kleinen Emme im Los 2, Abschnitt 8 Ost, Ettisbühl in der Gemeinde Malters, einen Sonderkredit von 6,35 Millionen Franken zu bewilligen. Nach Abzug des Beitrags des Bundes verbleiben dem Kanton voraussichtlich Kosten von rund 3,5 Millionen Franken.
Dem Geschäft wird ohne Opposition zugestimmt.

Traktandum 15: B 27 Änderung Kantonsstrasse K 33a im Abschnitt Tschuopis–Horüti in der Stadt Luzern

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, eine Änderung der Kantonsstrasse K 33a im Abschnitt Tschuopis–Horüti in der Stadt Luzern zu beschliessen und für die Baukosten einen Sonderkredit von 4,5 Millionen Franken zu bewilligen. Die Kantonsstrasse K 33a verläuft von Littau bis zum Knoten Horüti, wo sie in die Kantonsstrasse K 4 Kriens–Malters einmündet. Der Abschnitt Tschuopis bis Horüti ist sanierungsbedürftig und verfügt über keine Radverkehrsanlage. Mit dem vorliegenden Projekt soll dieser Strassenabschnitt gemäss den heutigen Normen und Anforderung saniert, verbreitert und mit einem Rad- und Gehweg ergänzt werden. Damit kann die Verkehrssicherheit, insbesondere für den Langsamverkehr, verbessert werden.
Dem Geschäft wird ohne Opposition zugestimmt.

Traktandum 16: B 29 Umwandlung der Realkorporation Mehlsecken in eine öffentlich-rechtliche Genossenschaft

Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat den Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses über die Genehmigung der Umwandlung der Realkorporation Mehlsecken in eine öffentlich-rechtliche Genossenschaft. Er stützt sich auf das Gesetz über die Korporationen, wonach eine solche Umwandlung zusammen mit den Statuten der Genossenschaft der Genehmigung des Kantonsrates bedarf. Die Umwandlung ist möglich für Korporationen, bei denen der Organisationsaufwand und das Korporationsvermögen in einem offenbaren Missverhältnis stehen. Dies ist bei der Realkorporation Mehlsecken der Fall. Die Stimmberechtigten der Realkorporation Mehlsecken stimmten den Statuten und der Umwandlung an der Korporationsversammlung vom 10. Oktober 2019 einstimmig zu.
Dem Geschäft wird diskussionslos zugestimmt.

Traktandum 17 – 20: B 33 Vereinigung der Gemeinden Altwis und Hitzkirch

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat die Genehmigung der Vereinigung der Gemeinden Altwis und Hitzkirch. Die Stimmberechtigten der beiden Gemeinden haben am 29. März 2020 in getrennten Urnenabstimmungen dem Vertrag über die Vereinigung der Gemeinden zugestimmt und damit die Vereinigung zu einer einzigen Einwohnergemeinde mit dem Namen Hitzkirch auf den 1. Januar 2021 beschlossen. Im Zusammenhang mit der Gemeindevereinigung ist der Amtsantritt des Gemeinderates der vereinigten Einwohnergemeinde festzulegen sowie die Umschreibung des Wahlkreises Hochdorf, des Gerichtsbezirkes Hochdorf und des Grundbuchkreises Luzern Ost in den entsprechenden Erlassen anzupassen.

Dem Geschäft wird diskussionslos zugestimmt.

Traktandum 21 – 24: B 34 Vereinigung der Gemeinden Gettnau und Willisau

Bild: pilatustoday.ch

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat die Genehmigung der Vereinigung der Gemeinden Gettnau und Willisau. Die Stimmberechtigten der beiden Gemeinden haben am 29. März 2020 in getrennten Urnenabstimmungen dem Vertrag über die Vereinigung der Gemeinden zugestimmt und damit die Vereinigung zu einer einzigen Einwohnergemeinde mit dem Namen Willisau auf den 1. Januar 2021 beschlossen. Im Zusammenhang mit der Gemeindevereinigung ist der Amtsantritt des Gemeinderates der vereinigten Einwohnergemeinde festzulegen sowie die Umschreibung des Wahlkreises Willisau, des Gerichtsbezirkes Willisau und des Grundbuchkreises Luzern West in den entsprechenden Erlassen anzupassen.

Dem Geschäft wird diskussionslos zugestimmt.

Traktandum 25: B 25 Interkantonale Uersitätsvereinbarung (IUV 2019)

Die Interkantonale Universitätsvereinbarung (IUV) bildet seit 1997 die rechtliche Grundlage des finanziellen Lastenausgleichs zwischen den Kantonen. Sie sorgt für den gleichberechtigten Zugang aller Studierenden zu den Universitäten. Aus mehreren Gründen wurde die Vereinbarung totalrevidiert. Nun stehen in allen Kantonen, so auch im Kanton Luzern, die Beitrittsverfahren zur IUV 2019 an.

Auch diesem Geschäft wird diskussionslos gutgeheissen.

Traktandum 26: Petition «Gesetzesänderung zum Neubau und Ersatz von Heizanlagen»

Bericht der Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie zuhanden des Kantonsrats.

Mein Kommissionsvotum zu diesem Geschäft: Votum Petition Jugendparlament

Es folgen die parlamentarischen Vorstösse

Geschäfte, die mir zugeteilt sind.

Traktandum 39: A 29 Anfrage Widmer Herbert und Mit. über die Gemeindeaufsicht im Kanton Luzern

Hintergrund des Vorstosses bildet die von der FDP Stadt Luzern am 24. Januar 2018 eingereichte aufsichtsrechtliche Anzeige gegen den Stadtrat Luzern. Darin hatte diese, welche im Grossen Stadtrat unterlegen war, anhand des Beispiels des Projekts «Parkhaus Musegg» Vorwürfe erhoben und insbesondere den Umgang mit den politischen Instrumenten, der politischen Kultur und der politischen Verantwortung beanstandet. Die Regierung erklärt nun, dass diesem rein internen parlamentarischen Akt keine Aussenwirkung zukomme. Daher sei dagegen weder die Aufsichtsbeschwerde noch die aufsichtsrechtliche Anzeige möglich.
Mein Votum zu diesem Vorstoss: Gemeindeaufsicht Votum

 

 

 

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