Januarsession 2022 des Luzerner Kantonsrates vom 24. und 25. Januar 2022, 1. Sessionstag

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Januarsession 2022 des Luzerner Kantonsrates vom 24. und 25. Januar 2022, 1. Sessionstag

Erster Sessionstag vom 24. Januar 2022

Stadthalle Sursee (Bild: www.stadthalle-sursee.ch)

Der Kantonsrat Luzern trifft sich zur Januar-Session 2022. Die Session findet wiederum in der Stadthalle Sursee statt. Coronabedingt, damit die Abstände eingehalten werden können. Ein strenges Schutzkonzept vermeiden hoffentlich Ansteckungen mit dem Virus. Die Schutzmaske muss auch während dem Ratsbetrieb am eigenen Sitzplatz getragen werden. Lediglich bei den Voten am Rednerpult darf die Maske abgenommen werden. Angenehm ist die mobile Abstimmungsanlage.

Hier geht es zur Traktandenliste, den Kurzprotokollen, den Anwesenheitslisten und den Abstimmungsresultaten.

Livestream Vormittag. Livestream Nachmittag.

Zu Beginn der Session werden 2 neue Ratsmitglieder aufgenommen.

Gisela Widmer (Adligenswil), SP Fraktion

Gian Waldvogel (Horw), Grüne/Junge Grüne Fraktion

Hier einige der wichtigsten Geschäfte dieser Session

Trakt. 3. B 92 Covid-19-Zertifikatspflicht an Sessionen des Kantonsrates; Entwurf Änderung des Kantonsratsgesetzes / Staatskanzlei, 2. Beratung

Mit den geplanten Änderungen des Kantonsratsgesetzes soll während der Session der Zutritt zum Ratssaal und zur Tribüne des Ratssaales nur mit einem gültigen Covid-19-Zertifikat gewährt werden. Dies gilt für Mitglieder des KR, RR, Staatsschreiber, Präsidenten des Kantonsgerichts, akkreditierte Berichterstatterinnen und Berichterstatter sowie die an der Session anwesenden Mitarbeitenden der Staatskanzlei.

Soweit der Zutritt zum Kantonsratssaal an den Sessionen für die Ausübung des politischen Mandats oder aufgrund der beruflichen Funktion notwendig ist, sollen für nicht geimpfte Personen die Kosten für die Tests zur Erlangung eines Zertifikats vom Kanton übernommen werden.

Die Kompetenz zur Regelung weiterer Einzelheiten – Zutrittskontrolle, Testmöglichkeiten vor Ort, Aufhebung etc. – wird an die GL delegiert. Aufgrund der Referendumsfrist könnte die Zertifikatspflicht erst auf die Mai-Session hin umgesetzt werden.

Zu reden gab der Umgang mit KR-Mitgliedern, die über kein gültiges Zertifikat verfügen und sich – aus welchen Gründen auch immer – nicht testen lassen. Aus staatspolitischen und rechtlichen Überlegungen ist es u.E. wichtig, dass diese gewählten Parlamentarier*innen ihre politischen Rechte dennoch ausüben und an den Sessionen teilnehmen können – somit bleiben auch die Stimmen ihrer Wählerschaft wirksam abgebildet.

Es liegen hier  Anträge vor
Zurbriggen Roger, die Mitte
Paragraf 40a Abs 1
Antrag: Während einer Session wird der Zutritt zum Ratssaal und zur Tribüne des Ratssaales nur mit einem gültigen Covid-19-Zertifikat gemäss Artikel 6a des Covid-19-Gesetzes vom 25. September 2022 gewährt. Die Geschäftsleitung des Kantonsrates kann die Massnahme aussetzen, wenn es die epidemiologische Lage zulässt. (Fassung gemäss Botschaft B 92)
Dieser Antrag wird mit 73 zu 39 Stimmen zugestimmt.

Estermann Rahel, Grüne/Junge Grüne
Paragraf 40a Abs. 2 (neu)
Antrag: Eine Möglichkeit, digital seine Stimme abzugeben ist in Ausnahmefällen möglich. Ausnahmefälle können eine verordnete Isolation oder Quarantäne oder ein nachgewiesen stark erhöhtes gesundheitliches Risiko sein. Die Ausnahmefälle können durch die Geschäftsleitung ergänzt werden.
Dieser Antrag wird mit 86 zu 22 Stimmen abgelehnt.

Schlussabstimmung: Zustimmung mit 88 zu 22 Stimmen.

Und so lautete der Bericht im ZentralPlus:

Geimpft, genesen oder getestet: Die gesellschaftlich längst verbreitete 3G-Pflicht gilt künftig auch im Luzerner Kantonsrat. Und zwar ohne Ausnahme. Die ursprüngliche Idee, dass Ungetestete und Ungeimpfte auf der Tribüne teilnehmen dürfen, erlitt Schiffbruch.

Jetzt ist klar: Auch im Luzerner Kantonsrat gilt in Zukunft 3G-Pflicht. Das Parlament hat am Montag der Zertifikatspflicht für den Ratsbetrieb zugestimmt und damit den Weg für die Rückkehr in den Kantonsratssaal geebnet. Derzeit tagt der Rat coronabedingt in der Stadthalle in Sursee.

Eine Abfuhr erteilte die Mehrheit der Idee, für ungeimpfte und ungetestete Politiker einen Sonderzug zu fahren. Denn die zuständige Kommission schlug ursprünglich eine «Light»-Version der Pflicht vor: Demnach sollten Kantonsrätinnen, die kein Zertifikat vorweisen können, auf der Tribüne an den Sessionen teilnehmen dürfen (zentralplus berichtete).

Mehrheit will keine Ausnahmen

In der zweiten Beratung diesen Montag folgte dann aber die Kehrtwende: Mit 73 zu 39 Stimmen hiess die Mehrheit einen Antrag von Roger Zurbriggen (Die Mitte) gut, der sowohl für den Ratssaal als auch für die Tribüne ein Zertifikat verlangt. Der Kantonsrat will also keine «Extrawurst» für seine Mitglieder.

Damit endet eine langwierige Diskussion im Luzerner Kantonsrat. Eine freiwillige Zertifikatspflicht scheiterte am Widerstand einzelner Politiker, weshalb es einer rechtliche Grundlage bedurfte, für die es zwei Beratungen brauchte.

Ob es die neue Regelung überhaupt brauchen wird, ist noch unklar. Denn sie tritt erst nach Ablauf der Referendumsfrist in Kraft und dürfte erstmals in der Mai-Session zur Anwendung kommen. Sofern die massgeblichen Covid-Regeln bis dahin noch gelten.

Trakt. 4. B 82 Erhöhung der Kinderzulage für 12 bis 16 Jahre alte Kinder; Entwurf Änderung des Familienzulagengesetzes, 1. Beratung

Bild: Wikipedia

Aktuell werden im nichtlandwirtschaftlichen Bereich folgende Familienzulagen ausbezahlt: 200.- bis zum vollendeten 12. Altersjahr, 210.- zwischen 12 und 16 Jahren und danach eine Ausbildungszulage von 250 Franken. Gemäss Bundesgesetz besteht neuerdings auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein Anspruch auf eine Ausbildungszulage, wenn eine nachobligatorische Ausbildung absolviert wird. Somit muss innerhalb kurzer Zeit zweimal ein Anspruch geprüft werden. Deshalb sollen die Kinderzulagen ab 12 Jahren auf das Niveau der Ausbildungszulagen erhöht werden.

Luzern zahlt die tiefsten Familienzulagen der Zentralschweiz (Durchschnitt ZCH: 240.-/280.-). Nicht zuletzt deswegen erfüllt die Ausgleichskasse die gesetzlichen Vorgaben betreffend Reserven nicht mehr. Sie hortet zu viel Geld, bzw. kassiert zu viel Abgaben.

Die Vernehmlassungsvorlage sah Regelung der Zulagenhöhe auf Verordnungsstufe vor, was abgelehnt wurde.

Hier liegt ein Antrag von Budmiger Marcel, SP, vor:
Paragraf       4 Abs. 1bis (neu)
Antrag: 1bis Die nachfolgenden Beiträge werden so lange ausgerichtet, als das Familienzulagengesetz diese Werte nicht erreichen:
Bis zum vollendeten 12. Altersjahr: eine Kinderzulage von 230 Franken,
Vom vollendeten 12. bis zum vollendeten 16. Altersjahr: eine Kinderzulage von 280 Franken,
Ab dem vollendeten 16. Altersjahr: eine Ausbildungszulage von 280 Franken.
Dieser Antrag wird mit 70 zu 34 Stimmen abgelehnt.

Gesamtabstimmung: Zustimmung mit 106 zu 0 Stimmen.

Trakt. 5. B 86 Änderung der Kantonsstrasse K 11, Menznauerstrasse, Abschnitt Bahnübergang bis Einmündung Spitalstrasse (exkl.), Gemeinde Wolhusen; Entwurf Dekret über einen Sonderkredit

Die K 11 ist sanierungsbedürftig. Das vorliegende Projekt ist eine Fortsetzung bereits getätigter Sanierungsarbeiten und beinhaltet die Strecke vom Bahnübergang Lätten bis Einmündung Spitalstrasse. Es fehlen Radverkehrsanlagen und Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität sind nicht mehr gewährleistet. Das vorliegende Projekt beinhaltet einen Anschluss des Radstreifens an den bereits bestehenden Rad- und Gehweg, die Schliessung von Trottoirlücken, Bushaltestellen nach BehiGe sowie Verbesserungen zur Sicherheit im Bereich des Bahnüberganges. Es wird mit Kosten von 9 Mio. (AFP 9.5 Mio) Franken gerechnet.

Schlussabstimmung: Zustimmung mit 103 zu 0 Stimmen.

Trakt. 6. B 89 Unterstützung Kasernenneubau für die Päpstliche Schweizergarde im Vatikan; Entwurf Dekret

Bild: kath.ch

Mit Schreiben vom 29. März 2021 ersucht die Stiftung für die Renovation der Kaserne der Päpstlichen Schweizergarde im Vatikan den Kanton Luzern um Unterstützung des Kasernenneubaus. Der Regierungsrat spricht sich für die finanzielle Unterstützung dieses Projektes im Umfang von 400’000 Franken aus, was rund 1 Franken pro Einwohner und Einwohnerin des Kantons Luzern entspricht. Da für diese Unterstützungsleistung keine direkte gesetzliche Grundlage besteht, beantragt er dem Kantonsrat, diese Ausgabe mittels Dekret zu bewilligen.

Die Stiftung für die Renovation der Kaserne der Päpstlichen Schweizergarde im Vatikan organisiert die Finanzierung des Kasernenneubaus. Die Kosten für den Neubau der Kaserne werden mit 50 Millionen Franken budgetiert. Mit den bisher gesammelten 42 Millionen Franken ist die von der Stiftung angestrebte Spendenziel bereits grössenteils erreicht.

Die Argumente der Regierung über den engen Bezug zur Päpstlichen Schweizergarde und dass 65% der Kommandanten aus unserem Kanton stammen, können so wenig überzeugen, wie der weltweite Bekanntheitsgrad der Garde, als Botschafter der Schweiz in Rom. Mitte und rechte Parteien begründen ihre Zustimmung zudem mit dem positiven Effekt auf die Schweizer Kultur und Tourismus.

Es liegt ein Rückweisungsantrag der Grünen vor. Dieser wird mit  Stimmen abgelehnt.

 

Trakt. 7. B 87 Klima- und Energiepolitik 2021 des Kantons Luzern; Entwurf Kantonsratsbeschluss über die Kenntnisnahme

Zusammenfassung
Der Klimawandel und die damit verbundenen Herausforderungen werden das kantonale Handeln in den nächsten Jahren prägen. Der Kanton Luzern begegnet diesen Herausforderungen mit einer Doppelstrategie – das heisst mit Massnahmen sowohl zum Klimaschutz als auch zur Anpassung an den Klimawandel. Der vorliegende Planungsbericht über die Klima- und Energiepolitik 2021 des Kantons Luzern zeigt auf, wie der Kanton Luzern in den kommenden Jahren die Anpassung an das sich verändernde Klima anpackt und wie er den Klimaschutz mit dem Ziel netto null Treibhausgasemissionen bis 2050 vorantreiben will.

Dieser Bericht, 177 Seiten lang, wurde in der Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie RUEK intensiv vorberaten. Es lagen der Kommission 73 Anträge vor. Als deren Präsident leitete ich diese Sitzung.

Hier die Medienmitteilung der Kommission

Kommission nimmt Klima- und Energiepolitik zustimmend zur Kenntnis 

Die Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK) des Luzerner Kantonsrates nimmt die Klima- und Energiepolitik grossmehrheitlich zustimmend zur Kenntnis. Mit verschiedenen Bemerkungen und Aufträgen werden Feinjustierungen und Konkretisierungen in den Bereichen Mobilität und Verkehr, Gebäude und Vorbildfunktion des Kantons verlangt. Dabei gehen einzelne Forderungen weiter als von der Regierung vorgeschlagen. 

Die RUEK stimmt der Botschaft zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses über die Kenntnisnahme der Klima- und Energiepolitik 2021 des Kantons Luzern (B 87) grossmehrheitlich zu. Im Rahmen der Vorberatung wurden über 70 Vorschläge für Bemerkungen und Aufträge sowie Mitberichte der Kommissionen Verkehr und Bau (VBK) sowie Wirtschaft und Abgaben (WAK) diskutiert und bereinigt. Davon wurden 21 gutgeheissen und überwiesen.

Einig ist sich die Kommission, dass der vorgelegte Planungsbericht eine detaillierte Auslegeordnung vornimmt, die Grundlagen umfassend zusammenstellt und eine Vielzahl von Massnahmen vorschlägt, die in die richtige Richtung zeigen. Uneins waren sich die Kommissionsmitglieder über das Tempo der Umsetzung und einzelne Massnahmen.

Die RUEK verlangt, dass der Regierungsrat schnellstmöglich Revisionen des Kantonalen Energiegesetz, des Planungs- und Baugesetzes und des Steuergesetzes vorlegt, damit Massnahmen aus dem Klimabericht, von überwiesenen Vorstössen sowie von Bemerkungen und Aufträgen zeitnah umgesetzt werden können. Für die Umsetzung verschiedener Massnahmen bilden diese Gesetzesanpassungen die Voraussetzung.

Verschiedene Bemerkungen und Aufträge betreffen den Bereich Verkehr und Mobilität. Sie reichen von einem forscheren Tempo über die Berücksichtigung des technischen Fortschritts bis zu Gütertransport und der Grundversorgung des ländlichen Raumes.

Korrekturen schlägt die RUEK weiter im Bereich Gebäude vor, wo insbesondere ein Verbot fossiler Brennstoffe bei Neubauten oder beim Heizungsersatz schon ab dem Jahr 2025 zu prüfen ist.

Betont wird zudem die Vorbildfunktion des Kantons Luzern. So wird der Regierungsrat aufgefordert, die rasche Planung und Realisierung mindestens einer neuen grossen PV-Anlage auf oder an kantonalen Gebäuden oder Infrastrukturen zu prüfen und bis 2025 zu realisieren.

Schliesslich macht die Kommission verschiedene Bemerkungen zur Energieversorgung. So wird für den nächsten Bericht verlangt, aufzuzeigen, wie das Solarstrompotenzial umfassend genutzt werden kann.

Die RUEK hat das Geschäft unter dem Vorsitz von Peter Fässler (SP, Kriens) vorberaten. Das Geschäft wird an der Januar-Session 2022 im Kantonsrat behandelt.

Die Eintretensvoten stellen die Haltung der Fraktion gegenüber diesem Planungsberichts in den Fokus. Begonnen wird dieser Reigen mit meinem Kommissionsvotum, das die Sicht der Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie wiedergibt.

RUEK / Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie 

Peter Fässler, RUEK-Präsident, Kommissions-Votum in Session vom
24. und 25. Januar 2022
 

Traktandum 7         

Planungsbericht B 87 Klima- und Energiebericht 2021 des Kantons Luzern 

Herr Präsident
Meine Damen und Herren

Unsere Kommission für Raumplanung, Umwelt und Energie RUEK wurde am 15. November 2021 durch den Vorsteher des BUWD Regierungsrat Fabian Peter über den Planungsbericht B 87 Klima- und Energiebericht 2021 des Kantons Luzern informiert. Fachlich wurde er kompetent von Susanne Bäurle, stellvertretende Departementssekretärin des BUWD und von Jürgen Ragaller, Klimaexperte des uwe, unterstützt. Die Fragen aus der RUEK wurden von diesen Personen ausführlich beantwortet.

Am 13. Dezember 2021 fand die Beratung dieses Planungsberichtes statt. Anwesend waren als Sachverständige wiederum Susanne Bäurle und Jürgen Ragaller. Speziell an dieser Sitzung war, dass Regierungsrat Fabian Peter aus bekannten Gründen per Skype zugeschaltet war und so an der Sitzung teilnehmen konnte. Vielen Dank den Personen, die diese Schaltung ermöglichten.

Das Eintreten war in der RUEK unbestritten. Ein Rückweisungsantrag wurde mit 10 zu 3 Stimmen abgelehnt.

Für die RUEK stand eine lange Debatte über den 177 Seiten langen Planungsbericht Klima- und Energie bevor. Beschleunigen konnten wir die Sitzung damit, dass die 73 Anträge von den Fraktionen und die Mitberichte der WAK und der VBK im Voraus eingereicht und somit bekannt waren.

Hilfreich war auch, dass bei einigen Anträgen geänderte Formulierungsvorschläge unseres Sekretärs schon aufgeführt waren, die zur besseren Einordnung der Aufträge und Bemerkungen dienten und von den Antragsstellenden mehrheitlich übernommen wurden.

Ebenfalls steuerte das BUWD bei einigen Anträgen Textvorschläge mit aus ihrer Sicht passenderen Inhalten vor, die ebenfalls rege diskutiert und vielfach auch übernommen wurden.

Die beiden Kommissionen WAK und VBK reichten wie schon kurz erwähnt Anträge mittels Mitberichte an die RUEK ein. Der Antrag der WAK betreffend ÖV auf der Landschaft wurde von den RUEK-Mitgliedern mit 9 zu 4 Stimmen abgelehnt.

Im Mitbericht der VBK lagen 6 Anträge vor. Davon wurde 3 Bemerkungen zugestimmt. 3 Bemerkungen lehnte die RUEK ab. Ich danke den beiden Kommissionen für ihre wertvolle Mitarbeit.

Die RUEK beschloss im Voraus, dass die Eintretensvoten als Wortprotokolle aufgeführt werden im Protokoll. So konnte vermieden werden, dass Partei- und weitere ideologische Bemerkungen bei den Anträgen nicht jedes Mal wiederholt wurden. Dieses Vorgehen bewährte sich, wurden wir doch rechtzeitig vor dem geplanten Ende der Sitzung fertig. Somit brauchten wir entgegen einigen Befürchtungen keine weitere Sitzung für dieses Geschäft.

Über den Inhalt der Debatte und über die Anträge könnte ich sehr lange oder sehr kurz sprechen. Ich bevorzuge die kurze Variante und überlasse die lange gerne den Kommissions- und Fraktionssprechenden. Speziell war bei den Beratungen der Anträge, dass sie nicht immer nur nach dem Rechts-Links Schema verliefen. Dies zeigte mir als Präsident, dass die Anliegen des Berichtes ernst genommen wurden. Es waren sachliche Diskussionen.

Auf die Anliegen der einzelnen Fraktionen wurde eingegangen. Den Einen, denen der Bericht zu weit geht. Den Andern, denen er zu wenig weit geht. Schlussendlich wurden 21 Anträge zuhanden des Kantonsrates überwiesen.

Die konstruktive Zusammenarbeit zeigte sich auch im Ergebnis der Schlussabstimmung über den Planungsbericht Klima- und Energie. In der Eventualabstimmung Ablehnend gegen neutrale Kenntnisnahme wurde der Bericht mit 10 zu 3 Stimmen neutral zur Kenntnis genommen. Die Schlussabstimmung ergab eine zustimmende Kenntnisnahme mit 9 zu 4 Stimmen gegenüber der neutralen Kenntnisnahme.

Ich bitte den Rat, dem Beschluss der Kommission zu folgen.

Die RUEK-Mitglieder beschlossen weiter einstimmig, dass mit Fraktionssprechenden gearbeitet wird und dass eine Medienmitteilung veröffentlicht wird.

Meinen Dank spreche ich den Verantwortlichen der Ausarbeitung dieses Planungsberichtes und den begleitenden Personen der RUEK-Sitzungen aus, speziell: Regierungsrat Fabian Peter, Susanne Bäurle vom BUWD, Jürgen Ragaller vom uwe sowie allen Mitarbeitenden in der Verwaltung. Ein Dank geht ebenfalls an Anita Imfeld, die in den beiden Kaffeepausen für das leibliche Wohl der RUEK- und Verwaltungsmitgliedern sorgte. Herzlichen Dank auch an unseren Sekretär Heinz Germann, der sich in der Vor- und Nachbereitung der Sitzung heftig ins Zeug legte.

Ich erlebte eine faire, konstruktive und sehr aktive Beratung dieser Vorlage, vielen Dank auch an meine Kommissionsmitglieder der RUEK.

Nach den Eintretensvoten nimmt das Parlament die 47 Anträge und die 26 Vorstösse zu diesem Planungsbericht in Angriff.

Heute sind wir bis zum Vorstoss T9 gekommen. Ein Stück Arbeit liegt morgen noch vor uns.

Hier die Liste und der Ablauf der Behandlung der Anträge und Vorstösse B-87 Ablauf Behandlung 20220121

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